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Vorübergehender Aufenthalt - Studieren

Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende

Wir bieten einen kompletten juristischen Service für ausländische Studenten aus Drittstaaten und Ausrüstung für ihren Aufenthalt in der Slowakischen Republik. 

Ein Ausländer (Staatsangehöriger eines Drittstaates) kann einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck des Studiums in der Slowakischen Republik erhalten, wenn:

1. Vollzeitschüler ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung auf vorübergehenden Aufenthalt das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; wenn der/die Studierende zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis noch nicht 23 Jahre alt ist und ein/e Studierende/r eines Erweiterungsstudiums, eines Qualifikationsstudiums, eines Spezialisierungsstudiums oder eines Höheren Fachstudiums ist

2. Student ist oder

3. an einer Sprach- oder Berufsausbildung zum Studium an einer Universität teilnimmt, die von einer Universität in der Slowakischen Republik organisiert wird. 

2021 gilt die Altersgrenze für die Erteilung des Aufenthaltstitels für Schüler der Sekundarstufe für den vorübergehenden Aufenthalt zum Zwecke des Studiums und die Möglichkeit des vorübergehenden Aufenthalts aufgrund des Studiums an einer Sprachschule im Bereich von mindestens 25 Stunden pro Woche eliminiert. 

Laut dem erläuternden Bericht „verbietet die Änderung Ausländern mit legalem Aufenthalt nicht, an einer Sprachschule in der Slowakischen Republik zu studieren, nur das Studieren an einer Sprachschule allein wird kein Grund für die Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts sein.“ 

Benötigte Dokumente

Um einen Antrag stellen zu können, sind erforderlich:

Wie können wir Ihnen helfen?

Beschleunigung des Prozesses

Der Kunde muss wissen, wo er welche Dokumente beantragen kann, wie er sie ordnungsgemäß mit der erforderlichen Klausel versieht oder wie er das Dokument offiziell übersetzt.

Entwicklung der Dokumentation

Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der Ausländerbehörde einreichen müssen.

Gründung eines Unternehmens oder Gewerbes

Wir gründen Ihr Unternehmen, dessen Geschäftsführer und Eigentümer Sie am Tag der Aufenthaltsgewährung werden. Ohne Notwendigkeit der Zusammensetzung des Grundkapitals.

Darstellung

Nach der Antragstellung übernehmen wir die gesamte Abwicklung und bei Bedarf vertritt Sie unsere persönliche Assistentin oder Ihr persönlicher Assistent direkt vor Ort.

Warum die Dienste von Experten wählen?

Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Antragstellung konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch ins Slowakische übersetzte Dokumente. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, wo es oft eine Kommunikationsbarriere gibt. 

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