Nationale Visa (D)

nationales Visum

Nationales Visum (Typ D)

Das nationale Visum ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, meist im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgewährung

Ein nationales Visum ist eine von der Slowakischen Republik erteilte Aufenthaltserlaubnis, die Sie zum Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik berechtigt. Das nationale Visum berechtigt auch zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten unter den im Schengener Grenzkodex festgelegten Bedingungen.

Der Antragsteller reicht den Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums persönlich bei der Vertretung der Slowakischen Republik in seinem Land oder bei der territorial zuständigen Vertretung ein. 

Für die Bewerbung erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung eines nationalen Visums reicht der Antragsteller (grundlegende Dokumente):

  • Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums auf einem amtlichen Formular;
  • gültiges Reisedokument (Reisepass muss mindestens 90 Tage nach Abreise aus der Slowakei gültig sein);
  • ein Farbfoto im Format 3 x 3,5 cm, das das aktuelle Erscheinungsbild des Antragstellers zeigt;
  • ein Dokument, das den Zweck des Aufenthalts bestätigt (z Visum zur Erfüllung der Verpflichtungen der Slowakischen Republik aus internationalen Verträgen erforderlich ist oder im Interesse der Slowakischen Republik liegt);
  • Nachweis einer Krankenversicherung für mindestens die Gültigkeitsdauer des nationalen Visums

Wer kann ein nationales Visum beantragen?

Einem Drittstaatsangehörigen kann ein nationales Visum erteilt werden, wenn:

Wie lange dauert es, bis ich eine Entscheidung über einen Visumantrag erhalte?

Über den Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums entscheidet die Repräsentanz innerhalb von 30 Tagen seit seiner Annahme.

Die Repräsentanz kann ein nationales Visum nur nach vorheriger Zustimmung des Innenministeriums der Slowakischen Republik erteilen.

Erteilung eines nationalen Visums

Das nationale Visum wird für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten, maximal einem Jahr, erteilt. Ein nationales Visum kann erteilt werden

  • für 90 Tage und zwei Einreisen, wenn es sich um die Erteilung eines nationalen Visums im Zusammenhang mit der Übernahme des gewährten Aufenthalts oder der Beantragung eines Aufenthalts in der Slowakischen Republik handelt,
  • für die Dauer des Sprachunterrichts an einer Sprachschule, spätestens bis zum 31. Juli des jeweiligen Schuljahres,
  • für die erforderliche Zeit, wenn es sich um die Erteilung eines nationalen Visums an einen Familienangehörigen eines Asylwerbers oder eines ergänzend geschützten Ausländers handelt,
  • für die erforderliche Zeit, wenn die Erteilung eines nationalen Visums der Erfüllung der Verpflichtungen der Slowakischen Republik aus internationalen Verträgen oder im Interesse der Slowakischen Republik dient.

Was erhalten Sie

Der Preis Dienstleistungen

ab 120 € / Person

+ MwSt., Verwaltungsgebühren

Der Preis der Dienstleistung kann je nach den Bedürfnissen des Kunden und den durchgeführten Aktionen variieren. Um einen genauen Preis zu ermitteln, ist eine grundlegende Analyse Ihrer Bedürfnisse erforderlich.

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