Häufig gelegt Fragen
Vor der Bestellung von Dienstleistungen können Sie sich einen kurzen Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen verschaffen, bevor Sie mit dem Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis beginnen.
Der Zeitaufwand für die Erstellung der erforderlichen Dokumentation hängt hauptsächlich von der konkreten Aktion ab, es ist schwierig, die genaue Zeit im Allgemeinen zu bestimmen. Leichtere Aufgaben können innerhalb von 24 Stunden bearbeitet werden, aber bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sind es rund 14 Tage. Auch Fakten wie die Staatsangehörigkeit des Ausländers und seine bisherigen Aufenthalte zählen zu den entscheidenden Faktoren.
Das Amt der Grenz- und Fremdenpolizei hat eine gesetzliche die Frist zur Beantwortung der Anfrage beträgt 90 Tage. Das Verfahren kann jedoch im Falle eines fehlerhaft eingereichten oder unvollständigen Antrags verlängert werden.
In diesem Fall räumt die Behörde dem Antragsteller eine Frist zur Mängelbeseitigung ein.
Wir vermitteln dem Antragsteller direkt einen Termin bei der Grenz- und Fremdenpolizeistelle des Wohnortes, an dem sich der Antragsteller aufhält, er muss einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Die ÚHCP veröffentlicht die Termine in der Regel alle zwei Wochen.
Sie können ein nationales oder Touristenvisum über die Botschaft beantragen, und in einigen Ländern, in denen die Zustellung von Dokumenten zwischen der slowakischen Botschaft und dem Grenz- und Auslandspolizeiamt zuverlässig gewährleistet ist, können Sie auch einen Antrag auf vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt stellen.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Diplomatenpost oder Kurierzustellung den Prozess gefährden und um mehrere Wochen verlängern können.
Sie können ein Touristenvisum bei der slowakischen Botschaft in jedem Land beantragen, in dem Sie sich legal aufhalten.
Ein Touristenvisum berechtigt Sie jedoch nicht zur Beantragung eines weiteren Visums auf dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik oder zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
Zunächst muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Ausländer eine ernste Angelegenheit ist, und vor Beginn einer Zusammenarbeit muss berücksichtigt werden, dass jeder Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis in Die Slowakei ist verpflichtet, das einschlägige Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern zu befolgen, und daher insbesondere in der Slowakei zu bleiben und sich den Zwecken zu widmen, auf deren Grundlage er den Aufenthalt beantragt hat.
Kontakt bilden
Externe Dokumente
Wenn Sie weitere Informationen direkt beim Außenministerium oder beim Amt der Grenz- und Außenpolizei des Innenministeriums wünschen, bieten wir Ihnen nachfolgend Merkblätter, Broschüren und andere wichtige Dokumente an.
- Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt
- Beantragung eines nationalen Visums
- Merkblatt MVSR: Voraussetzungen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
- Ärztliche Untersuchung und Versicherung
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