Häufig gelegt Fragen
Bevor Sie Dienstleistungen bestellen, können Sie sich einen kurzen Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden im Zusammenhang mit der Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung verschaffen.
Die für die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlichen Unterlagen sind je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich.
Standardmäßig verschieben wir zwischen 14 und 30 Tagen. Außerdem hängen alle Umstände von der Arbeitsbelastung der Ämter ab, über die wir die Dienstleistung erbringen. Es hängt auch von den Behörden im Heimatland des Antragstellers ab. In der Regel dauert es am längsten, bis ein Strafregisterauszug im Heimatland des Antragstellers vorliegt.
Das Amt der Grenz- und Fremdenpolizei hat eine gesetzliche die Frist zur Beantwortung der Anfrage beträgt 90 Tage. Das Verfahren kann jedoch bei einem unrichtigen oder unvollständigen Antrag oder bei möglichen Mängeln oder Unklarheiten in den eigenen Unterlagen des Antragstellers verlängert werden. In diesem Fall räumt die Behörde dem Antragsteller eine bestimmte Frist ein, innerhalb derer er die Mängel beheben kann.
Derzeit ist eine Verordnung in Kraft, die die Frist für diese Ausrüstung aufgrund des durch die Krankheit "COVID-19" verursachten Notstands begrenzt.
Wir vermitteln dem Antragsteller direkt einen Termin bei der Grenz- und Fremdenpolizeistelle des Wohnortes, an dem sich der Antragsteller aufhält, er muss einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Die ÚHCP veröffentlicht die Termine in der Regel alle zwei Wochen.
Sie können ein nationales oder Touristenvisum über die Botschaft beantragen, und in einigen Ländern, in denen die Zustellung von Dokumenten zwischen der slowakischen Botschaft und dem Grenz- und Auslandspolizeiamt zuverlässig gewährleistet ist, können Sie auch einen Antrag auf vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt stellen.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Diplomatenpost oder Kurierzustellung den Prozess gefährden und um mehrere Wochen verlängern können.
Sie können ein Touristenvisum bei der slowakischen Botschaft in jedem Land beantragen, in dem Sie sich legal aufhalten.
Ein Touristenvisum berechtigt Sie jedoch nicht zur Beantragung eines weiteren Visums auf dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik oder zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
Zunächst muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Ausländer eine ernste Angelegenheit ist, und vor Beginn einer Zusammenarbeit muss berücksichtigt werden, dass jeder Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis in Die Slowakei ist verpflichtet, das einschlägige Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern zu befolgen, und daher insbesondere in der Slowakei zu bleiben und sich den Zwecken zu widmen, auf deren Grundlage er den Aufenthalt beantragt hat.
Kontakt bilden
Externe Dokumente
Wenn Sie weitere Informationen direkt beim Außenministerium oder beim Amt der Grenz- und Außenpolizei des Innenministeriums wünschen, bieten wir Ihnen nachfolgend Merkblätter, Broschüren und andere wichtige Dokumente an.
- Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt
- Beantragung eines nationalen Visums
- Merkblatt MVSR: Voraussetzungen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
- Ärztliche Untersuchung und Versicherung
Brauchen Sie Rat?
Sie wissen nicht, wie es weitergehen soll? Egal, wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter.
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