Führerschein für ausländer

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Führerschein für Ausländer - Ausstellung/Umtausch

Sie fragen uns oft, wie und wann Sie Ihren Führerschein ändern oder beantragen können. In diesem Artikel gehen wir näher auf das Straßenverkehrsrecht und die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigung ein. 

Führerschein erteilen 

Wenn Ihnen in Ihrem Land noch kein Führerschein ausgestellt wurde, müssen Sie einen besitzen mindestens 185 Tage gültiger Aufenthalt an Stelle der Slowakischen Republik. Anschließend dürfen Sie per Gesetz die Prüfung der fachlichen Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der beantragten Gruppe ablegen. 
Hier finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung und Beschreibung aller Führerscheingruppen auf diesem link.

Laut Straßenverkehrsgesetz § 77 Abs. 1 Buchstabe b), "Ein Führerschein wird einem Bewerber erteilt, der am Datum des Führerscheins sich mindestens 185 Tage im Kalenderjahr auf dem Gebiet der Slowakischen Republik aufhält, in dem er die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt; sind seit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Antragsteller die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt, noch keine 185 Tage vergangen, so ist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebend, ob diese Voraussetzung im vorangegangenen Kalenderjahr erfüllt war; dies gilt nicht, wenn er mit seiner Studienbescheinigung nachweist, dass er seit mindestens sechs Monaten auf dem Gebiet der Slowakischen Republik studiert.“ 

Sie können sich vor Ablauf der vorgenannten 185 Tage zum Fahrschulunterricht anmelden.
Sie können die Prüfung ablegen, jedoch nur an dem Tag, an dem die gesetzliche Voraussetzung erfüllt ist. 

Seit 2012 bietet das Innenministerium auch Tests auf Englisch an, sodass Sie keinen Dolmetscher benötigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrschule in englischer Sprache durchgeführt wird. In diesem Fall müssen Sie sich an eine Fahrschule wenden, die Fahrschulunterricht auf Englisch anbietet. 

Führerscheinumtausch 

Der Ablauf ist praktisch derselbe, mit dem Unterschied, dass Sie beim Umtausch des Führerscheins zusätzlich einen amtlich übersetzten Führerscheinauszug Ihres Heimatlandes vorlegen und eine Berufseignungsprüfung ablegen müssen. Sie müssen Ihren Original-Führerschein vorlegen bei der zuständigen Abteilung des Innenministeriums bei der Ausstellung eines slowakischen Führerscheins. Diese Abteilung schickt Ihr Dokument dann in Ihr Heimatland. 

Freiwilliger Umtausch des Führerscheins in einem anderen EU-Land

Wenn Sie Ihren Führerschein freiwillig umtauschen wollen, müssen Sie in dem jeweiligen Land wohnen und die Voraussetzungen erfüllen Voraussetzungen für die Erlangung des Führerscheins (z. B. Sie haben das Mindestalter erreicht, Ihre Gesundheit erlaubt es Ihnen, Auto zu fahren, etc.).

Vor dem Umtausch Ihres Führerscheins nehmen die zuständigen Behörden Kontakt mit den zuständigen Behörden im Land Ihres bisherigen Wohnsitzes auf, um zu prüfen, ob Ihr Führerschein nicht eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist. Wenn Sie ein altes Führerscheinmodell umtauschen, erhalten Sie ein neues Standardformat (eine Plastikkarte in Scheckkartengröße mit Foto, die es seit 2013 gibt).

Zwangsumtausch des Führerscheins in einem anderen EU-Land

Sie müssen Ihren Führerschein umtauschen:

  • bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
  • nach zweijährigem gewöhnlichen Aufenthalt, wenn Sie einen Führerschein mit unbegrenzter Gültigkeit haben (nur wenn dies von den nationalen Behörden des Landes, in dem Sie leben, verlangt wird)
  • wenn Sie in dem Land, in dem Sie leben, einen Verkehrsverstoß begangen haben
Führerscheingruppen
Der Führerschein ist nach Kraftfahrzeuggruppen eingeteilt. Für die Erteilung der Fahrerlaubnis werden Kraftfahrzeuge in die Gruppen AM, A1, A2, A, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T eingeteilt.
Führerschein

Führerschein für ausländer

Führerschein für Ausländer - Ausstellung/Umtausch

Sie fragen uns oft, wie und wann Sie Ihren Führerschein ändern oder beantragen können. In diesem Artikel gehen wir näher auf das Straßenverkehrsrecht und die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigung ein. 

Führerschein erteilen 

Wenn Ihnen in Ihrem Land noch kein Führerschein ausgestellt wurde, müssen Sie einen besitzen mindestens 185 Tage gültiger Aufenthalt an Stelle der Slowakischen Republik. Anschließend dürfen Sie per Gesetz die Prüfung der fachlichen Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der beantragten Gruppe ablegen. 
Hier finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung und Beschreibung aller Führerscheingruppen auf diesem link.

Laut Straßenverkehrsgesetz § 77 Abs. 1 Buchstabe b), "Ein Führerschein wird einem Bewerber erteilt, der am Datum des Führerscheins sich mindestens 185 Tage im Kalenderjahr auf dem Gebiet der Slowakischen Republik aufhält, in dem er die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt; sind seit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Antragsteller die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt, noch keine 185 Tage vergangen, so ist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebend, ob diese Voraussetzung im vorangegangenen Kalenderjahr erfüllt war; dies gilt nicht, wenn er mit seiner Studienbescheinigung nachweist, dass er seit mindestens sechs Monaten auf dem Gebiet der Slowakischen Republik studiert.“ 

Sie können sich vor Ablauf der vorgenannten 185 Tage zum Fahrschulunterricht anmelden.
Sie können die Prüfung ablegen, jedoch nur an dem Tag, an dem die gesetzliche Voraussetzung erfüllt ist. 

Seit 2012 bietet das Innenministerium auch Tests auf Englisch an, sodass Sie keinen Dolmetscher benötigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrschule in englischer Sprache durchgeführt wird. In diesem Fall müssen Sie sich an eine Fahrschule wenden, die Fahrschulunterricht auf Englisch anbietet. 

Führerscheinumtausch 

Der Ablauf ist praktisch derselbe, mit dem Unterschied, dass Sie beim Umtausch des Führerscheins zusätzlich einen amtlich übersetzten Führerscheinauszug Ihres Heimatlandes vorlegen und eine Berufseignungsprüfung ablegen müssen. Sie müssen Ihren Original-Führerschein vorlegen bei der zuständigen Abteilung des Innenministeriums bei der Ausstellung eines slowakischen Führerscheins. Diese Abteilung schickt Ihr Dokument dann in Ihr Heimatland. 

Freiwilliger Umtausch des Führerscheins in einem anderen EU-Land

Wenn Sie Ihren Führerschein freiwillig umtauschen wollen, müssen Sie in dem jeweiligen Land wohnen und die Voraussetzungen erfüllen Voraussetzungen für die Erlangung des Führerscheins (z. B. Sie haben das Mindestalter erreicht, Ihre Gesundheit erlaubt es Ihnen, Auto zu fahren, etc.).

Vor dem Umtausch Ihres Führerscheins nehmen die zuständigen Behörden Kontakt mit den zuständigen Behörden im Land Ihres bisherigen Wohnsitzes auf, um zu prüfen, ob Ihr Führerschein nicht eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist. Wenn Sie ein altes Führerscheinmodell umtauschen, erhalten Sie ein neues Standardformat (eine Plastikkarte in Scheckkartengröße mit Foto, die es seit 2013 gibt).

Zwangsumtausch des Führerscheins in einem anderen EU-Land

Sie müssen Ihren Führerschein umtauschen:

  • bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
  • nach zweijährigem gewöhnlichen Aufenthalt, wenn Sie einen Führerschein mit unbegrenzter Gültigkeit haben (nur wenn dies von den nationalen Behörden des Landes, in dem Sie leben, verlangt wird)
  • wenn Sie in dem Land, in dem Sie leben, einen Verkehrsverstoß begangen haben
Führerscheingruppen
Der Führerschein ist nach Kraftfahrzeuggruppen eingeteilt. Für die Erteilung der Fahrerlaubnis werden Kraftfahrzeuge in die Gruppen AM, A1, A2, A, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T eingeteilt.
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