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Die Türkei ist mit 320 Sonnentagen im Jahr, den längsten Stränden der Welt und kristallklarem Wasser eine der schönsten Küsten. Es ist auch ein Land, das für seine Mischung aus wunderschönen Denkmälern und wunderschöner Natur bekannt ist.
Hier befindet sich der Geburtsort des Dichters Homer, die antike Stadt Ephesus, die eine wichtige archäologische Stätte darstellt. An dieser Stelle befindet sich der Artemis-Tempel, der eines der ursprünglichen Sieben Weltwunder war.
Die Travertin-Kaskaden von Pamukkale, die zu den Top-Sehenswürdigkeiten des Landes zählen, gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe. Über diesen Kaskaden befinden sich auch die Überreste der antiken Kurstadt Hierapolis.
Die Stadt Kappadokien ist für ihre Dutzenden Ballons bekannt, deren Einzigartigkeit ihr eine Aufnahme in die UNESCO-Liste eingebracht hat.
In der Türkei können Sie ein echtes Hamam-Ritual ausprobieren – ein traditionelles türkisches Bad.
Bei Reisen in die Türkei müssen slowakische Staatsbürger, auch Kinder, über einen gültigen Reisepass verfügen. Einreise der türkischen Behörden in das Land auf Grundlage eines anderen Dokuments, z.B. Auf einem Personalausweis ist das nicht erlaubt.
Der Reisepass muss 150 Tage länger gültig sein als das Datum der Einreise in das Hoheitsgebiet der Türkei. Außerdem muss im Reisepass genügend freier Platz vorhanden sein – mindestens 2 saubere freie Seiten. Für Reisen in die Türkei, deren Aufenthaltsdauer 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreitet, ist kein Visum erforderlich. Zwischen der Slowakischen Republik und der Türkei gilt ein Abkommen über visumfreies Reisen.
Für andere Zwecke wie z.B. Langzeitaufenthalt, Beschäftigung, Studium, Forschung, Bildung, kulturelle und sportliche Aktivitäten, Geschäfts- und Geschäftsreisen, es ist weiterhin erforderlich, vor der Einreise in die Republik Türkei bei der türkischen Botschaft in Bratislava ein Visum zu beantragen.
Es wird empfohlen, dieses Visum mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt zu beantragen.
Visa Gebühren:
Für touristische Zwecke wird dem Antragsteller ein Touristenvisum für maximal 90 Tage erteilt.
Über die Erteilung eines Visums entscheidet das Außenministerium der Slowakischen Republik innerhalb von 15 Tagen.
Sie können diese Art von Visum auch auf dem Territorium anderer EU-Mitgliedstaaten nutzen. Aber nicht automatisch.
Da dieses Visum für Tourismus- oder Besuchszwecke bestimmt ist, ist der gesamte Erteilungsprozess vereinfacht und verfahrenstechnisch schnell.
Für Reisende sind die am wenigsten restriktiven Visa diejenigen, die direkt bei der Einreise in das Land, also am Grenzübergang oder nach der Landung am Flughafen, beantragt werden können. Für solche Visa gelten in der Regel keine Bedingungen.
Manchmal ist für ihre Ausstellung eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diese Visa können eher als „Eintrittsgelder“ oder als zusätzliche Einnahmequelle für lokale Regierungen betrachtet werden.
Bei Visa, die vorab bei der jeweiligen Botschaft besprochen werden müssen, ist dies eine ungleich schwierigere Angelegenheit. Ein Visumantragsteller muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter die diplomatische Vertretung des betreffenden Staates aufsuchen, wo er ein Visum beantragt. Da nicht alle Länder ihre Botschaften in jedem Land der Welt haben, müssen Antragsteller für die Beantragung eines Visums häufig in Nachbarländer reisen oder in Länder, in denen ein bestimmtes Land über eine zuständige Behörde verfügt, die zur Ausstellung von Visa berechtigt ist ein Visum vor der Einreise.
Für Touristenvisa ist in der Regel die Vorlage eines gekauften Reisetickets oder einer Unterkunftsreservierung bzw. der Nachweis einer ausreichenden finanziellen Sicherheit für den Aufenthalt erforderlich. Eine häufige Voraussetzung für einen Visumantrag ist das sogenannte „Einladungsschreiben“ (auch „Gutschein“), das eine Art Reisebegründung darstellt und von einem örtlichen Hotel, einem örtlichen Reisebüro oder einer Gastfamilie ausgestellt wird. Touristenvisa werden für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel bis zu einem Jahr, ausgestellt bis 30 Tage. Touristenvisa können den Inhaber zu einer oder mehreren Ein-/Ausreisen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden wir:
ab 60 € / Person