{"id":10754,"date":"2024-09-13T07:09:41","date_gmt":"2024-09-13T05:09:41","guid":{"rendered":"https:\/\/vizum.sk\/?p=10754"},"modified":"2024-10-16T09:47:59","modified_gmt":"2024-10-16T07:47:59","slug":"povinnosti-zamestnavatela-od-15-07-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vizum.sk\/de\/arbeitgeberpflichten-ab-dem-15-juli-2024\/","title":{"rendered":"Verpflichtungen des Arbeitgebers ab 15.07.2024"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"10754\" class=\"elementor elementor-10754\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-d0987f9 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"d0987f9\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-99b5ac0\" data-id=\"99b5ac0\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7833e46 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7833e46\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<p>Liebe Arbeitgeber,<br \/>im Zusammenhang mit der Besch\u00e4ftigung von Drittstaatsangeh\u00f6rigen bringen wir Ihnen wichtige Informationen dar\u00fcber, wie Sie im Falle ihrer Besch\u00e4ftigung nach der Anwendung der Novelle des Gesetzes Nr. 404\/2011 Slg. \u00fcber den Aufenthalt von ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen.<\/p><p>Im Zusammenhang mit diesem Artikel m\u00f6chten wir Sie auch auf die laufenden \u00c4nderungen bei der Bearbeitung von Antr\u00e4gen auf Zustimmung zur Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen aufmerksam machen. Wenn der Antragsteller ein nationales Visum beantragt, muss bei der Beantragung dieser Zustimmung die spezifische Abteilung der Fremdenpolizei angegeben werden, bei der der Antragsteller einen Aufenthaltstitel beantragen wird. Andernfalls wird die zentrale Visumbeh\u00f6rde Ihren Antrag ablehnen. Wir empfehlen, dem Antrag auf ein nationales Visum die Zustimmung des Amtes f\u00fcr Arbeit, Soziales und Familie beizuf\u00fcgen, die Sie nach Einreichung Ihres Antrags gem\u00e4\u00df den nachstehenden Artikeln erhalten.<\/p><p>Unseren Kunden wird heutzutage empfohlen, die Aufenthaltsgenehmigung vorrangig \u00fcber die Botschaft zu beantragen, d. h. nicht \u00fcber den alternativen Weg eines nationalen Visums. Bitte z\u00f6gern Sie nicht, uns f\u00fcr weitere Informationen zu kontaktieren.<\/p><p><b>Dieser Artikel ist in drei Abschnitte unterteilt, wobei jeder Abschnitt f\u00fcr einen anderen Besch\u00e4ftigungszweck bestimmt ist. Verwenden Sie die folgenden drei Links, um zum richtigen Abschnitt zu gelangen:<\/b><\/p><h6><a href=\"#sekcia1\">Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit Best\u00e4tigung der M\u00f6glichkeit, die Stelle zu besetzen<\/a><br \/><a href=\"#sekcia2\">Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Arbeitsmarktuntersuchung<\/a><br \/><a href=\"#sekcia3\">Besch\u00e4ftigung eines ADZ-Drittstaatsangeh\u00f6rigen in einem Beruf, in dem Arbeitskr\u00e4fte fehlen,<\/a><\/h6><h5><strong>Ein Arbeitgeber darf nur einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen besch\u00e4ftigen, der:<\/strong><\/h5><ol><li>eine blaue Karte erhalten hat<ul><li>auf der Grundlage einer Best\u00e4tigung der M\u00f6glichkeit, eine freie Stelle zu besetzen, die einer hochqualifizierten T\u00e4tigkeit entspricht,<\/li><li>und die Beh\u00f6rde hat eine Bescheinigung \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit eines freien Arbeitsplatzes ausgestellt, der einer hochqualifizierten T\u00e4tigkeit entspricht, gem\u00e4\u00df\u00a0<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.slov-lex.sk\/pravne-predpisy\/SK\/ZZ\/2004\/5\/20240101?ucinnost=16.07.2024#paragraf-21a.odsek-1.pismeno-b\" href=\"https:\/\/www.slov-lex.sk\/pravne-predpisy\/SK\/ZZ\/2004\/5\/20240101?ucinnost=16.07.2024#paragraf-21a.odsek-1.pismeno-b\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a021a(1)(b)<\/a>die die Zustimmung zu seiner Inanspruchnahme enthalten muss,<\/li><li>und der Drittstaatsangeh\u00f6rige den Arbeitgeber, bei dem er eine hochqualifizierte Besch\u00e4ftigung aus\u00fcbt, nach 12 Monaten der Aus\u00fcbung einer hochqualifizierten Besch\u00e4ftigung auf der Grundlage der Blauen Karte gem\u00e4\u00df einer Sonderregelung benachrichtigt hat,<\/li><li>und auf der Grundlage eines Antrags auf Verl\u00e4ngerung einer Blauen Karte, der nach 12 Monaten hochqualifizierter Besch\u00e4ftigung im Rahmen einer Blauen Karte gestellt wurde, und der Drittstaatsangeh\u00f6rige hat diesen Arbeitgeber in seinem Antrag auf Verl\u00e4ngerung der Blauen Karte genannt; oder<\/li><li>und die Beh\u00f6rde hat eine Bescheinigung \u00fcber das Freiwerden einer Stelle ausgestellt gem\u00e4\u00df\u00a0<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.slov-lex.sk\/pravne-predpisy\/SK\/ZZ\/2004\/5\/20240101?ucinnost=16.07.2024#paragraf-21b.odsek-1.pismeno-c\" href=\"https:\/\/www.slov-lex.sk\/pravne-predpisy\/SK\/ZZ\/2004\/5\/20240101?ucinnost=16.07.2024#paragraf-21b.odsek-1.pismeno-c\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a021b(1)(c)<\/a>die die Zustimmung zu seiner Inanspruchnahme enthalten muss,<\/li><\/ul><\/li><li>auf der Grundlage einer Arbeitsbescheinigung einen befristeten Aufenthalt zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung erhalten hat,<\/li><li>eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Besch\u00e4ftigung erhalten hat und die Beh\u00f6rde eine Best\u00e4tigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung der freien Stelle gem\u00e4\u00df\u00a0<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.slov-lex.sk\/pravne-predpisy\/SK\/ZZ\/2004\/5\/20240101?ucinnost=16.07.2024#paragraf-21b.odsek-1.pismeno-b\" href=\"https:\/\/www.slov-lex.sk\/pravne-predpisy\/SK\/ZZ\/2004\/5\/20240101?ucinnost=16.07.2024#paragraf-21b.odsek-1.pismeno-b\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 21b(1)(b)<\/a>die die Zustimmung zu seiner Inanspruchnahme enthalten muss,<\/li><li>eine Arbeitserlaubnis und einen befristeten Aufenthalt zu Besch\u00e4ftigungszwecken erhalten hat,<\/li><li>hat eine Arbeitserlaubnis und einen befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenf\u00fchrung erhalten,<\/li><li>eine Arbeitserlaubnis und einen befristeten Aufenthalt als Drittstaatsangeh\u00f6riger erhalten hat, dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Union zuerkannt wurde,<\/li><li>eine Best\u00e4tigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer freien Stelle, die einem hochqualifizierten Arbeitsplatz entspricht, erhalten hat, die eine Vereinbarung \u00fcber die Besetzung der freien Stelle enth\u00e4lt, und einen Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte zusammen mit allen Voraussetzungen gem\u00e4\u00df einer Sonderregelung erhalten hat,<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.slov-lex.sk\/pravne-predpisy\/SK\/ZZ\/2004\/5\/20240101?ucinnost=16.07.2024#poznamky.poznamka-22db\" href=\"https:\/\/www.slov-lex.sk\/pravne-predpisy\/SK\/ZZ\/2004\/5\/20240101?ucinnost=16.07.2024#poznamky.poznamka-22db\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">22db)<\/a>\u00a0ab dem G\u00fcltigkeitsdatum der Best\u00e4tigung der M\u00f6glichkeit, eine freie Stelle zu besetzen, die einem hochqualifizierten Arbeitsplatz entspricht, bis zum endg\u00fcltigen Abschluss des Verfahrens zur Erteilung einer Blauen Karte,<\/li><li>eine Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung der freien Stelle erhalten hat, die eine Vereinbarung \u00fcber die Besetzung der freien Stelle enth\u00e4lt, und einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zum Zweck der Besch\u00e4ftigung erhalten hat, der alle in der Sonderregelung vorgesehenen Voraussetzungen erf\u00fcllt,<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.slov-lex.sk\/pravne-predpisy\/SK\/ZZ\/2004\/5\/20240101?ucinnost=16.07.2024#poznamky.poznamka-22dc\" href=\"https:\/\/www.slov-lex.sk\/pravne-predpisy\/SK\/ZZ\/2004\/5\/20240101?ucinnost=16.07.2024#poznamky.poznamka-22dc\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">22dc)<\/a>\u00a0ab dem Zeitpunkt der G\u00fcltigkeit der Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Stellenbesetzung bis zur endg\u00fcltigen Beendigung des Verfahrens zur Gew\u00e4hrung eines befristeten Aufenthalts zu Besch\u00e4ftigungszwecken oder<\/li><li>die Bedingungen gem\u00e4\u00df \u00a7 23a des Gesetzes Nr. 5\/2004 Slg. \u00fcber die Arbeitsverwaltung erf\u00fcllt - es ist keine Best\u00e4tigung der M\u00f6glichkeit der Besetzung der Stelle oder eine Besch\u00e4ftigungsgenehmigung erforderlich.<\/li><\/ol><p><strong>Ein Drittstaatsangeh\u00f6riger nach den Buchstaben a) bis h) darf nur in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis besch\u00e4ftigt werden!<\/strong><\/p><h3 id=\"sekcia1\">Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit Best\u00e4tigung der M\u00f6glichkeit, die Stelle zu besetzen<\/h3><p>Die Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit, eine VPM zu besetzen, ist die am h\u00e4ufigsten genutzte Form des Zugangs zum Arbeitsmarkt in der Slowakischen Republik. Nach der Meldung der freien Stelle beim Arbeitsamt und dem Ablauf der gesetzlichen Frist beantragt der Arbeitgeber beim Arbeitsamt die Ausstellung einer Best\u00e4tigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung der freien Stelle. Das Arbeitsamt sendet die ausgestellte Best\u00e4tigung an das Innenministerium oder das Ministerium f\u00fcr ausw\u00e4rtige und europ\u00e4ische Angelegenheiten der Slowakischen Republik (wie im Antrag auf Best\u00e4tigung angegeben) sowie an den Arbeitgeber. Der Drittstaatsangeh\u00f6rige kann innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung der Best\u00e4tigung einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung stellen; nach Ablauf dieser Frist nimmt die Fremdenpolizei keinen Antrag auf befristeten Aufenthalt zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung mehr an.<\/p><p><strong>Bei der Ausstellung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit, eine VPM zu besetzen, muss das Arbeitsamt<\/strong><\/p><ol><li><strong>ber\u00fccksichtigt die Situation auf dem Arbeitsmarkt und die M\u00f6glichkeit, die VPM mit einem Arbeitssuchenden zu besetzen - es ist erforderlich, dass das zust\u00e4ndige Arbeitsamt mindestens 20 Arbeitstage vor dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung der VPM informiert wird.\u00a0<\/strong>Dies sind F\u00e4lle von:<\/li><\/ol><ol><li>saisonale Besch\u00e4ftigung von mehr als 90 Tagen (<a href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/generate_page.php?page_id=861022\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mehr Infos hier<\/a>)<em>.<\/em>\u00a0Im Falle einer Stellenbescheinigung, die zum Zweck der Verl\u00e4ngerung des befristeten Aufenthalts zum Zweck der Saisonarbeit ausgestellt wurde, muss die VPM mindestens 15 Arbeitstage vor Einreichung des Antrags auf die Stellenbescheinigung gemeldet werden,<\/li><li>Besch\u00e4ftigung und\u00a0<u>Zeitarbeitseinsatz<\/u>\u00a0eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen ADZ an einen beg\u00fcnstigten Arbeitgeber in einem Mangelberuf in der betreffenden Region, wenn die Zahl der von dem beg\u00fcnstigten Arbeitgeber besch\u00e4ftigten Drittstaatsangeh\u00f6rigen, einschlie\u00dflich der vor\u00fcbergehend entsandten, 45% der Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten \u00fcbersteigt (<a href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/generate_page.php?page_id=860133\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verfahren hier<\/a>),<\/li><li>eine Besch\u00e4ftigung, die nicht unter die oben genannten Punkte oder die in Abschnitt B aufgef\u00fchrten Punkte f\u00e4llt.<\/li><\/ol><p>Im Falle eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen gem\u00e4\u00df \u00a7 21 Absatz 4 Satz 2 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (vor\u00fcbergehende Entsendung eines ADZ) werden die Fristen f\u00fcr die Meldung der VPM mit dem entleihenden Arbeitgeber \u00fcberwacht.<\/p><p>B.\u00a0<strong>die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht ber\u00fccksichtigt und die M\u00f6glichkeit, die VPM mit einem Arbeitsuchenden zu besetzen, nicht in Betracht zieht (\u00a7 21b (7))<\/strong>. Dies sind F\u00e4lle von:<\/p><ol><li>Besch\u00e4ftigung in einem Mangelberuf in dem betreffenden Bezirk bis zu 45% der besch\u00e4ftigten Drittstaatsangeh\u00f6rigen, einschlie\u00dflich der vor\u00fcbergehend entsandten, bezogen auf die Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten des Arbeitgebers, (<a href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/generate_page.php?page_id=807659\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verfahren hier<\/a>)<\/li><li>konzerninterne Versetzung,\u00a0\u00a0\u00a0<a href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/generate_page.php?page_id=861022\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>(Verfahren\u00a0<\/em><em>hier<\/em><em>)<\/em><\/a><\/li><li>Besch\u00e4ftigung und vor\u00fcbergehende Entsendung eines ADZ-Drittstaatsangeh\u00f6rigen zu einem beg\u00fcnstigten Arbeitgeber in einem Mangelberuf in der betreffenden Region, wenn die Zahl der von dem beg\u00fcnstigten Arbeitgeber besch\u00e4ftigten Drittstaatsangeh\u00f6rigen, einschlie\u00dflich der vor\u00fcbergehend entsandten, 45% der Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten nicht \u00fcberschreitet, (<a href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/generate_page.php?page_id=860133\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verfahren hier<\/a>)<\/li><li>Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen, der in der Slowakischen Republik eine st\u00e4ndige p\u00e4dagogische oder wissenschaftliche T\u00e4tigkeit als p\u00e4dagogischer Mitarbeiter, Hochschullehrer, Forscher oder k\u00fcnstlerischer Mitarbeiter einer Hochschule aus\u00fcbt<\/li><li>die Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen, der einen Antrag auf Verl\u00e4ngerung seines befristeten Aufenthalts zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung an demselben Arbeitsplatz stellt,<\/li><li>Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen, dem aufgrund einer Sonderregelung ein nationales Visum erteilt wurde und der an demselben Arbeitsplatz besch\u00e4ftigt werden soll und der eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Besch\u00e4ftigung beantragt,<\/li><li>Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen, dem vor\u00fcbergehend Zuflucht gew\u00e4hrt wurde und der seit mindestens sechs Monaten im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis besch\u00e4ftigt ist und an demselben Arbeitsplatz besch\u00e4ftigt werden soll, und der eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Besch\u00e4ftigung beantragt.<\/li><\/ol><p>Der befristete Aufenthalt zu Besch\u00e4ftigungszwecken wird f\u00fcr die Dauer der Besch\u00e4ftigung gew\u00e4hrt, h\u00f6chstens jedoch f\u00fcr 2 Jahre oder 180 Tage im Falle einer saisonalen Besch\u00e4ftigung. Der befristete Aufenthalt eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen kann verl\u00e4ngert werden, indem ein Antrag auf Verl\u00e4ngerung des befristeten Aufenthalts zu Besch\u00e4ftigungszwecken gestellt wird. Im Falle einer saisonalen Besch\u00e4ftigung (Punkt A.1) darf die Gesamtdauer der Besch\u00e4ftigung 180 Tage nicht \u00fcberschreiten.<\/p><p><em><strong>\u00a0<\/strong><\/em><em><strong>Allgemeines Vorgehen des Arbeitgebers<\/strong><\/em><em><strong>\u00a0<\/strong><\/em><em>(A-F\u00e4lle)<\/em><\/p><ol><li>Ein Arbeitgeber, der einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen besch\u00e4ftigen m\u00f6chte, muss\u00a0<strong>mindestens 20 Arbeitstage\u00a0<\/strong>vor der Beantragung einer Stellenausschreibung\u00a0<strong>die VPM dem Arbeitsamt melden<\/strong>der je nach Arbeitsort zust\u00e4ndigen Stelle. Der Arbeitgeber meldet den VPM dem Arbeitsamt pers\u00f6nlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder \u00fcber die Website\u00a0<a title=\"Externer Link zu http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/\" href=\"http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/<\/a>. Der Arbeitgeber muss in der gemeldeten VPM angeben, dass er an der Einstellung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen interessiert ist. Wenn der Arbeitgeber in der gemeldeten Berufsausbildung, f\u00fcr die er einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen einzustellen beabsichtigt, Fremdsprachenkenntnisse voraussetzt, ist das Arbeitsamt nicht verpflichtet, diese Anforderung bei der Auswahl der Bewerber zu ber\u00fccksichtigen, au\u00dfer bei Berufen, in denen Sprachkenntnisse f\u00fcr die Aus\u00fcbung der T\u00e4tigkeit erforderlich sind, und au\u00dfer bei den in den EU-Mitgliedstaaten verwendeten Amtssprachen. Bei Stellen, f\u00fcr die Arbeitnehmer mit h\u00f6heren beruflichen Qualifikationen erforderlich sind, ist die Bedingung des Arbeitgebers, dass die Bewerber \u00fcber Fremdsprachenkenntnisse verf\u00fcgen m\u00fcssen, f\u00fcr das Amt akzeptabel.<\/li><\/ol><p><strong>Eine freie Stelle bleibt so lange unbesetzt, bis der Arbeitnehmer die Stelle zu dem im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkt antritt oder bis der Arbeitgeber die freie Stelle aufhebt.<\/strong>\u00a0Im Falle der Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit einer Besch\u00e4ftigungserlaubnis oder -bescheinigung darf der Arbeitgeber die freie Stelle mit diesem Staatsangeh\u00f6rigen erst nach Einholung der entsprechenden Genehmigungen oder Erteilung eines befristeten Aufenthalts zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung oder einer Aufenthaltserlaubnis besetzen, im Falle eines Arbeitsplatzwechsels erst nach Ausstellung einer neuen Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung der freien Stelle. Wenn das Arbeitsamt eine Best\u00e4tigung mit Zustimmung ausgestellt hat und der Drittstaatsangeh\u00f6rige daraufhin einen vollst\u00e4ndigen Antrag auf befristeten Aufenthalt zum Zweck der Besch\u00e4ftigung stellt (den er mit einer Best\u00e4tigung der Fremdenpolizeibeh\u00f6rde nachweist), kann der Arbeitgeber den Ausl\u00e4nder gem\u00e4\u00df \u00a7 21 Absatz 1 Buchstabe h) des Arbeitsvermittlungsgesetzes sofort besch\u00e4ftigen (ab dem in der ausgestellten Best\u00e4tigung angegebenen Datum).<\/p><ol start=\"2\"><li>Ist die Stelle 20 Arbeitstage nach der Meldung der VPM noch nicht mit einem Arbeitsuchenden besetzt, kann der Arbeitsuchende\u00a0<strong>den Arbeitgeber zur Abgabe einer Zusage<\/strong>\u00a0f\u00fcr die Besch\u00e4ftigung\u00a0<a title=\" Anhang_7.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/15.7.2024\/Priloha_7.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(Anhang 7) [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>\u00a0oder\u00a0<strong>einen k\u00fcnftigen Arbeitsvertrag abschlie\u00dfen und ihn an das zust\u00e4ndige Arbeitsamt schicken\u00a0<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.employment.gov.sk\/sk\/uvodna-stranka\/formulare-ziadosti\/zamestnavanie-cudzincov-obcanov-eu\/podavanie-ziadosti-vydanie-potvrdenia-moznosti-obsadenia-volneho-pracovneho-miesta.html\" href=\"https:\/\/www.employment.gov.sk\/sk\/uvodna-stranka\/formulare-ziadosti\/zamestnavanie-cudzincov-obcanov-eu\/podavanie-ziadosti-vydanie-potvrdenia-moznosti-obsadenia-volneho-pracovneho-miesta.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">einen elektronischen Antrag auf Erteilung einer Leerstandsmeldung<\/a><\/strong>\u00a0\u00fcber\u00a0<u>Zentrales Portal der \u00f6ffentlichen Verwaltung slovensko.sk<\/u>\u00a0(nur diese Antr\u00e4ge werden akzeptiert), unterzeichnet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wird der Antrag von einer bevollm\u00e4chtigten Person eingereicht, so ist ihm eine beglaubigte Vollmacht des Arbeitgebers beizuf\u00fcgen.<\/li><\/ol><p>Die Kopien werden dem Antrag beigef\u00fcgt:<\/p><ol><li>ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage des Arbeitgebers (im Falle einer vor\u00fcbergehenden \u00dcberlassung ist der Arbeitgeber die ADZ), den Drittstaatsangeh\u00f6rigen zu besch\u00e4ftigen; handelt es sich um einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen im Sinne von \u00a7 21 Absatz 4 Satz 2 des Arbeitsvermittlungsgesetzes, muss die Zusage des Arbeitgebers auch die Zustimmung des entleihenden Arbeitgebers zur vor\u00fcbergehenden \u00dcberlassung enthalten\u00a0<a title=\" Anhang_7.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/15.7.2024\/Priloha_7.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(Anhang 7) [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>,<\/li><li>die Entscheidung \u00fcber die Anerkennung der Bildungsabschl\u00fcsse des Drittstaatsangeh\u00f6rigen und eine Kopie der Entscheidung \u00fcber die Anerkennung der Berufsqualifikation, wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt,<\/li><li>befristetes Aufenthaltsdokument, wenn dem Drittstaatsangeh\u00f6rigen der Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik gew\u00e4hrt wurde (beide Seiten) - fakultative Anlage,<\/li><li>im Falle einer befristeten \u00dcberlassung eine Kopie der \u00dcberlassungsvereinbarung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem entleihenden Arbeitgeber, falls von der Beh\u00f6rde verlangt. Die vor\u00fcbergehende \u00dcberlassung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen an einen entleihenden Arbeitgeber darf nur im Falle einer Besch\u00e4ftigung mit Arbeitskr\u00e4ftemangel in der Provinz gem\u00e4\u00df \u00a7 12(ad) des Arbeitsvermittlungsgesetzes erfolgen<\/li><li>das Reisedokument, wenn das unter Buchstabe c) genannte Dokument nicht vorgelegt wurde.<\/li><\/ol><p>Ist der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer Stelle unvollst\u00e4ndig oder reichen die Anlagen nicht aus, um die Erf\u00fcllung der in \u00a7 21b Absatz 4 genannten Voraussetzungen nachzuweisen, sendet das Amt eine Aufforderung zur Vervollst\u00e4ndigung des Antrags mit einer Frist f\u00fcr die Vervollst\u00e4ndigung des Antrags an das elektronische Postfach des Arbeitgebers; die Frist f\u00fcr die Erteilung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer Stelle beginnt dann nach Eingang der erforderlichen Daten\/Anlagen und der Vervollst\u00e4ndigung des Antrags zu laufen.<\/p><ol start=\"3\"><li><strong>Arbeitsamt<\/strong>\u00a0nach Pr\u00fcfung des Antrags und der Angaben in den Anh\u00e4ngen sowie nach \u00dcberpr\u00fcfung der gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Ausstellung des Zertifikats innerhalb von 15 Arbeitstagen,\u00a0<strong>ein Zertifikat ausstellen<\/strong>\u00a0\u00fcber die M\u00f6glichkeit, den VPM auszuf\u00fcllen, und \u00fcbermittelt ihn elektronisch:<\/li><\/ol><ol><li>an das Innenministerium der Slowakischen Republik - an die zust\u00e4ndige Abteilung des OCP oder an das Ministerium f\u00fcr ausw\u00e4rtige und europ\u00e4ische Angelegenheiten der Slowakischen Republik; die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde wird im Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung angegeben,<\/li><li>der Arbeitgeber und die bevollm\u00e4chtigte Person, wenn diese den Antrag stellt.<\/li><\/ol><p>4. Der Drittstaatsangeh\u00f6rige kann innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung der Bescheinigung\u00a0<strong>einen befristeten Aufenthalt beantragen<\/strong>\u00a0zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung, nimmt die Fremdenpolizei nach Ablauf dieser Frist keinen Antrag auf befristeten Aufenthalt f\u00fcr diese Besch\u00e4ftigung mehr an. Bevor Sie einen Antrag auf befristeten Aufenthalt bei der Fremdenpolizei stellen, m\u00fcssen Sie eine Reservierung \u00fcber das Bestellsystem vornehmen\u00a0<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.minv.sk\/?objednavaci-system-na-ocp\" href=\"https:\/\/www.minv.sk\/?objednavaci-system-na-ocp\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bestellsystem f\u00fcr OCP, Ministerium des Innern - Polizei (minv.sk)<\/a>. Nach Einreichung des Antrags auf befristeten Aufenthalt erh\u00e4lt der Drittstaatsangeh\u00f6rige eine Empfangsbest\u00e4tigung.<\/p><ol start=\"5\"><li>Wenn\u00a0<strong>der Antrag auf vor\u00fcbergehenden Aufenthalt vollst\u00e4ndig eingereicht wurde<\/strong>\u00a0und dies auf der Empfangsbest\u00e4tigung dieses Antrags vermerkt ist, kann der Arbeitgeber von der Bestimmung des \u00a7 21 Absatz 1 Buchstabe h) des Arbeitsvermittlungsgesetzes Gebrauch machen und den Drittstaatsangeh\u00f6rigen ab dem auf der ausgestellten Stellenbescheinigung angegebenen Datum besch\u00e4ftigen, auch wenn ihm kein befristeter Aufenthalt gew\u00e4hrt wird<\/li><\/ol><p><em>\"eine Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Stellenbesetzung ausgestellt wurde, die eine Vereinbarung \u00fcber die Stellenbesetzung enth\u00e4lt, und ein Antrag auf befristeten Aufenthalt zu Besch\u00e4ftigungszwecken mit allen Angaben gem\u00e4\u00df einer Sonderregelung ab dem Zeitpunkt der G\u00fcltigkeit der Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Stellenbesetzung bis zum endg\u00fcltigen Abschluss des Verfahrens zur Gew\u00e4hrung des befristeten Aufenthalts zu Besch\u00e4ftigungszwecken angenommen wurde\".<\/em><\/p><ol start=\"6\"><li>Der Arbeitgeber hat die Pflicht\u00a0<strong>\u00dcbergabe an den Drittstaatsangeh\u00f6rigen<\/strong>\u00a0sp\u00e4testens bei Arbeitsantritt eine Kopie der Stellenbescheinigung.<\/li><li>Der Arbeitgeber ist verpflichtet\u00a0<strong>Benachrichtigung des zust\u00e4ndigen Arbeitsamtes<\/strong>\u00a0die Einreise\/Beendigung oder Nichteinreise des Drittstaatsangeh\u00f6rigen in das Arbeitsverh\u00e4ltnis innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Datum, das in der auf dem Formular ausgestellten Bescheinigung angegeben ist\u00a0<a title=\" Anlage_c.13_-_Benachrichtigung_des_Arbeitgebers.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/Priloha_c.13_-_Oznamenie_zamestnavatela.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anhang 13 [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>. Wenn es sich um ein Arbeitsverh\u00e4ltnis handelt, ebenfalls mit Anlagen - Kopie des Arbeitsvertrags, Kopie der Empfangsbest\u00e4tigung des Antrags auf befristeten Aufenthalt zum Zweck der Besch\u00e4ftigung mit einer Erkl\u00e4rung \u00fcber die Vollst\u00e4ndigkeit (im Falle der Anwendung von \u00a7 21 Absatz 1 Buchstabe h)). Was die vor\u00fcbergehende Entsendung betrifft, so obliegt diese Verpflichtung dem entleihenden Arbeitgeber.<\/li><\/ol><p><strong>\u00c4ndern Sie die Angaben auf der ausgestellten Stellenbescheinigung.<\/strong><\/p><p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 23b Absatz 1 Buchstabe d) des Arbeitsvermittlungsgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Beh\u00f6rde jede \u00c4nderung der Daten in der Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer freien Stelle und der Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer freien Stelle, die einer hochqualifizierten T\u00e4tigkeit entspricht, mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss die ge\u00e4nderten Daten auf dem vorgeschriebenen Formular mitteilen\u00a0<a title=\" Anhang_5.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/15.7.2024\/Priloha_5.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(Anhang 5) [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>\u00a0\"Mitteilung des Arbeitgebers \u00fcber eine \u00c4nderung der Angaben in der ausgestellten Stellenbescheinigung\".\u00a0<u>Nur f\u00fcr Daten, die sich nicht auf die Bedingungen auswirken, unter denen das Zertifikat ausgestellt wurde<\/u>\u00a0die M\u00f6glichkeit, die freie Stelle zu besetzen (d.h. formale \u00c4nderungen -)\u00a0<u>\u00c4nderung des Nachnamens eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen, der Staatsangeh\u00f6rigkeit, der Dokumentennummern, \u00c4nderung\/Erg\u00e4nzung des Arbeitsortes innerhalb des r\u00e4umlichen Geltungsbereichs des Amtes, des Sitzes des Arbeitgebers, des Gehalts - Erh\u00f6hung<\/u>), stellt das Amt eine neue Bescheinigung aus, ohne dass der Arbeitgeber eine neue Bescheinigung beantragen muss.<\/p><p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 21b Absatz 15 des Arbeitsvermittlungsgesetzes erteilt die Beh\u00f6rde bei der Mitteilung einer Daten\u00e4nderung gem\u00e4\u00df \u00a7 23b Absatz 1 Buchstabe d des Arbeitsvermittlungsgesetzes (die oben genannten formellen Daten\u00e4nderungen, die die Erf\u00fcllung der Voraussetzungen gem\u00e4\u00df \u00a7 21b Abs\u00e4tze 4 und 5 nicht ber\u00fchren)\u00a0<u>eine erneute Best\u00e4tigung der M\u00f6glichkeit, die VPM zu belegen, ohne die Best\u00e4tigung zu beantragen, ohne die VPM zu melden und ohne zu pr\u00fcfen, ob die in \u00a7 21b Abs. 4 und 5 genannten Bedingungen erf\u00fcllt sind<\/u>\u00a0Arbeitsvermittlungsgesetz. Die Bescheinigung wird f\u00fcr den Zeitraum ausgestellt, in dem die Besch\u00e4ftigung andauern soll, jedoch nicht l\u00e4nger als bis zum Ablauf der ersten ausgestellten Bescheinigung oder der G\u00fcltigkeit des vor\u00fcbergehenden Aufenthalts.<\/p><p>Die Beh\u00f6rde \u00fcbermittelt die ausgestellte Stellenausschreibung als elektronisches Dokument<\/p><ol><li>das Innenministerium der Slowakischen Republik - die zust\u00e4ndige OCP-Abteilung, und<\/li><li>der Arbeitgeber und die bevollm\u00e4chtigte Person, wenn diese den Antrag stellt.<\/li><\/ol><p>Im Falle einer \u00c4nderung der Angaben auf der Arbeitsbescheinigung, die sich auf die Erf\u00fcllung der Bedingungen f\u00fcr die Ausstellung der Bescheinigung auswirkt (z. B. Wechsel des Arbeitgebers, \u00c4nderung der Art der ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeit, Verringerung der Lohnh\u00f6he), muss der Arbeitgeber beim Amt f\u00fcr Arbeit, Soziales und Familie die Ausstellung einer neuen Bescheinigung beantragen, in der die Erf\u00fcllung der Bedingungen f\u00fcr die Ausstellung der Zustimmungsbescheinigung gepr\u00fcft wird (Verfahren wie oben im Allgemeinen Verfahren des Arbeitgebers beschrieben, jedoch ohne L\u00f6sung des Antrags auf einen vor\u00fcbergehenden Aufenthalt). Eine neue Bescheinigung kann von der Beh\u00f6rde f\u00fcr den verbleibenden Zeitraum ausgestellt werden.<\/p><h3 id=\"sekcia2\">Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Arbeitsmarktuntersuchung<\/h3><p>Das Amt best\u00e4tigt die M\u00f6glichkeit, die Stelle zu besetzen, ohne die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu ber\u00fccksichtigen, wenn:<\/p><p>a) ein Drittstaatsangeh\u00f6riger, der in der Slowakischen Republik eine st\u00e4ndige p\u00e4dagogische oder wissenschaftliche T\u00e4tigkeit als p\u00e4dagogischer Angestellter, Hochschullehrer, wissenschaftlicher oder k\u00fcnstlerischer Angestellter einer Hochschule, als wissenschaftlicher Angestellter oder als Entwicklungsmitarbeiter in der Forschung aus\u00fcben wird,<\/p><p>(b) ein Drittstaatsangeh\u00f6riger im Sinne von Absatz 8 Buchstabe b oder c - konzerninterne Entsendung,<\/p><p>(c) eine Bescheinigung \u00fcber das Vorliegen einer freien Stelle, die im Rahmen des Verfahrens zur\u00a0<u>Verl\u00e4ngerung des befristeten Aufenthalts zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung an demselben Arbeitsplatz<\/u>,<\/p><p>(d) eine Best\u00e4tigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer freien Stelle, die im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels zum Zweck der Besch\u00e4ftigung an einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen ausgestellt wird, der\u00a0<u>nationales Visum erteilt<\/u>\u00a0nach einer besonderen Regelung<sup>\u00a0<\/sup>und die\u00a0<u>auf demselben Arbeitsplatz besch\u00e4ftigt sein werden<\/u>,<\/p><p>(e) eine Best\u00e4tigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer freien Stelle, die im Rahmen des Verfahrens zur Gew\u00e4hrung eines befristeten Aufenthalts zur Aus\u00fcbung einer Besch\u00e4ftigung an einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen ausgestellt wird, der\u00a0<u>eine vorl\u00e4ufige Unterkunft zur Verf\u00fcgung gestellt<\/u>das ist\u00a0<u>die seit mindestens sechs Monaten im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis stehen und auf demselben Arbeitsplatz besch\u00e4ftigt sein werden,<\/u><\/p><p>(f) Leistung\u00a0<u>Arbeitspl\u00e4tze mit Arbeitskr\u00e4ftemangel<\/u>\u00a0ein Drittstaatsangeh\u00f6riger in einem der in \u00a7 12 Buchstabe ad) genannten L\u00e4nder bei einem Arbeitgeber, der zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als\u00a0<strong>45 % Drittstaatsangeh\u00f6rige<\/strong>\u00a0der Gesamtzahl der Arbeitnehmer, wobei zur Gesamtzahl der Arbeitnehmer die Arbeitnehmer geh\u00f6ren, die in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis stehen, das f\u00fcr mindestens die H\u00e4lfte der vereinbarten w\u00f6chentlichen Arbeitszeit vereinbart ist; bei einem Drittstaatsangeh\u00f6rigen nach \u00a7 21 Abs. 4 Satz 2 m\u00fcssen die vorgenannten Voraussetzungen vom entleihenden Arbeitgeber erf\u00fcllt werden.<\/p><ol><li>Ein Arbeitgeber, der einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen einstellen m\u00f6chte, muss in den oben genannten F\u00e4llen sp\u00e4testens am Tag der Bewerbung eine Stellenbescheinigung ausstellen,\u00a0<strong>die VPM dem Arbeitsamt melden<\/strong>je nach Arbeitsort zust\u00e4ndig. Dies gilt nicht f\u00fcr Bescheinigungen gem\u00e4\u00df den Buchstaben c) bis e).<\/li><\/ol><p>Der Arbeitgeber informiert das Arbeitsamt des VPM pers\u00f6nlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder \u00fcber die Website\u00a0<a title=\"Externer Link zu http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/\" href=\"http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/<\/a>. Der Arbeitgeber muss in der gemeldeten VPM angeben, dass er an der Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen interessiert ist.<\/p><p>2. Der Arbeitgeber reicht bei der Beh\u00f6rde auf elektronischem Wege (zentrales Portal der \u00f6ffentlichen Verwaltung) ein (bei Einreichung durch eine bevollm\u00e4chtigte Person muss diese eine amtlich beglaubigte Vollmacht des Arbeitgebers f\u00fcr diesen Akt beif\u00fcgen)\u00a0<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.employment.gov.sk\/sk\/uvodna-stranka\/formulare-ziadosti\/zamestnavanie-cudzincov-obcanov-eu\/podavanie-ziadosti-vydanie-potvrdenia-moznosti-obsadenia-volneho-pracovneho-miesta.html\" href=\"https:\/\/www.employment.gov.sk\/sk\/uvodna-stranka\/formulare-ziadosti\/zamestnavanie-cudzincov-obcanov-eu\/podavanie-ziadosti-vydanie-potvrdenia-moznosti-obsadenia-volneho-pracovneho-miesta.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Antrag auf Erteilung einer Verf\u00fcgbarkeitsbescheinigung f\u00fcr den VPM<\/a>mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auf dem vorgeschriebenen elektronischen Formular unterzeichnet. Die Kopien werden dem Antrag beigef\u00fcgt:<\/p><ol><li>ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage des Arbeitgebers\u00a0<a title=\" Anhang_7.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/15.7.2024\/Priloha_7.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(Anhang 7) [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>\u00a0einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen zu besch\u00e4ftigen,<\/li><li>die Entscheidung \u00fcber die Anerkennung der Bildungsabschl\u00fcsse des Drittstaatsangeh\u00f6rigen und eine Kopie der Entscheidung \u00fcber die Anerkennung der Berufsqualifikationen,\u00a0<u>wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt<\/u>,<\/li><li>einen befristeten Aufenthaltstitel, wenn dem Drittstaatsangeh\u00f6rigen der Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik gew\u00e4hrt wurde (beide Parteien), ein nationales Visum oder einen befristeten Aufenthaltstitel,<\/li><li>ein Reisedokument, wenn die Unterlagen nach Buchstabe c) nicht vorgelegt werden,<\/li><li>eine Erkl\u00e4rung des Arbeitgebers oder - im Falle eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen im Sinne von \u00a7 21 Absatz 4 Satz 2 - des verwendenden Arbeitgebers, dass die in Absatz 7 Buchstabe f genannten Bedingungen erf\u00fcllt sind, auf dem Formblatt \"<a title=\" Anhang_11.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/15.7.2024\/Priloha_11.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Eidesstattliche Erkl\u00e4rung\" (Anhang 11) [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>wenn es sich um die Aus\u00fcbung eines Mangelberufs im Landkreis nach \u00a7 12 ad) handelt.<\/li><\/ol><p>Ist der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer Stelle unvollst\u00e4ndig oder reichen die Anlagen nicht aus, um die Erf\u00fcllung der in \u00a7 21b Absatz 4 genannten Voraussetzungen nachzuweisen, sendet das Amt eine Aufforderung zur Vervollst\u00e4ndigung des Antrags mit einer Frist f\u00fcr die Vervollst\u00e4ndigung des Antrags an das elektronische Postfach des Arbeitgebers; die Frist f\u00fcr die Erteilung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer Stelle beginnt dann nach Eingang der erforderlichen Daten\/Anlagen und der Vervollst\u00e4ndigung des Antrags zu laufen.<\/p><ol start=\"3\"><li><strong>Arbeitsamt<\/strong>\u00a0nach Pr\u00fcfung des Antrags und der Angaben in den Anh\u00e4ngen sowie nach \u00dcberpr\u00fcfung der gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Ausstellung des Zertifikats innerhalb von 15 Arbeitstagen,\u00a0<strong>ein Zertifikat ausstellen<\/strong>\u00a0\u00fcber die M\u00f6glichkeit, den VPM auszuf\u00fcllen, und \u00fcbermittelt ihn elektronisch<\/li><\/ol><ol><li>an das Innenministerium der Slowakischen Republik - an die zust\u00e4ndige Abteilung des OCP oder an das Ministerium f\u00fcr ausw\u00e4rtige und europ\u00e4ische Angelegenheiten der Slowakischen Republik; die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde wird im Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung angegeben,<\/li><li>der Arbeitgeber und die bevollm\u00e4chtigte Person, wenn diese den Antrag stellt.<\/li><\/ol><ol start=\"4\"><li>Der Drittstaatsangeh\u00f6rige kann innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung der Bescheinigung\u00a0<strong>einen befristeten Aufenthalt beantragen<\/strong>\u00a0zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung, nimmt die Fremdenpolizei nach Ablauf dieser Frist keinen Antrag auf befristeten Aufenthalt f\u00fcr diese Besch\u00e4ftigung mehr an. Bevor Sie einen Antrag auf befristeten Aufenthalt bei der Fremdenpolizei stellen, m\u00fcssen Sie eine Reservierung \u00fcber das Bestellsystem vornehmen\u00a0<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.minv.sk\/?objednavaci-system-na-ocp\" href=\"https:\/\/www.minv.sk\/?objednavaci-system-na-ocp\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bestellsystem f\u00fcr OCP, Ministerium des Innern - Polizei (minv.sk)<\/a>. Nach Einreichung des Antrags auf befristeten Aufenthalt erh\u00e4lt der Drittstaatsangeh\u00f6rige eine Empfangsbest\u00e4tigung.<\/li><li>Wenn\u00a0<strong>der Antrag auf vor\u00fcbergehenden Aufenthalt vollst\u00e4ndig eingereicht wurde<\/strong>\u00a0und dies auf der Empfangsbest\u00e4tigung dieses Antrags vermerkt ist, kann der Arbeitgeber von der Bestimmung des \u00a7 21 Absatz 1 Buchstabe h) des Arbeitsvermittlungsgesetzes Gebrauch machen und den Drittstaatsangeh\u00f6rigen ab dem auf der ausgestellten Stellenbescheinigung angegebenen Datum besch\u00e4ftigen, auch wenn ihm kein befristeter Aufenthalt gew\u00e4hrt wird<\/li><\/ol><p><em>\"eine Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Stellenbesetzung ausgestellt wurde, die eine Vereinbarung \u00fcber die Stellenbesetzung enth\u00e4lt, und ein Antrag auf befristeten Aufenthalt zu Besch\u00e4ftigungszwecken mit allen Angaben gem\u00e4\u00df einer Sonderregelung ab dem Zeitpunkt der G\u00fcltigkeit der Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Stellenbesetzung bis zur endg\u00fcltigen Beendigung des Verfahrens zur Erteilung des befristeten Aufenthalts zu Besch\u00e4ftigungszwecken angenommen wurde,\"<\/em><\/p><ol start=\"6\"><li>Der Arbeitgeber hat die Pflicht\u00a0<strong>\u00dcbergabe an den Drittstaatsangeh\u00f6rigen<\/strong>\u00a0sp\u00e4testens bei Arbeitsantritt eine Kopie der Stellenbescheinigung.<\/li><li>Der Arbeitgeber ist verpflichtet\u00a0<strong>Benachrichtigung des zust\u00e4ndigen Arbeitsamtes<\/strong>\u00a0die Einreise\/Beendigung oder Nichteinreise des Drittstaatsangeh\u00f6rigen in das Arbeitsverh\u00e4ltnis innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Datum, das in der auf dem Formular ausgestellten Bescheinigung angegeben ist\u00a0<a title=\" Anlage_c.13_-_Benachrichtigung_des_Arbeitgebers.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/Priloha_c.13_-_Oznamenie_zamestnavatela.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anhang 13 [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>. Wenn es sich um ein Arbeitsverh\u00e4ltnis handelt, ebenfalls mit Anlagen - Kopie des Arbeitsvertrags, Kopie der Empfangsbest\u00e4tigung des Antrags auf befristeten Aufenthalt zum Zweck der Besch\u00e4ftigung mit einer Erkl\u00e4rung \u00fcber die Vollst\u00e4ndigkeit (im Falle der Anwendung von \u00a7 21 Absatz 1 Buchstabe h)). Was die vor\u00fcbergehende Entsendung betrifft, so obliegt diese Verpflichtung dem entleihenden Arbeitgeber.<\/li><\/ol><h3 id=\"sekcia3\">Besch\u00e4ftigung eines ADZ-Drittstaatsangeh\u00f6rigen an einem Arbeitsplatz, an dem es an Arbeitskr\u00e4ften mangelt<\/h3><p>Das Arbeitsministerium ermittelt gem\u00e4\u00df Abschnitt 12(ad) die Berufe mit Arbeitskr\u00e4ftemangel in den Bezirken f\u00fcr ein Kalenderquartal und ver\u00f6ffentlicht eine Liste dieser Berufe auf seiner Website bis zum Ende des Kalendermonats, der unmittelbar auf das betreffende Kalenderquartal folgt<\/p><p>Die Arbeitsleistung muss an dem angegebenen Ort und an der angegebenen Stelle erbracht werden\u00a0<a href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/sluzby-zamestnanosti\/zamestnavanie-cudzincov\/zoznam-zamestnani-s-nedostatkom-pracovnej-sily.html?page_id=806803\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">in der Liste der Mangelberufe f\u00fcr die betreffende Region<\/a>.<\/p><p>ADZ darf einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen nur dann besch\u00e4ftigen und an einen entleihenden Arbeitgeber entsenden, wenn<\/p><ol><li>f\u00fchrt die T\u00e4tigkeit aus\u00a0<strong>mindestens drei Jahre<\/strong>\u00a0bevor Sie eine Verf\u00fcgbarkeitsbescheinigung f\u00fcr den VPM beantragen,<\/li><li>dem Drittstaatsangeh\u00f6rigen wurde eine\u00a0<strong>befristeter Aufenthalt zum Zweck der Besch\u00e4ftigung auf der Grundlage einer Bescheinigung<\/strong>\u00a0\u00fcber die M\u00f6glichkeit, die freie Stelle zu besetzen,<\/li><li>der ausgef\u00fchrte Auftrag wird aus der aktuellen Liste der\u00a0<strong>Berufe mit Arbeitskr\u00e4ftemangel<\/strong>\u00a0in der betreffenden Region zum Zeitpunkt der Beantragung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit, die VPM zu belegen.<\/li><\/ol><p>Leiharbeitsunternehmen\u00a0<strong>darf nicht<\/strong>\u00a0dieser Drittstaatsangeh\u00f6rige im Rahmen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Besch\u00e4ftigung\u00a0<u>zu einem anderen benutzenden Arbeitgeber abgeordnet<\/u>. Dies gilt auch im Falle einer Verl\u00e4ngerung des befristeten Aufenthalts in Verbindung mit einem geplanten Wechsel des entleihenden Arbeitgebers. Ein Drittstaatsangeh\u00f6riger kann seine ADZ w\u00e4hrend eines g\u00fcltigen vor\u00fcbergehenden Aufenthalts nicht wechseln, er kann nur bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten, der nicht die ADZ ist.<\/p><p>Eine Bescheinigung \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit zur Besetzung einer freien Stelle, die eine Vereinbarung \u00fcber die Besetzung der freien Stelle im Falle einer vor\u00fcbergehenden Entsendung enth\u00e4lt, wird nur f\u00fcr die Zwecke des Verfahrens zur Gew\u00e4hrung eines vor\u00fcbergehenden Aufenthalts zu Besch\u00e4ftigungszwecken oder des Verfahrens zur Verl\u00e4ngerung des vor\u00fcbergehenden Aufenthalts zu Besch\u00e4ftigungszwecken f\u00fcr den Zeitraum ausgestellt, in dem die vor\u00fcbergehende Entsendung voraussichtlich andauern wird.<\/p><p>ADZ kann keinen Drittstaatsangeh\u00f6rigen im Sinne von \u00a7 21 Absatz 1 Buchstabe h) des Arbeitsvermittlungsgesetzes besch\u00e4ftigen, d. h. nach Ausstellung einer Best\u00e4tigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit, die VPM zu besetzen, und nach Eingang eines vollst\u00e4ndigen Antrags auf befristeten Aufenthalt zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung.<\/p><p>Eine \u00dcberlassung darf f\u00fcr h\u00f6chstens 24 Monate vereinbart werden. Die \u00dcberlassung eines Arbeitnehmers an denselben entleihenden Arbeitgeber kann innerhalb von 24 Monaten h\u00f6chstens viermal verl\u00e4ngert oder neu ausgehandelt werden; dies gilt auch f\u00fcr die \u00dcberlassung eines Arbeitnehmers durch einen anderen Arbeitgeber oder ein anderes Zeitarbeitsunternehmen an denselben entleihenden Arbeitgeber.<\/p><p>Bei einer vor\u00fcbergehenden Entsendung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen eines ADZ nach \u00a7 21 Absatz 4 Satz 2 zu einem entleihenden Arbeitgeber, wenn die Arbeitst\u00e4tigkeit in einem Beruf ausge\u00fcbt wird, der in der aktuellen Mangelberufsliste der jeweiligen Region aufgef\u00fchrt ist, wird in den Verfahren unterschieden, ob<\/p><ol><li>der entleihende Arbeitgeber besch\u00e4ftigt weniger als 45%-Staatsangeh\u00f6rige im Verh\u00e4ltnis zur Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten (Section 21b(7)(f)), oder<\/li><li>der entleihende Arbeitgeber besch\u00e4ftigt mehr als 45%-Staatsangeh\u00f6rige, bezogen auf die Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten<\/li><\/ol><p><u>Im Falle einer Besch\u00e4ftigung gem\u00e4\u00df Buchstabe a)<\/u><\/p><p>1. Der entleihende Arbeitgeber, dem der Drittstaatsangeh\u00f6rige vor\u00fcbergehend zugewiesen wird, muss,\u00a0<strong>sp\u00e4testens am Tag des Antrags auf Erteilung einer Stellenausschreibung,<\/strong>\u00a0<strong>die VPM dem Arbeitsamt melden<\/strong>die je nach Arbeitsort zust\u00e4ndige Stelle. Der VPM \u00fcbermittelt die Meldung pers\u00f6nlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder \u00fcber die Website an das Arbeitsamt\u00a0<a title=\"Externer Link zu http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/\" href=\"http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/<\/a>. Der Arbeitgeber muss in der gemeldeten VPM angeben, dass er an der Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen interessiert ist.<\/p><p>2. Die ADZ wird der Beh\u00f6rde auf elektronischem Wege vorgelegt (zentrales Portal der \u00f6ffentlichen Verwaltung)\u00a0<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.employment.gov.sk\/sk\/uvodna-stranka\/formulare-ziadosti\/zamestnavanie-cudzincov-obcanov-eu\/podavanie-ziadosti-vydanie-potvrdenia-moznosti-obsadenia-volneho-pracovneho-miesta.html\" href=\"https:\/\/www.employment.gov.sk\/sk\/uvodna-stranka\/formulare-ziadosti\/zamestnavanie-cudzincov-obcanov-eu\/podavanie-ziadosti-vydanie-potvrdenia-moznosti-obsadenia-volneho-pracovneho-miesta.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Antrag auf Erteilung einer Verf\u00fcgbarkeitsbescheinigung f\u00fcr den VPM<\/a>mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auf dem vorgeschriebenen elektronischen Formular unterzeichnet. Die Kopien werden dem Antrag beigef\u00fcgt:<\/p><ol><li>ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage des Arbeitgebers (<a title=\" Anhang_7.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/15.7.2024\/Priloha_7.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anhang 7 [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>) f\u00fcr die Besch\u00e4ftigung des Drittstaatsangeh\u00f6rigen, muss die Zusage des Arbeitgebers die Zustimmung des entleihenden Arbeitgebers zur vor\u00fcbergehenden \u00dcberlassung enthalten,<\/li><li>die Entscheidung \u00fcber die Anerkennung der Bildungsabschl\u00fcsse des Drittstaatsangeh\u00f6rigen und eine Kopie der Entscheidung \u00fcber die Anerkennung der Berufsqualifikationen, falls\u00a0<a title=\"Externer Link zu http:\/\/www.minedu.sk\/profesijne-uznavanie-dokladov-o-vzdelani-a-odbornych-kvalifikacii\/\" href=\"http:\/\/www.minedu.sk\/profesijne-uznavanie-dokladov-o-vzdelani-a-odbornych-kvalifikacii\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ein reglementierter Beruf<\/a>,<\/li><li>befristetes Aufenthaltsdokument, wenn dem Drittstaatsangeh\u00f6rigen der Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik gew\u00e4hrt wurde (beide Seiten) - fakultative Anlage,<\/li><li>eine Kopie der Entsendungsvereinbarung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem entleihenden Arbeitgeber, falls die Beh\u00f6rde dies verlangt,<\/li><li>das Reisedokument, wenn das unter Buchstabe c) genannte Dokument nicht vorgelegt wurde,<\/li><li>eine Erkl\u00e4rung des Arbeitgebers oder des entleihenden Arbeitgebers im Falle eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen im Sinne von \u00a7 21 Absatz 4 Satz 2, dass die in \u00a7 21b Absatz 7 Buchstabe f genannten Bedingungen erf\u00fcllt sind, auf dem Formblatt (<a title=\" Anhang_11.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/15.7.2024\/Priloha_11.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anhang 11 [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>), wenn es sich bei dem Beruf um einen Mangelberuf im Landkreis gem\u00e4\u00df \u00a7 12(ad) handelt<\/li><\/ol><p>Ist der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer Stelle unvollst\u00e4ndig oder reichen die Anlagen nicht aus, um die Erf\u00fcllung der in \u00a7 21b Absatz 4 genannten Voraussetzungen nachzuweisen, sendet das Amt eine Aufforderung zur Vervollst\u00e4ndigung des Antrags mit einer Frist f\u00fcr die Vervollst\u00e4ndigung des Antrags an den elektronischen Briefkasten des Arbeitgebers\/ADZ; die Frist f\u00fcr die Erteilung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer Stelle beginnt dann nach Eingang der erforderlichen Daten\/Anlagen und der Vervollst\u00e4ndigung des Antrags.<\/p><p><strong>3. das Arbeitsamt<\/strong>\u00a0nach Pr\u00fcfung des Antrags und der Angaben in den Anh\u00e4ngen sowie nach \u00dcberpr\u00fcfung der gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Ausstellung des Zertifikats innerhalb von 15 Arbeitstagen,\u00a0<strong>ein Zertifikat ausstellen<\/strong>\u00a0\u00fcber die M\u00f6glichkeit, den VPM auszuf\u00fcllen, und \u00fcbermittelt ihn elektronisch<\/p><ol><li>an das Innenministerium der Slowakischen Republik - an die zust\u00e4ndige Abteilung des OCP oder an das Ministerium f\u00fcr ausw\u00e4rtige und europ\u00e4ische Angelegenheiten der Slowakischen Republik; die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde wird im Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung angegeben,<\/li><li>der Arbeitgeber und die bevollm\u00e4chtigte Person, wenn diese den Antrag stellt.<\/li><\/ol><p>4. Der Drittstaatsangeh\u00f6rige kann innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung der Bescheinigung\u00a0<strong>einen befristeten Aufenthalt beantragen<\/strong>\u00a0zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung, nimmt die Fremdenpolizei nach Ablauf dieser Frist keinen Antrag auf befristeten Aufenthalt f\u00fcr diese Besch\u00e4ftigung mehr an. Bevor Sie einen Antrag auf befristeten Aufenthalt bei der Fremdenpolizei stellen, m\u00fcssen Sie eine Reservierung \u00fcber das Bestellsystem vornehmen\u00a0<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.minv.sk\/?objednavaci-system-na-ocp\" href=\"https:\/\/www.minv.sk\/?objednavaci-system-na-ocp\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bestellsystem f\u00fcr OCP, Ministerium des Innern - Polizei (minv.sk)<\/a>. Nach Einreichung des Antrags auf befristeten Aufenthalt erh\u00e4lt der Drittstaatsangeh\u00f6rige eine Empfangsbest\u00e4tigung.<\/p><p>5. Der entleihende Arbeitgeber hat die Pflicht\u00a0<strong>\u00dcbergabe an den Drittstaatsangeh\u00f6rigen<\/strong>\u00a0sp\u00e4testens bei Arbeitsantritt eine Kopie der Stellenbescheinigung.<\/p><p>6. Der entleihende Arbeitgeber ist verpflichtet\u00a0<strong>Benachrichtigung des zust\u00e4ndigen Arbeitsamtes<\/strong>\u00a0die Einreise\/Beendigung oder Nichteinreise des Drittstaatsangeh\u00f6rigen in das Arbeitsverh\u00e4ltnis innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Datum, das in der auf dem Formular ausgestellten Bescheinigung angegeben ist<a title=\" Anlage_c.13_-_Benachrichtigung_des_Arbeitgebers.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/Priloha_c.13_-_Oznamenie_zamestnavatela.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a0Anhang 13 [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>. Im Falle einer Einstellung auch eine Kopie des Arbeitsvertrags als Anlage.<\/p><p><u>Im Falle einer Besch\u00e4ftigung gem\u00e4\u00df Buchstabe b)<\/u><\/p><ol><li>Der entleihende Arbeitgeber, dem der Drittstaatsangeh\u00f6rige vor\u00fcbergehend zugewiesen wird, ist verpflichtet,\u00a0<strong>mindestens 20 Arbeitstage<\/strong>\u00a0bevor Sie einen Antrag auf Erteilung einer Stellenbescheinigung stellen,\u00a0<strong>die VPM dem Arbeitsamt melden<\/strong>die je nach Arbeitsort zust\u00e4ndige Stelle. Der VPM \u00fcbermittelt die Meldung pers\u00f6nlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder \u00fcber die Website an das Arbeitsamt\u00a0<a title=\"Externer Link zu http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/\" href=\"http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk\/<\/a>. Der Arbeitgeber muss in der gemeldeten VPM angeben, dass er an der Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen interessiert ist.<\/li><\/ol><p><strong>Eine freie Stelle bleibt so lange unbesetzt, bis der Arbeitnehmer die Stelle zu dem im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkt antritt oder bis der Arbeitgeber die freie Stelle aufhebt.<\/strong>\u00a0Im Falle der Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit einer Bescheinigung darf der Arbeitgeber die Stelle nur mit diesem Staatsangeh\u00f6rigen besetzen, nachdem er die entsprechenden Genehmigungen eingeholt oder einen vor\u00fcbergehenden Aufenthalt zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung gew\u00e4hrt hat.<\/p><ol start=\"2\"><li>Wenn nach 20 Arbeitstagen ab der Meldung der VPM die Stelle nicht mit einem Arbeitsuchenden besetzt wurde, kann ADZ\u00a0<strong>ein Versprechen geben<\/strong>\u00a0f\u00fcr die Besch\u00e4ftigung (<a title=\" Anhang_7.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/15.7.2024\/Priloha_7.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anhang 7 [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>) auch mit Zustimmung des entleihenden Arbeitgebers zur Entsendung, oder\u00a0<strong>einen k\u00fcnftigen Arbeitsvertrag abschlie\u00dfen und dem zust\u00e4ndigen Arbeitsamt eine elektronische\u00a0<a title=\"Externer Link zu https:\/\/www.employment.gov.sk\/sk\/uvodna-stranka\/formulare-ziadosti\/zamestnavanie-cudzincov-obcanov-eu\/podavanie-ziadosti-vydanie-potvrdenia-moznosti-obsadenia-volneho-pracovneho-miesta.html\" href=\"https:\/\/www.employment.gov.sk\/sk\/uvodna-stranka\/formulare-ziadosti\/zamestnavanie-cudzincov-obcanov-eu\/podavanie-ziadosti-vydanie-potvrdenia-moznosti-obsadenia-volneho-pracovneho-miesta.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">einen Antrag auf Erteilung einer Leerstandsmeldung<\/a><\/strong>\u00a0\u00fcber\u00a0<u>Zentrales Portal der \u00f6ffentlichen Verwaltung slovensko.sk<\/u>\u00a0(nur diese Antr\u00e4ge werden akzeptiert), unterzeichnet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Kopien werden dem Antrag beigef\u00fcgt:<\/li><\/ol><ol><li>ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage des Arbeitgebers (<a title=\" Anhang_7.docx [DOCX]\" href=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/docs\/SSZ\/OISS\/CUDZINCI\/2024\/15.7.2024\/Priloha_7.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anhang 7) [\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.upsvr.gov.sk\/buxus\/images\/extensions\/docx.gif\" alt=\"\" title=\"\">\u00a0DOCX]<\/a>\u00a0f\u00fcr die Besch\u00e4ftigung des Drittstaatsangeh\u00f6rigen muss die Verpflichtungserkl\u00e4rung des Arbeitgebers die Zustimmung des entleihenden Arbeitgebers zur vor\u00fcbergehenden \u00dcberlassung enthalten,<\/li><li>die Entscheidung \u00fcber die Anerkennung der Bildungsabschl\u00fcsse des Drittstaatsangeh\u00f6rigen und eine Kopie der Entscheidung \u00fcber die Anerkennung der Berufsqualifikationen, falls\u00a0<a title=\"Externer Link zu http:\/\/www.minedu.sk\/profesijne-uznavanie-dokladov-o-vzdelani-a-odbornych-kvalifikacii\/\" href=\"http:\/\/www.minedu.sk\/profesijne-uznavanie-dokladov-o-vzdelani-a-odbornych-kvalifikacii\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ein reglementierter Beruf<\/a>,<\/li><li>befristetes Aufenthaltsdokument, wenn dem Drittstaatsangeh\u00f6rigen der Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik gew\u00e4hrt wurde (beide Seiten) - fakultative Anlage,<\/li><li>eine Kopie der Entsendungsvereinbarung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem entleihenden Arbeitgeber, falls die Beh\u00f6rde dies verlangt,<\/li><li>das Reisedokument, wenn das unter Buchstabe c) genannte Dokument nicht vorgelegt wurde.<\/li><\/ol><p>Ist der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer Stelle unvollst\u00e4ndig oder reichen die Anlagen nicht aus, um die Erf\u00fcllung der in \u00a7 21b Absatz 4 genannten Voraussetzungen nachzuweisen, sendet das Amt eine Aufforderung zur Vervollst\u00e4ndigung des Antrags mit einer Frist f\u00fcr die Vervollst\u00e4ndigung des Antrags an den elektronischen Briefkasten des Arbeitgebers\/ADZ; die Frist f\u00fcr die Erteilung einer Bescheinigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer Stelle beginnt dann nach Eingang der erforderlichen Daten\/Anlagen und der Vervollst\u00e4ndigung des Antrags.<\/p><p>Weiteres Verfahren wie unter den Punkten 3 - 6 beschrieben.<\/p><p>Quelle: Amt f\u00fcr Arbeit, soziale Angelegenheiten und Familie der Slowakischen Republik [upsvr.gov.sk]<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Arbeitgeber, im Zusammenhang mit der Besch\u00e4ftigung von Drittstaatsangeh\u00f6rigen bringen wir Ihnen wichtige Informationen dar\u00fcber, wie Sie im Falle ihrer Besch\u00e4ftigung nach der Anwendung der Novelle des Gesetzes Nr. 404\/2011 Slg. \u00fcber den Aufenthalt von ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen. Im Zusammenhang mit diesem Artikel m\u00f6chten wir Sie auch auf die laufenden \u00c4nderungen bei der Bearbeitung des Antrags auf Zustimmung zur Besch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen aufmerksam machen. In [...]<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":10755,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","iawp_total_views":520},"categories":[46],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vizum.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10754"}],"collection":[{"href":"https:\/\/vizum.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vizum.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vizum.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vizum.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10754"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vizum.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10754\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vizum.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/10755"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vizum.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10754"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vizum.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10754"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vizum.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10754"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}