{"id":9986,"date":"2024-07-07T17:09:34","date_gmt":"2024-07-07T15:09:34","guid":{"rendered":"https:\/\/vizum.sk\/?p=9986"},"modified":"2024-07-08T21:53:44","modified_gmt":"2024-07-08T19:53:44","slug":"zmena-zakona-o-pobyte-cudzincov-od-15-07-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vizum.sk\/de\/anderung-des-gesetzes-uber-den-aufenthalt-von-auslandern-ab-dem-15-juli-2024\/","title":{"rendered":"\u00c4nderung des Ausl\u00e4nderaufenthaltsgesetzes vom 15.07.2024"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"9986\" class=\"elementor elementor-9986\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-b14186c elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"b14186c\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-25b8226\" data-id=\"25b8226\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-31ddd4b elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"31ddd4b\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<p>Liebe Kunden,&nbsp;<br>im Zusammenhang mit den bevorstehenden \u00c4nderungen im Ausl\u00e4nderaufenthaltsgesetz mit G\u00fcltigkeit ab 15.07.2024 pr\u00e4sentieren wir einen Artikel \u00fcber die wichtigsten \u00c4nderungen im Gesetz Nr. 404\/2011 Slg. \u00fcber den Aufenthalt von Ausl\u00e4ndern. \u00dcber einige \u00c4nderungen dieses Gesetzes haben wir Sie bereits in fr\u00fcheren Artikeln informiert. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten vor.<\/p>\n<p><strong>Der Artikel wurde am 07.08.2024 aktualisiert.<\/strong><\/p>\n<p>Die grundlegendste \u00c4nderung im Falle eines Antrags auf einen vor\u00fcbergehenden Aufenthalt ist vor allem der Nachweis der finanziellen Sicherheit des Aufenthalts bzw. der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, <strong>was das Gesetz aus dem Nachweis der Best\u00e4tigung des aktuellen Kontostands regelt, <u>durch Wechsel auf einen Kontoauszug eines Bankinstituts f\u00fcr die letzten drei Monate<\/u>.<\/strong> Diese \u00c4nderung gilt f\u00fcr alle Aufenthaltsarten, bei denen vor der Gesetzes\u00e4nderung eine aktuelle Best\u00e4tigung des Kontostandes erforderlich war. Das hei\u00dft, die ausl\u00e4ndische Polizei \u00fcberwacht die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit des Antrags bzw wird den Missbrauch bestimmter Arten von Aufenthalten verhindern, <strong>wenn Staatsangeh\u00f6rige eines Drittstaates h\u00e4ufig eine Einzahlung auf ihr Bankkonto in der Slowakischen Republik t\u00e4tigten, die Ausstellung eines Dokuments \u00fcber den Kontostand beantragten und anschlie\u00dfend keine finanziellen Mittel auf ihrem Bankkonto hatten, was offensichtlich gesetzeswidrig ist.<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle einer vor\u00fcbergehenden Aussetzung zur Besch\u00e4ftigung fordert der Arbeitgeber innerhalb von 21 Arbeitstagen nach Einreichung der Meldung beim Amt f\u00fcr Arbeit, Soziales und Familie eine Best\u00e4tigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer freien Stelle an.<b> Das Arbeitsamt entscheidet innerhalb von 15 Arbeitstagen und der Arbeitssuchende hat 90 Tage Zeit, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Gleichzeitig kann er nach Einreichung eines vollst\u00e4ndigen Aufenthaltsantrages sofort mit der Arbeit beginnen.<\/b><\/p>\n<p><strong>Die wichtigsten \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Ausl\u00e4nderaufenthaltsgesetzes<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Ein Staatsangeh\u00f6riger eines Drittstaates, der sich f\u00fcr ein Stipendium in der Slowakischen Republik bewerben m\u00f6chte <b>Personen, die sich vor\u00fcbergehend zum Zwecke der Aus\u00fcbung einer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit aufhalten, k\u00f6nnen kein nationales Visum beantragen, bevor ihnen die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde<\/b>. In diesem Sinne muss er zun\u00e4chst \u00fcber die Botschaft einen vor\u00fcbergehenden Aufenthalt beantragen und kann erst dann ein nationales Visum beantragen.<\/li>\n<li><b>Eidesstattliche Erkl\u00e4rungen k\u00f6nnen direkt bei der ausl\u00e4ndischen Polizei unterzeichnet werden, ohne dass eine amtliche \u00dcberpr\u00fcfung erforderlich ist.<\/b><\/li>\n<li>F\u00fcr alle Arten von Aufenthalten ist keine Bescheinigung \u00fcber den Kontostand mehr erforderlich, um die finanzielle Sicherheit des Aufenthalts nachzuweisen. <strong>aber Kontoauszug der letzten drei Monate.<\/strong><\/li>\n<li>Ein Drittstaatsangeh\u00f6riger kann bereits ab l ein nationales Visum beantragen<b>en bei der f\u00fcr den Wohnsitz des Antragstellers zust\u00e4ndigen Repr\u00e4sentanz<\/b> oder mit einem vom Au\u00dfenministerium bestimmten externen Visa-Partner.<\/li>\n<li>\n<p>Die G\u00fcltigkeit des vor\u00fcbergehenden Aufenthalts, die andernfalls bis zu zwei Monate nach Ende der Notsituation verl\u00e4ngert w\u00fcrde, entf\u00e4llt, wenn <strong>wenn der Antrag des Drittstaatsangeh\u00f6rigen auf Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts abgelehnt wurde.<\/strong><\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><br>\u00a7 15 Nationales Visum<\/strong><\/p>\n<p>Bei Beantragung eines nationalen Visums ab 15.07.2024 <strong>Die Beantragung eines Visums im Zusammenhang mit der Gew\u00e4hrung eines vor\u00fcbergehenden Gesch\u00e4ftsaufenthalts ist nicht mehr m\u00f6glich<\/strong>. In diesem Fall muss also zun\u00e4chst eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu gesch\u00e4ftlichen Zwecken beantragt werden, und nach deren Genehmigung kann der Staatsangeh\u00f6rige eines Drittstaats dieses nationale Visum in Verbindung mit der erteilten Aufenthaltserlaubnis in beantragen der Slowakischen Republik.<\/p>\n<p>(1) Einem Staatsangeh\u00f6rigen eines Drittstaates kann ein nationales Visum erteilt werden, wenn <br>a) es im Zusammenhang mit dem gew\u00e4hrten Aufenthalt in der Slowakischen Republik erforderlich ist, <br>b) es im Zusammenhang mit der Stellung eines Antrags auf Aufenthaltsgew\u00e4hrung nach diesem Gesetz erforderlich ist; das trifft nicht zu <strong>wenn es sich um die Stellung eines Antrags auf vor\u00fcbergehende Aufenthaltserlaubnis gem\u00e4\u00df \u00a7 22 (Gesch\u00e4ftszweck) handelt,<\/strong> <br>c) \u00e4lter als 15 Jahre ist und zum Sprachunterricht an einer Sprachschule zugelassen ist32a) im Umfang von mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche, <br>d) es im Interesse der Slowakischen Republik liegt, oder <br>e) es ist zur Erf\u00fcllung der Verpflichtungen der Slowakischen Republik aus internationalen Vertr\u00e4gen erforderlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Verfahren zur Erteilung eines nationalen Visums<\/strong><\/p>\n<p>Ab dem 15. Juli 2024 k\u00f6nnen Antragsteller f\u00fcr ein nationales Visum einen Antrag stellen<strong> nur bei einer f\u00fcr den Staat, in dem er seinen Wohnsitz hat, akkreditierten Repr\u00e4sentanz oder \u00fcber einen vom Au\u00dfenministerium benannten externen Dienstleister<\/strong> f\u00fcr den Staat <strong>in dem er wohnt; Ist eine solche Botschaft oder ein solcher externer Dienstleister nicht vorhanden oder liegen F\u00e4lle vor, die besonderer Aufmerksamkeit bed\u00fcrfen, benennt das Au\u00dfenministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine andere Botschaft oder einen externen Dienstleister, an den sich der Drittstaatsangeh\u00f6rige wenden wird ein nationales Visum beantragen<\/strong>.<\/p>\n<p>Wenn ein Drittstaatsangeh\u00f6riger gleichzeitig nicht alle Voraussetzungen 13 nach Satz 1 f\u00fcr den Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums vorlegt, <strong>Die Botschaft oder das Innenministerium akzeptieren keinen Antrag auf ein nationales Visum <\/strong>und teilt ihm schriftlich mit, welche Unterlagen er zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums vorlegen muss, damit sein Antrag angenommen werden kann.<\/p>\n<p>Zu den Gr\u00fcnden, aus denen die Botschaft einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums ablehnen kann, wurden folgende S\u00e4tze hinzugef\u00fcgt:<br><strong>b) der begr\u00fcndete Verdacht besteht, dass der von einem Drittstaatsangeh\u00f6rigen angegebene Aufenthaltszweck nicht mit dem tats\u00e4chlichen Aufenthaltszweck \u00fcbereinstimmt, <\/strong><br><strong>c) es im au\u00dfenpolitischen Interesse der Slowakischen Republik liegt,<\/strong><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Abschnitt 11 <b>Die Repr\u00e4sentanz tr\u00e4gt au\u00dferdem den Namen und die Personalausweisnummer des Arbeitgebers in das erteilte nationale Visum ein<\/b>, f\u00fcr die der Antragsteller auf Gew\u00e4hrung einer vor\u00fcbergehenden Aufenthaltserlaubnis Unterlagen nach \u00a7 23 vorgelegt hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 19 Einladung<\/strong><\/p>\n<p>Eine grundlegende \u00c4nderung bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Einladung betrifft vor allem den Nachweis der Deckungsf\u00e4higkeit aller mit dem Aufenthalt und der Reise des eingeladenen Drittstaatsangeh\u00f6rigen verbundenen Kosten. <b>Das Gesetz regelt den Nachweis der finanziellen und materiellen Sicherheit aus der Originalbest\u00e4tigung des Kontostandes des Einladenden f\u00fcr den bei der Bank gef\u00fchrten Kontoauszug der letzten drei Monate<\/b>. Damit erfasst die \u00c4nderung nicht mehr nur den aktuellen Kontostand zum Zeitpunkt der Ausstellung, sondern Bewegungen, die belegen, ob die einladende Person tats\u00e4chlich \u00fcber die Mittel verf\u00fcgt, einen Ausl\u00e4nder einzuladen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23 Vor\u00fcbergehender Aufenthalt zur Besch\u00e4ftigung<\/strong><\/p>\n<p>\u00c4nderung des Gesetzes <strong>storniert<\/strong> bei der Besch\u00e4ftigung von Fachkr\u00e4ften folgender Satz:<\/p>\n<ol>\n<li>f\u00fcr eine bestimmte Zeit zum Zweck seiner Ausbildung besch\u00e4ftigt ist, wenn es sich um eine Besch\u00e4ftigung mit Mangel an Arbeitskr\u00e4ften handelt und er einen Antrag auf Gew\u00e4hrung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Besch\u00e4ftigung mit allen Voraussetzungen nach \u00a7 32 gestellt hat f\u00fcr den gleichen Arbeitsplatz;50) Dies gilt nicht, wenn der Drittstaatsangeh\u00f6rige im Verfahren zur Gew\u00e4hrung eines vor\u00fcbergehenden Aufenthalts zum Zweck der Besch\u00e4ftigung im Antrag auf Gew\u00e4hrung des vor\u00fcbergehenden Aufenthalts zum Zweck der Besch\u00e4ftigung den Arbeitgeber oder die Besch\u00e4ftigung gewechselt hat,\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 31 Antrag auf Gew\u00e4hrung eines vor\u00fcbergehenden Aufenthalts<\/strong><\/p>\n<p>Die grundlegendste \u00c4nderung im Falle eines Antrags auf einen vor\u00fcbergehenden Aufenthalt ist vor allem der Nachweis der finanziellen Sicherheit des Aufenthalts bzw. der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, <strong>was das Gesetz aus dem Nachweis der Best\u00e4tigung des aktuellen Kontostands regelt, <u>durch Wechsel auf einen Kontoauszug eines Bankinstituts f\u00fcr die letzten drei Monate<\/u>.<\/strong> Diese \u00c4nderung gilt f\u00fcr alle Aufenthaltsarten, bei denen vor der Gesetzes\u00e4nderung eine aktuelle Best\u00e4tigung des Kontostandes erforderlich war. Das hei\u00dft, die ausl\u00e4ndische Polizei \u00fcberwacht die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit des Antrags bzw wird den Missbrauch bestimmter Arten von Aufenthalten verhindern, <strong>bei denen Staatsangeh\u00f6rige eines Drittstaates h\u00e4ufig eine Einzahlung auf ihr Bankkonto in der Slowakischen Republik t\u00e4tigten und dies sp\u00e4ter nicht mehr tat<\/strong><span style=\"font-weight: bolder; font-size: var( --e-global-typography-primary-font-size );\">und kein Bargeld auf Ihrem Bankkonto, was nat\u00fcrlich gesetzeswidrig ist.<\/span><\/p>\n<p>Ab dem 15. Juli 2024 kann ein Drittstaatsangeh\u00f6riger nur noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn das nationale Visum im Zusammenhang mit dem konkreten Aufenthaltszweck erteilt wurde.<\/p>\n<p>Ein Antragsteller kann keinen Antrag auf \u00c4nderung des Aufenthaltszwecks stellen, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>hat weniger als zwei Jahre einen vor\u00fcbergehenden Aufenthalt zur Aus\u00fcbung einer Besch\u00e4ftigung und m\u00f6chte einen vor\u00fcbergehenden Aufenthalt zum Zwecke der Aus\u00fcbung einer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit beantragen<\/li>\n<li>Ihnen wurde ein vor\u00fcbergehender Aufenthalt zum Zweck einer Saisonbesch\u00e4ftigung gew\u00e4hrt<\/li>\n<li>eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten hat, gilt dies nicht, wenn er die Abschluss- oder Immatrikulationspr\u00fcfung im Rahmen seines Studiums an einer weiterf\u00fchrenden Schule in der Slowakischen Republik erfolgreich abgelegt hat<\/li>\n<li>eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt wurde; dies gilt nicht, wenn der Drittstaatsangeh\u00f6rige sein Studium an einer weiterf\u00fchrenden Schule in der Slowakischen Republik ordnungsgem\u00e4\u00df abgeschlossen oder eine Hochschulausbildung ersten oder zweiten Grades erworben hat,\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Antrag auf Gew\u00e4hrung einer vor\u00fcbergehenden Aufenthaltserlaubnis gem\u00e4\u00df \u00a7 23 Abs. 1 wird jedoch von der Botschaft oder der Polizei nur dann nicht akzeptiert, wenn der Staatsangeh\u00f6rige eines Drittstaats kein g\u00fcltiges Reisedokument vorlegt, oder <strong>wenn das Amt f\u00fcr Arbeit, Soziales und Familie der Repr\u00e4sentanz oder der Polizei keine Best\u00e4tigung \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Besetzung einer freien Stelle zugestellt hat, die die Zustimmung zu der Besetzung enth\u00e4lt, oder wenn seit der Ausstellung mehr als 90 Tage vergangen sind einer solchen Best\u00e4tigung.<\/strong><\/p>\n<p>Es wird dem Antrag ab dem 15.07.2024 beigef\u00fcgt <strong>nur ein aktuelles Farbfoto.<\/strong><\/p>\n<p>Die Pr\u00e4sentation des Gesch\u00e4ftsplans muss auf der Vorlage basieren, die auf der Website des Wirtschaftsministeriums der Slowakischen Republik ver\u00f6ffentlicht ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 33 Entscheidung \u00fcber den Antrag auf Gew\u00e4hrung einer vor\u00fcbergehenden Aufenthaltserlaubnis<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zur gewerblichen T\u00e4tigkeit gilt das Gesetz <strong>erg\u00e4nzt die Bewertung des Gesch\u00e4ftsplans um die gesetzliche Frist f\u00fcr die Abgabe der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, <\/strong>gem\u00e4\u00df dem vorstehenden Satz den wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik zugute kommen <strong>innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Anfrage<\/strong>.<\/p>\n<p>Gleichzeitig jedoch bei der Beantragung der Gew\u00e4hrung einer vor\u00fcbergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Besch\u00e4ftigung <strong>Die Stellungnahme des Amtes f\u00fcr Arbeit, Soziales und Familie zur M\u00f6glichkeit der Besetzung einer vakanten Stelle ist nicht mehr erforderlich<\/strong> innerhalb von sieben Tagen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird \u00a7 6 dieses Gesetzes um die folgenden Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ablehnung eines Antrags erg\u00e4nzt. <br>Die Polizei wird einen Antrag auf Gew\u00e4hrung einer vor\u00fcbergehenden Aufenthaltserlaubnis ablehnen, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>der begr\u00fcndete Verdacht besteht, dass der Drittstaatsangeh\u00f6rige den Aufenthaltszweck nicht erf\u00fcllen kann,<\/strong><\/li>\n<li><strong>es sich um einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen handelt, der die Gew\u00e4hrung einer vor\u00fcbergehenden Aufenthaltserlaubnis beantragt<\/strong> nach \u00a7 22, nachdem sein bisheriger Aufenthalt nach \u00a7 22 aus dem Grund nach \u00a7 35 Buchstabe erloschen ist b) oder Brief c) und eine Handelsgesellschaft oder Genossenschaft, <strong>in dessen Auftrag er handelt oder gehandelt hat<\/strong>, <strong>keinen Gewinn nach Steuern in der H\u00f6he gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Abs. 1 erzielt hat. 7; <\/strong>dies gilt nicht, wenn zwischen dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis und der Stellung eines neuen Antrags auf Aufenthaltserlaubnis mehr als zw\u00f6lf Monate vergangen sind\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Gesetz regelt weiter die Fristen f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber den Antrag auf Gew\u00e4hrung einer vor\u00fcbergehenden Aufenthaltserlaubnis:<\/p>\n<ul>\n<li>vor\u00fcbergehender Aufenthalt zur Besch\u00e4ftigung, bis zu 60 Tage<\/li>\n<li>vor\u00fcbergehender Aufenthalt zur Besch\u00e4ftigung, wenn es sich um eine Besch\u00e4ftigung mit Arbeitskr\u00e4ftemangel in der Region handelt, innerhalb von 30 Tagen<\/li>\n<li>vor\u00fcbergehender Aufenthalt zu gesch\u00e4ftlichen Zwecken, wenn es sich um die Umsetzung eines innovativen Projekts handelt, innerhalb von 30 Tagen<\/li>\n<li>im Falle einer Familienzusammenf\u00fchrung mit einem Blue-Card-Inhaber innerhalb von 30 Tagen<\/li>\n<li>im Falle einer Familienzusammenf\u00fchrung innerhalb von 30 Tagen, wenn diese Antr\u00e4ge gleichzeitig gestellt wurden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus definiert das Gesetz abschlie\u00dfend <strong>Mitteilung \u00fcber die Aufenthaltserteilung von einer schriftlichen Mitteilung auf eine Papier- oder elektronische Mitteilung<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 34 Verl\u00e4ngerung des vor\u00fcbergehenden Aufenthalts<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle einer Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltserlaubnis kann der Verfahrensbeteiligte einen unvollst\u00e4ndigen Antrag stellen, <strong>er ist jedoch verpflichtet, alle Einzelheiten sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung zu dokumentieren,<\/strong> andernfalls stellt die Polizei das Verfahren ein, <strong>gegen deren Entscheidung keine Berufung m\u00f6glich ist.<\/strong><\/p>\n<p>Beantragt ein Verfahrensbeteiligter die Erneuerung eines vor\u00fcbergehenden Aufenthalts zu beruflichen Zwecken, ist er verpflichtet, eine Best\u00e4tigung dar\u00fcber vorzulegen, dass gegen ihn keine R\u00fcckst\u00e4nde gegen\u00fcber dem Finanz- und Zollamt sowie R\u00fcckst\u00e4nde bei der Kranken- und Sozialversicherung bestehen. <strong>Dies gilt nicht, jedoch wird er seine Forderungen innerhalb von 20 Tagen nach Antragstellung begleichen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 36 Aufhebung des vor\u00fcbergehenden Aufenthalts<\/strong><\/p>\n<p>Absatz 1 wird hinzugef\u00fcgt: Die Polizeibeh\u00f6rde storniert den vor\u00fcbergehenden Aufenthalt, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>Staatsangeh\u00f6riger eines Drittstaates <strong>im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer Unterkunft w\u00e4hrend des g\u00fcltigen Aufenthalts oder der finanziellen Absicherung des Aufenthalts<\/strong> auf dem Territorium der Slowakischen Republik <strong>falsche oder irref\u00fchrende Angaben gemacht oder falsche oder ver\u00e4nderte Dokumente vorgelegt haben<\/strong>,<\/li>\n<li>Staatsangeh\u00f6riger eines Drittstaates <strong>den Zweck, zu dem ihm der vor\u00fcbergehende Aufenthalt gew\u00e4hrt wurde, nicht erf\u00fcllt oder nicht erf\u00fcllen kann <\/strong>oder<\/li>\n<li>der Drittstaatsangeh\u00f6rige gegen die Voraussetzung gem\u00e4\u00df \u00a7 21 Abs. 1 versto\u00dfen hat. 3.\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 37 Blaue Karte<\/strong><\/p>\n<p>Ab dem 15. Juli 2024 kann er f\u00fcr die Aus\u00fcbung einer hochqualifizierten T\u00e4tigkeit eine blaue Karte beantragen <b>ein Bewerber mit einem Hochschulabschluss ersten Grades.<\/b><\/p>\n<p>Die Dauer der Verleihung der Blauen Karte wird von urspr\u00fcnglich 4 Jahren angepasst<strong> f\u00fcr 5 Jahre.<\/strong><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus regelt das Gesetz die Verpflichtung zur Bereitstellung des 1,5-fachen durchschnittlichen Monatsgehalts laut Statistikamt <strong>bis zum 1,2-fachen des durchschnittlichen Monatslohns<\/strong> f\u00fcr das Quartal des vorangegangenen Kalenderjahres.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Zu \u00c4nderungen im Zusammenhang mit der Blue Card werden wir einen separaten Artikel ver\u00f6ffentlichen.<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 59<\/strong><\/p>\n<p>\u00c4nderung von Abschnitt 5. <strong>erlaubt einem Drittstaatsangeh\u00f6rigen die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, wenn ihm vor\u00fcbergehendes Asyl gew\u00e4hrt wurde<\/strong> auf dem Territorium der Slowakischen Republik.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 115 Pflichten bestimmter juristischer und nat\u00fcrlicher Personen<\/strong><\/p>\n<p>(5) <b>Der Arbeitgeber ist dazu innerhalb von drei Werktagen verpflichtet<\/b> benachrichtigen Sie die Polizei schriftlich:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Nichtbesch\u00e4ftigung eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen<\/strong>, wenn es sich um einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen handelt, dem ein nationales Visum gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 1 erteilt wurde. 1 Buchstabe d) oder ein Drittstaatsangeh\u00f6riger gem\u00e4\u00df \u00a7 23, wenn er eine schriftliche Besch\u00e4ftigungszusage abgegeben hat, und<\/li>\n<li><strong>Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen,<\/strong> wenn es sich um einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen handelt, dem ein nationales Visum gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 1 erteilt wurde. 1 Buchstabe d) oder Staatsangeh\u00f6riger eines Drittstaates gem\u00e4\u00df \u00a7 23.\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 121 Integrit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>In begr\u00fcndeten F\u00e4llen kann die Polizei f\u00fcr den Aufenthaltsantrag ein Integrit\u00e4tsdokument akzeptieren, das \u00e4lter als 90 Tage ist, wenn zwischen der Ausstellung des Integrit\u00e4tsdokuments eines Drittstaatsangeh\u00f6rigen und seiner Ankunft im Hoheitsgebiet des Drittstaats ein Zeitraum zwischen der Ausstellung des Integrit\u00e4tsdokuments und seiner Ankunft im Hoheitsgebiet eines Drittstaats liegt der Slowakischen Republik betr\u00e4gt nicht l\u00e4nger als 90 Tage. ; <strong>Das Innenministerium kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen Integrit\u00e4tsnachweise akzeptieren, die \u00e4lter als 90 Tage sind.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 125<\/strong><\/p>\n<p>(7) Der slowakische Informationsdienst und der milit\u00e4rische Nachrichtendienst \u00fcbermitteln eine abweichende Stellungnahme gem\u00e4\u00df Absatz 6, insbesondere wenn ihnen bekannt ist, dass ein Staatsangeh\u00f6riger eines Drittstaats ein Sicherheitsrisiko darstellt.<\/p>\n<p>(8) Die Tatsache, dass ein Staatsangeh\u00f6riger eines Drittstaats auf der Liste der sanktionierten Personen steht, auf die internationale Sanktionen gem\u00e4\u00df Verordnungen \u00fcber internationale Sanktionen anwendbar sind, oder ein begr\u00fcndeter Verdacht besteht, T\u00e4tigkeiten in diesem Abschnitt auszu\u00fcben, gilt als Sicherheitsrisiko gem\u00e4\u00df Absatz 7<\/p>\n<ul>\n<li>illegale Migration oder die Vermittlung von Sonderaufenthalten,<\/li>\n<li>Aktivit\u00e4ten gegen die wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik,<\/li>\n<li>Aktivit\u00e4ten gegen die wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik,<\/li>\n<li>unerlaubte Herstellung von Bet\u00e4ubungsmitteln und psychotropen Stoffen, Giften oder Vorl\u00e4uferstoffen, deren Besitz und Handel damit,<\/li>\n<li>organisierte Kriminalit\u00e4t,<\/li>\n<li>Menschenhandel,<\/li>\n<li>F\u00e4lschung und Ver\u00e4nderung einer \u00f6ffentlichen Urkunde, eines offiziellen Siegels, eines offiziellen Siegels, eines offiziellen Emblems und einer offiziellen Marke,<\/li>\n<li>illegale R\u00fcstung und Waffenhandel,<\/li>\n<li>Verst\u00f6\u00dfe gegen Vorschriften zum Umgang mit kontrollierten G\u00fctern und Technologien,<\/li>\n<li>Zusammenarbeit mit einer ausl\u00e4ndischen Macht,<\/li>\n<li>Verst\u00f6\u00dfe gegen Sanktionsma\u00dfnahmen,<\/li>\n<li>Aktivit\u00e4ten, die die verfassungsm\u00e4\u00dfige Einrichtung, die territoriale Integrit\u00e4t und die Souver\u00e4nit\u00e4t der Slowakischen Republik gef\u00e4hrden,<\/li>\n<li>gegen die Sicherheit der Slowakischen Republik gerichtete Aktivit\u00e4ten,<\/li>\n<li>Terrorismus, einschlie\u00dflich Informationen \u00fcber die Beteiligung am Terrorismus, seine Finanzierung oder Unterst\u00fctzung sowie Cyberterrorismus,<\/li>\n<li>politischer Extremismus und religi\u00f6ser Extremismus, Extremismus, der sich in gewaltt\u00e4tiger Form und in sch\u00e4dlichen sektiererischen Gruppen manifestiert,<\/li>\n<li>sch\u00e4dliche Aktivit\u00e4ten und Bedrohungen im Cyberspace, wenn sie die Verteidigung und Verteidigungsf\u00e4higkeit der Slowakischen Republik gef\u00e4hrden,<\/li>\n<li>Radikalisierung einer Gruppe von Personen oder Einzelpersonen,<\/li>\n<li>andere Bedrohungen der strategischen Sicherheitsinteressen der Slowakischen Republik.\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 131k \u00dcbergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Notsituation im Zusammenhang mit dem Massenzustrom von Ausl\u00e4ndern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik, der durch den bewaffneten Konflikt auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine verursacht wurde<\/strong><\/p>\n<p>Die G\u00fcltigkeit des vor\u00fcbergehenden Aufenthalts, die andernfalls bis zu zwei Monate nach Ende der Notsituation verl\u00e4ngert w\u00fcrde, entf\u00e4llt, wenn <strong>wenn der Antrag des Drittstaatsangeh\u00f6rigen auf Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts abgelehnt wurde.<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p><i>Die G\u00fcltigkeit des vor\u00fcbergehenden Aufenthalts, des st\u00e4ndigen Aufenthalts oder des geduldeten Aufenthalts, die andernfalls w\u00e4hrend der im Zusammenhang mit dem durch den bewaffneten Konflikt auf dem Territorium der Ukraine verursachten Massenzuwanderung von Ausl\u00e4ndern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik erkl\u00e4rten Notsituation erl\u00f6schen w\u00fcrde (im Folgenden: als \u201eNotstand\u201c bezeichnet, wird bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Aufhebung des Ausnahmezustands verl\u00e4ngert.; das trifft nicht zu <strong>wenn es sich um einen Drittstaatsangeh\u00f6rigen handelt, dessen Antrag auf Verl\u00e4ngerung des vor\u00fcbergehenden Aufenthalts abgelehnt wurde.<\/strong><\/i><\/p>\n<\/blockquote>\n<p><strong>\u00a7 131l \u00dcbergangsregelung f\u00fcr Anpassungen mit Wirkung ab 1. Juli 2024<\/strong><\/p>\n<p><strong>Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem 1. Juli 2024 eingeleitet wurden, m\u00fcssen nach den bis zum 30. Juni 2024 geltenden Vorschriften abgeschlossen werden; Nach den ab dem 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Bestimmungen dieses Gesetzes werden sie nur dann abgeschlossen, wenn es f\u00fcr die Person g\u00fcnstiger ist.<\/strong><\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Kunden, im Zusammenhang mit den bevorstehenden \u00c4nderungen des Ausl\u00e4ndergesetzes, g\u00fcltig ab 15.07.2024, ver\u00f6ffentlichen wir einen Artikel \u00fcber die wichtigsten \u00c4nderungen des Gesetzes Nr. 404\/2011 Slg. \u00fcber den Aufenthalt von Ausl\u00e4ndern. \u00dcber einige \u00c4nderungen dieses Gesetzes haben wir Sie bereits in fr\u00fcheren Artikeln informiert. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten vor. 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