Änderung des Buchungssystems der Fremdenpolizei

Änderung des Buchungssystems der Fremdenpolizei ab dem 7. August 2025

Nachtrag zur Pressemitteilung
Artikel bearbeiten - 11.08.2025

Am 07.08.2025 veröffentlichte das Innenministerium der Slowakischen Republik eine Pressemitteilung, in der es hieß, dass die Aktivierung des BOK-Codes bei jeder Dienststelle der Fremdenpolizei, der Abteilung für Dokumente im Kundenzentrum oder bei der zuständigen Polizeidienststelle erfolgen kann. Im Nachhinein hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Information nicht der Wahrheit entsprach. Daher hat das Innenministerium die ursprüngliche Pressemitteilung bereits am nächsten Tag, dem 08.08.2025, entfernt und durch eine neue Version ersetzt, die diese Information nicht enthält.

Es gilt daher weiterhin, dass Sie können den BOK-Code ausschließlich bei der örtlichen Fremdenpolizei aktivieren entsprechend Ihrem eingetragenen Wohnsitz.

Innenministerium der Slowakischen Republik am 7. August 2025 hat erhebliche Änderungen im System der Terminvergabe bei den Dienststellen der Fremdenpolizei. Das neue System ändert grundlegend die Art und Weise, wie Ausländer Termine für aufenthaltsbezogene Aufgaben vereinbaren können, und führt gleichzeitig Folgendes ein Nutzungsberechtigung nach Aufenthaltsstatus. Das System teilt die Ausländer also neu ein in Berechtigte, d.h. Personen, denen bereits eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, und Unberechtigte, d.h. Personen, denen noch keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, d.h. die nicht im Register eingetragen sind - sogenannte Erstantragsteller.

Warnung: Aufgrund der Änderung bilden sich erneut große Menschenmengen bei den Ausländerbehörden, um den BOK-Code zu aktivieren. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Besuch in den ersten Tagen nach der Einführung der Änderung in Betracht zu ziehen.

Genehmigter Ausländer - ein Ausländer mit einem Aufenthaltstitel

Ausländer, die bereits einen befristeten, unbefristeten oder vorübergehenden Aufenthalt erhalten habenSie müssen sich im Reservierungssystem anmelden. in zulässiger Weise:

  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit einem elektronischen Wohnsitznachweis, einem Kartenlesegerät und einem BOK-Code (persönlicher Sicherheitscode).
  • BOK-Code ist die 6-stellige Nummer, die der Ausländer bei der Abholung des Dokuments gewählt hat. Bei Verlust oder Inaktivierung kann die BOK erneuert werden bei örtlich zuständig Abteilung der Fremdenpolizei nach der Anmeldung des Wohnsitzes.
  • Buchung bis zu 60 Tage im Voraus.

Warnung: Vor 06/2021 ausgestellte Dokumente

Ausgestellte ausländische Dokumente vor Juni 2021 sie enthalten nicht die korrekten hochgeladenen Bescheinigungen für die vollständige elektronische Einreichung des Antrags auf Aufenthalt. Die Polizei kann zwar Bescheinigungen über solche Dokumente hochladen, aber diese sind funktionell nur für die Dienste der Finanzverwaltung des Finanzministeriums der Slowakischen Republik (z. B. eData, eCash) - jedoch nicht für die Dienststellen des Innenministeriums der Slowakischen Republik.

Nicht zugelassener Ausländer - ausländischer Erstantragsteller

Ein Ausländer, der noch keinen Aufenthalt in der Slowakischen Republik erhalten hat, d. h. Erstantragsteller und grenzüberschreitende Nutzer elektronischer Dienstewerden als unbefugter BenutzerDie Reservierung wird auf die übliche Weise vorgenommen, ohne dass eine Genehmigung durch ein Dokument erforderlich ist.

  • Reservierungen werden ohne elektronischen Beleg vorgenommen.
  • Reservierung 40 Tage im Voraus möglich.


Um eine Reservierung vorzunehmen, müssen Sie standardmäßig eingeben: 

  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Nummer des Reisedokuments,
  • Rufnummer,
  • E-Mail Adresse.
Empfehlung für Ausländer
  1. Überprüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres Aufenthaltstitels - Wenn das Dokument vor Juni 2021 ausgestellt wurde, ist die elektronische Einreichung eines Verlängerungsantrags nicht möglich, aber die Buchung von Terminen bleibt möglich.

  2. Aktivieren Sie Ihr BOKfalls Sie dies nicht bereits getan haben.

  3. Stellen Sie sicher, dass Sie einen Dokumentenleser haben, ohne die Sie sich nicht am System anmelden können.

  4. Planen Sie Ihre Reservierung weit im Vorausda die Verfügbarkeit von Terminen begrenzt ist und das System wieder überlastet sein kann.

Änderungen der allgemeinen Regeln des Buchungssystems

Im Rahmen der Systemumstellung wurden außerdem folgende Neuerungen eingeführt neue Regeln für die Anzahl und Art der Reservierungen:

Verpflichtung zur Reservierung auf einen bestimmten Namen

Die Anmeldung bei der Fremdenpolizei ist obligatorisch für einen bestimmten Namen und Nachnamen des Ausländers zu erstellender persönlich am Arbeitsplatz erscheinen wird.

  • Die Reservierung kann vom Ausländer selbst oder von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
  • Reservierungen, die diese Bedingung nicht erfüllen, werden nicht angenommen.
Begrenzung der Anzahl von Buchungen

Eine bestimmte Person (Ausländer) kann nur eine Reservierung unter alle Standorte in der Slowakei während eines Zeitraums von 15 Kalendertagen.

  • Auch eine stornierte Reservierung gilt als benutzt.
  • Wenn der Nutzer versucht, diese Grenze zu überschreiten, wird er während des Buchungsvorgangs darauf hingewiesen.
Automatische Kontrolle

Am Ende des Prozesses automatische Buchungsprüfung.

  • Wenn das System einen Verstoß gegen eine der oben genannten Regeln feststellt, wird die Reservierung automatisch entwertet ohne das Recht auf einen Ersatztermin.

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