Oft gelegt Fragen
Vor der Beauftragung von Dienstleistungen können Sie sich hier einen kurzen Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden im Zusammenhang mit der Erlangung von Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen verschaffen.
Die Erstellung der für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen unterscheidet sich je nach Aufenthaltszweck.
Wir bewegen uns normal zwischen 14 und 30 Tagen. Darüber hinaus hängen alle Umstände von der Arbeitsbelastung der Büros ab, über die wir die jeweilige Maßnahme durchführen. Es hängt auch von den Behörden im Heimatland des Antragstellers ab. Die Beschaffung eines Strafregisterauszugs im Heimatland des Antragstellers dauert in der Regel am längsten.
Das Amt der Grenz- und Ausländerpolizei verfügt über eine Satzung Die Frist zur Beantwortung der Anfrage beträgt 90 Tage. Bei einem fehlerhaft eingereichten oder unvollständigen Antrag sowie etwaigen Mängeln oder Unklarheiten in den Unterlagen des Antragstellers selbst kann das Verfahren jedoch verlängert werden. In diesem Fall räumt die Behörde dem Antragsteller eine Frist zur Mängelbeseitigung ein.
Aufgrund der anhaltenden Krisensituation durch die Erkrankung „COVID-19“ ist derzeit eine Verordnung in Kraft, die die Laufzeit dieser Geräte begrenzt.
Wir veranlassen für den Antragsteller die Terminvereinbarung direkt bei der Grenz- und Ausländerpolizei am Wohnort, an dem sich der Antragsteller aufhält, er muss einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
In der Regel veröffentlicht ÚHCP die Termine alle zwei Wochen.
Ein nationales Visum oder ein Touristenvisum können Sie über die Botschaft beantragen, in einigen Ländern, in denen die Zustellung von Dokumenten zwischen der slowakischen Botschaft und der Grenz- und Ausländerpolizei zuverlässig gewährleistet ist, können Sie auch einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt beantragen.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass diplomatische Post oder Kurierzustellungen den Prozess gefährden und um mehrere Wochen verlängern können.
Sie können ein Touristenvisum bei der slowakischen Botschaft in jedem Land beantragen, in dem Sie sich legal aufhalten.
Ein Touristenvisum berechtigt Sie jedoch nicht zur Beantragung eines weiteren Visums auf dem Gebiet der Slowakischen Republik oder zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
Zunächst muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Ausländer eine ernste Angelegenheit ist, und bevor man mit der Zusammenarbeit beginnt, muss man berücksichtigen, dass jeder Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis erhält Die Slowakei ist verpflichtet, das entsprechende Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern einzuhalten insbesondere in der Slowakei zu bleiben und sich den Zwecken zu widmen, auf deren Grundlage er seinen Aufenthaltsantrag gestellt hat.
Kontakt bilden
Externe Dokumente
Wenn Sie weitere Informationen direkt vom Außenministerium oder vom Amt der Grenz- und Auswärtigen Polizei des Innenministeriums wünschen, bieten wir Ihnen unten Broschüren, Broschüren und andere wichtige Dokumente an.
- Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt
- Beantragung eines nationalen Visums
- MVSR-Merkblatt: Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
- Ärztliche Untersuchung und Versicherung
Brauchen Sie Rat?
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