Lex Ukraine – Änderung bei der Gewährung von Zulagen für Auswärtige

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Die Regierung hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, zugestimmt Vorschlag des Innenministeriums zur Änderung des Gesetzes Nr. 480/2002 Slg. über Asyl, die sich auf das Asylverfahren und die Bereitstellung von Notunterkünften beziehen. Laut Minister Matúš Šutaj Eštok besteht das Ziel darin, die Prozesse im Zusammenhang mit der Gewährung von Schutz für Staatsangehörige aus Drittstaaten auf dem Territorium der Slowakischen Republik zu verbessern und zu rationalisieren. „Auswanderern, die in unserem Hoheitsgebiet zum ersten Mal eine vorübergehende Unterkunft gefunden haben, wird für einen Zeitraum von 120 Tagen eine kostenlose Unterkunft gewährt. Nach diesem Zeitraum wird sie nur noch schutzbedürftigen Personen gewährt. Die Höhe der Zulage ändert sich nicht" sagte der Innenminister. In solchen Fällen wird die Regierung neu verhandeln nur über die Höhe des geleisteten Beitrags, nicht um eine Ausweitung seiner Bestimmung. Bereitstellung eines Zuschusses für die Unterbringung von Auswärtigen: Die Beihilfe wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt, einschließlich Einschränkungen hinsichtlich familiärer Beziehungen und Eigentum an Immobilien in der Slowakischen Republik. Es wird zur Verfügung gestellt 120 Tage ab der ersten Gewährung einer vorübergehenden Zuflucht auf dem Territorium der Slowakischen Republik. Für einen längeren Zeitraum besteht die Möglichkeit, den Zuschuss zur Unterbringung des Auswanderers zu gewähren bei Unterbringung:
  • Mitglieder eines Haushaltes, der Hilfe in materieller Not erhält,
  • eine Person mit einer schweren Behinderung, die einen Zuschuss zur Unterstützung humanitärer Hilfe erhält,
  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  • ein Kind bis 5 Jahre,
  • ein alleinerziehender Elternteil, der sich um ein Kind unter 5 Jahren kümmert, oder eine Person, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung persönlich für ein Kind unter 5 Jahren sorgt.
Ähnliche Regelungen werden für die Unterbringung von Auswanderern in den Asyleinrichtungen des Migrationsamtes des Innenministeriums der Slowakischen Republik vorgeschlagen, sie gelten jedoch für einen engeren Personenkreis. Das Verkehrsministerium gewährt keine Zuschüsse mehr für Unterkünfte gemäß dem Tourismusförderungsgesetz. Das Verfahren zur Gewährung von vorübergehendem Asyl wird auch dann vereinfacht, wenn das Verfahren mit der Geburt eines Kindes auf dem Territorium der Slowakischen Republik eingeleitet wird an einen Migranten oder Ausländer, der vorübergehend Asyl beantragt. Sie ergänzen sich auch gegenseitig neue Gründe für die Einstellung des Verfahrens für die Bereitstellung von Notunterkünften und Asylverfahren. Falls wiederholte Anfragen Mit der Asylgewährung wird auch eine „erhebliche Änderung des Sachverhalts“ angegeben. Ein auf dem Territorium der Slowakischen Republik geborenes Kind eines Antragstellers, eines Asylbewerbers oder eines Ausländers, dem ergänzender Schutz gewährt wurde und der bei der Geburt die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union erwirbt, gilt nicht mehrer wird von Rechts wegen direkt als Antragsteller betrachtet und das Verfahren zur Gewährung von Asyl wird erst gar nicht eingeleitet. Der Gesetzentwurf wird Gegenstand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens sein, seine Wirksamkeit wird ab dem 1. Juli 2024 geprüft.  Quelle: Pressemitteilungen des Innenministeriums der Slowakischen Republik [minv.sk]
EX UKRAINE - Die Hilfe für Menschen, die die Ukraine verlassen, wird gezielter sein

Lex Ukraine – Änderung bei der Gewährung von Zulagen für Auswärtige

Die Regierung hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, zugestimmt Vorschlag des Innenministeriums zur Änderung des Gesetzes Nr. 480/2002 Slg. über Asyl, die sich auf das Asylverfahren und die Bereitstellung von Notunterkünften beziehen. Laut Minister Matúš Šutaj Eštok besteht das Ziel darin, die Prozesse im Zusammenhang mit der Gewährung von Schutz für Staatsangehörige aus Drittstaaten auf dem Territorium der Slowakischen Republik zu verbessern und zu rationalisieren.

„Auswanderern, die zum ersten Mal eine vorübergehende Unterkunft in unserem Gebiet gefunden haben, wird 120 Tage lang eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung gestellt. Nach diesem Zeitraum wird es nur noch schutzbedürftigen Personen zur Verfügung gestellt. Die Höhe der gewährten Zulage ändert sich nicht" sagte der Innenminister. In solchen Fällen wird die Regierung neu verhandeln nur über die Höhe des geleisteten Beitrags, nicht um eine Ausweitung seiner Bestimmung. 

Bereitstellung eines Zuschusses für die Unterbringung von Auswärtigen:

Der Zuschuss wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt, einschließlich Einschränkungen hinsichtlich der familiären Beziehungen und des Eigentums an Immobilien in der Slowakischen Republik. Es wird zur Verfügung gestellt 120 Tage ab der ersten Gewährung einer vorübergehenden Zuflucht auf dem Territorium der Slowakischen Republik. Für einen längeren Zeitraum besteht die Möglichkeit, den Zuschuss zur Unterbringung des Auswanderers zu gewähren bei Unterbringung:

  • Mitglieder eines Haushaltes, der Hilfe in materieller Not erhält,
  • eine Person mit einer schweren Behinderung, die einen Zuschuss zur Unterstützung humanitärer Hilfe erhält,
  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  • ein Kind bis 5 Jahre,
  • ein alleinerziehender Elternteil, der sich um ein Kind unter 5 Jahren kümmert, oder eine Person, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung persönlich für ein Kind unter 5 Jahren sorgt.

Ähnliche Regelungen werden für die Unterbringung von Auswanderern in den Asyleinrichtungen des Migrationsamtes des Innenministeriums der Slowakischen Republik vorgeschlagen, sie gelten jedoch für einen engeren Personenkreis.

Das Verkehrsministerium gewährt keine Zuschüsse mehr für Unterkünfte gemäß dem Tourismusförderungsgesetz.

Das Verfahren zur Gewährung von vorübergehendem Asyl wird auch dann vereinfacht, wenn das Verfahren mit der Geburt eines Kindes auf dem Territorium der Slowakischen Republik eingeleitet wird an einen Migranten oder Ausländer, der vorübergehend Asyl beantragt. Sie ergänzen sich auch gegenseitig neue Gründe für die Einstellung des Verfahrens für die Bereitstellung von Notunterkünften und Asylverfahren. Falls wiederholte Anfragen Mit der Asylgewährung wird auch eine „erhebliche Änderung des Sachverhalts“ bezeichnet.

Ein auf dem Territorium der Slowakischen Republik geborenes Kind eines Antragstellers, eines Asylbewerbers oder eines Ausländers, dem ergänzender Schutz gewährt wurde und der bei der Geburt die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union erwirbt, gilt nicht mehrer wird von Rechts wegen direkt als Antragsteller betrachtet und das Verfahren zur Gewährung von Asyl wird erst gar nicht eingeleitet.

Der Gesetzentwurf wird Gegenstand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens sein, seine Wirksamkeit wird ab dem 1. Juli 2024 geprüft. 

Quelle: Pressemitteilungen des Innenministeriums der Slowakischen Republik [minv.sk]

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