Die Regierung hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, zugestimmt Vorschlag des Innenministeriums zur Änderung des Gesetzes Nr. 480/2002 Slg. über Asyl, die sich auf das Asylverfahren und die Bereitstellung von Notunterkünften beziehen. Laut Minister Matúš Šutaj Eštok besteht das Ziel darin, die Prozesse im Zusammenhang mit der Gewährung von Schutz für Staatsangehörige aus Drittstaaten auf dem Territorium der Slowakischen Republik zu verbessern und zu rationalisieren.
„Auswanderern, die in unserem Hoheitsgebiet zum ersten Mal eine vorübergehende Unterkunft gefunden haben, wird für einen Zeitraum von 120 Tagen eine kostenlose Unterkunft gewährt. Nach diesem Zeitraum wird sie nur noch schutzbedürftigen Personen gewährt. Die Höhe der Zulage ändert sich nicht" sagte der Innenminister. In solchen Fällen wird die Regierung neu verhandeln nur über die Höhe des geleisteten Beitrags, nicht um eine Ausweitung seiner Bestimmung.
Bereitstellung eines Zuschusses für die Unterbringung von Auswärtigen: Die Beihilfe wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt, einschließlich Einschränkungen hinsichtlich familiärer Beziehungen und Eigentum an Immobilien in der Slowakischen Republik. Es wird zur Verfügung gestellt 120 Tage ab der ersten Gewährung einer vorübergehenden Zuflucht auf dem Territorium der Slowakischen Republik. Für einen längeren Zeitraum besteht die Möglichkeit, den Zuschuss zur Unterbringung des Auswanderers zu gewähren bei Unterbringung:
- Mitglieder eines Haushaltes, der Hilfe in materieller Not erhält,
- eine Person mit einer schweren Behinderung, die einen Zuschuss zur Unterstützung humanitärer Hilfe erhält,
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- ein Kind bis 5 Jahre,
- ein alleinerziehender Elternteil, der sich um ein Kind unter 5 Jahren kümmert, oder eine Person, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung persönlich für ein Kind unter 5 Jahren sorgt.