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Algerien ist das größte Land Afrikas. Es ist eine farbenfrohe Landschaft, die Liebhaber des Schwimmens, Tauchens und Wassersports zufriedenstellen wird. Einige der am besten erhaltenen Denkmäler der Antike befinden sich in Algerien, was viele begeisterte Touristen anzieht.
Die Hauptstadt Algier war ein wichtiger Hafen und der alte Teil dieser Stadt hat noch immer sein antikes Aussehen bewahrt. Die Attraktion der Stadt ist die Basilika Nôtre Dame d'Afrique.
Hier befindet sich auch die Sahara-Wüste, zu der fantastische Ausflüge auf Kamelen oder adrenalingeladene Fahrten mit Quads gehören. Das M'Zab-Tal ist das Tor zur Sahara-Wüste.
In der Stadt Konstantin, die oft als Stadt der Brücken bezeichnet wird, gibt es die höchste und beeindruckendste aller Brücken – Sidi M'Cid. Diese erstaunliche Verkehrsbrücke verbindet die Medina von Konstantin mit dem Zentrum des Universitätsklinikums.
Visa sind Voraussetzung für die Einreise in dieses Land. Für die Reise ist außerdem ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach der Rückkehr von der Reise gültig ist. Es muss mindestens eine freie Doppelseite enthalten.
Für die Beantragung eines Visums bei der Wiener Botschaft sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer für jede Einreise nach Algerien beträgt 90 Tage, die ausnahmsweise um maximal 90 Tage verlängert werden kann.
Für Algerien gibt es zwei Arten von Visa:
Die Bearbeitung eines algerischen Visums dauert in der Regel 10 bis 20 Werktage.
Visa Gebühren:
Für touristische Zwecke wird dem Antragsteller ein Touristenvisum für maximal 90 Tage erteilt.
Über die Erteilung eines Visums entscheidet das Außenministerium der Slowakischen Republik innerhalb von 15 Tagen.
Sie können diese Art von Visum auch auf dem Territorium anderer EU-Mitgliedstaaten nutzen. Aber nicht automatisch.
Da dieses Visum für Tourismus- oder Besuchszwecke bestimmt ist, ist der gesamte Erteilungsprozess vereinfacht und verfahrenstechnisch schnell.
Für Reisende sind die am wenigsten restriktiven Visa diejenigen, die direkt bei der Einreise in das Land, also am Grenzübergang oder nach der Landung am Flughafen, beantragt werden können. Für solche Visa gelten in der Regel keine Bedingungen.
Manchmal ist für ihre Ausstellung eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diese Visa können eher als „Eintrittsgelder“ oder als zusätzliche Einnahmequelle für lokale Regierungen betrachtet werden.
Bei Visa, die vorab bei der jeweiligen Botschaft besprochen werden müssen, ist dies eine ungleich schwierigere Angelegenheit. Ein Visumantragsteller muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter die diplomatische Vertretung des betreffenden Staates aufsuchen, wo er ein Visum beantragt. Da nicht alle Länder ihre Botschaften in jedem Land der Welt haben, müssen Antragsteller für die Beantragung eines Visums häufig in Nachbarländer reisen oder in Länder, in denen ein bestimmtes Land über eine zuständige Behörde verfügt, die zur Ausstellung von Visa berechtigt ist ein Visum vor der Einreise.
Für Touristenvisa ist in der Regel die Vorlage eines gekauften Reisetickets oder einer Unterkunftsreservierung bzw. der Nachweis einer ausreichenden finanziellen Sicherheit für den Aufenthalt erforderlich. Eine häufige Voraussetzung für einen Visumantrag ist das sogenannte „Einladungsschreiben“ (auch „Gutschein“), das eine Art Reisebegründung darstellt und von einem örtlichen Hotel, einem örtlichen Reisebüro oder einer Gastfamilie ausgestellt wird. Touristenvisa werden für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel bis zu einem Jahr, ausgestellt bis 30 Tage. Touristenvisa können den Inhaber zu einer oder mehreren Ein-/Ausreisen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden wir:
ab 60 € / Person