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China ist das drittgrößte Land der Welt. Gleichzeitig ist es das bevölkerungsreichste Land mit einer reichen Geschichte antiker chinesischer Dynastien. Verpassen Sie nicht die Verbotene Stadt, den Platz des Himmlischen Friedens, den Sommerpalast, den Himmelstempel und den Pekinger Zoo. Auf dem Territorium Chinas gibt es viele historische und kulturelle Denkmäler aus verschiedenen Phasen der chinesischen Geschichte. Die berühmte Terrakotta-Armee, die Große und die Kleine Wildganspagode, der Glockenturm und auch das Shenxi-Provinzmuseum.
Für die Reise ist ein SR/CR-Reisepass mit Visum erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig sein und mindestens 3 freie Seiten (davon eine doppelseitig) haben. Bei der Bearbeitung von Visa ist es notwendig, zur Abnahme der Fingerabdrücke zur Botschaft in Bratislava zu kommen.
Ein Staatsbürger der Slowakischen Republik, der einen gültigen Reisepass und ein gültiges Visum besitzt, kann in das Hoheitsgebiet der VR China einreisen. Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens 6 Monate länger sein als das voraussichtliche Datum der Ausreise aus dem Hoheitsgebiet Chinas. Passinhaber benötigen ein Visum, das bei der Botschaft der Volksrepublik China in Bratislava erhältlich ist.
Der Antragsteller für einen Kurzzeitvisumsantrag muss folgende Unterlagen einreichen:
Die Bearbeitungszeit für Standardvisa für China beträgt in der Regel etwa 7 Werktage.
Gebühren:
Die Altersgrenze des Antragstellers für ein Arbeitsvisum liegt zwischen 18 und 60 Jahren.
Erforderliche Dokumente für die Ausstellung eines Arbeitsvisums:
Visa Gebühren:
Für touristische Zwecke wird dem Antragsteller ein Touristenvisum für maximal 90 Tage erteilt.
Über die Erteilung eines Visums entscheidet das Außenministerium der Slowakischen Republik innerhalb von 15 Tagen.
Sie können diese Art von Visum auch auf dem Territorium anderer EU-Mitgliedstaaten nutzen. Aber nicht automatisch.
Da dieses Visum für Tourismus- oder Besuchszwecke bestimmt ist, ist der gesamte Erteilungsprozess vereinfacht und verfahrenstechnisch schnell.
Für Reisende sind die am wenigsten restriktiven Visa diejenigen, die direkt bei der Einreise in das Land, also am Grenzübergang oder nach der Landung am Flughafen, beantragt werden können. Für solche Visa gelten in der Regel keine Bedingungen.
Manchmal ist für ihre Ausstellung eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diese Visa können eher als „Eintrittsgelder“ oder als zusätzliche Einnahmequelle für lokale Regierungen betrachtet werden.
Bei Visa, die vorab bei der jeweiligen Botschaft besprochen werden müssen, ist dies eine ungleich schwierigere Angelegenheit. Ein Visumantragsteller muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter die diplomatische Vertretung des betreffenden Staates aufsuchen, wo er ein Visum beantragt. Da nicht alle Länder ihre Botschaften in jedem Land der Welt haben, müssen Antragsteller für die Beantragung eines Visums häufig in Nachbarländer reisen oder in Länder, in denen ein bestimmtes Land über eine zuständige Behörde verfügt, die zur Ausstellung von Visa berechtigt ist ein Visum vor der Einreise.
Für Touristenvisa ist in der Regel die Vorlage eines gekauften Reisetickets oder einer Unterkunftsreservierung bzw. der Nachweis einer ausreichenden finanziellen Sicherheit für den Aufenthalt erforderlich. Eine häufige Voraussetzung für einen Visumantrag ist das sogenannte „Einladungsschreiben“ (auch „Gutschein“), das eine Art Reisebegründung darstellt und von einem örtlichen Hotel, einem örtlichen Reisebüro oder einer Gastfamilie ausgestellt wird. Touristenvisa werden für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel bis zu einem Jahr, ausgestellt bis 30 Tage. Touristenvisa können den Inhaber zu einer oder mehreren Ein-/Ausreisen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden wir:
ab 60 € / Person