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China ist das drittgrößte Land der Welt. Es ist auch das bevölkerungsreichste Land mit einer reichen Geschichte der alten chinesischen Dynastien. Verpassen Sie nicht die Verbotene Stadt, den Platz des Himmlischen Friedens, den Sommerpalast, den Himmelstempel und den Pekinger Zoo. Es gibt viele historische und kulturelle Stätten aus verschiedenen Epochen der chinesischen Geschichte. Die berühmte Terrakotta-Armee, die Große und die Kleine Wildganspagode, der Glockenturm und auch das Shanxi-Provinzmuseum.
Für die Reise ist ein slowakischer/tschechischer Reisepass mit Visum erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein und mindestens 3 leere Seiten (davon eine Doppelseite) haben. Für die Bearbeitung des Visums ist es notwendig, zur Botschaft in Bratislava zu kommen, um Fingerabdrücke zu nehmen.
Ein Bürger der Slowakischen Republik, der im Besitz eines gültigen Reisepasses und eines gültigen Visums ist, kann in das Hoheitsgebiet der VR China einreisen. Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens sechs Monate über das voraussichtliche Datum der Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der VR China hinausgehen. Inhaber eines Reisepasses müssen im Besitz eines Visums sein, das bei der Botschaft der Volksrepublik China in Bratislava beantragt werden kann.
Der Antragsteller muss zusammen mit dem Antrag auf ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt die folgenden Dokumente einreichen:
Die Bearbeitungszeit für ein Standardvisum für China beträgt in der Regel etwa 7 Arbeitstage.
Die Gebühren:
Die Altersgrenze für die Beantragung eines Arbeitsvisums liegt zwischen 18 und 60 Jahren.
Erforderliche Dokumente für ein Arbeitsvisum:
Visagebühren:
Ein Touristenvisum wird dem Antragsteller zum Zwecke des Tourismus für maximal 90 Tage erteilt.
Über die Erteilung eines Visums entscheidet das Außenministerium der Slowakischen Republik innerhalb von 15 Tagen.
Sie können diese Art von Visum auch auf dem Hoheitsgebiet anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden. Aber nicht automatisch.
Da es sich bei diesem Visum um ein Touristen- oder Besuchsvisum handelt, ist der gesamte Erteilungsprozess vereinfacht und verfahrenstechnisch schnell.
Für Reisende sind die Visa am wenigsten restriktiv, die direkt bei der Einreise in das Land – also am Grenzübergang oder nach der Landung am Flughafen – erhältlich sind. Solche Visa haben normalerweise keine Bedingungen.
Manchmal ist ihre Ausstellung mit der Zahlung einer Verwaltungsgebühr verbunden. Diese Visa können eher als "Eintrittsgelder" oder als zusätzliche Einnahmequelle für Kommunalverwaltungen betrachtet werden.
Bei Visa, die vorab bei der zuständigen Botschaft beantragt werden müssen, ist dies eine ungleich schwierigere Angelegenheit. Ein Visumantragsteller muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter die diplomatische Vertretung des jeweiligen Staates aufsuchen, wo er/sie ein Visum beantragen wird. Da nicht alle Länder in jedem Land der Welt ihre Botschaften haben, müssen Antragsteller für Visa oft in Nachbarländer reisen oder in Länder, in denen ein bestimmtes Land eine zuständige Behörde hat, die zur Ausstellung von Visa berechtigt ist ein Visum vor der Einreise.
Touristenvisa erfordern in der Regel die Vorlage eines gekauften Reisetickets oder einer Unterkunftsreservierung oder den Nachweis einer ausreichenden finanziellen Absicherung für den Aufenthalt. Eine häufige Voraussetzung für einen Visumantrag ist die sog „Einladungsschreiben“ (auch „Voucher"), das ist eine Art Reisebegründung und wird von einem örtlichen Hotel, einem örtlichen Reisebüro oder einer Gastfamilie ausgestellt. Touristenvisa werden für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt, in der Regel bis bis 30 Tage. Touristenvisa können den Inhaber zu einer oder mehreren Ein-/Ausreisen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden wir:
ab 60 € / Person