Geschäft (Geschäft)

Was erhalten Sie

Der Preis Dienstleistungen

1.780 € / Person

+ MwSt., Verwaltungsgebühren und Übersetzungen

Der Preis der Dienstleistung kann je nach den Bedürfnissen des Kunden und den durchgeführten Aktionen variieren. Um einen genauen Preis zu ermitteln, ist eine grundlegende Analyse Ihrer Bedürfnisse erforderlich.

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Vorübergehender Aufenthalt - Geschäft (Geschäft)

Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ausländer bei der Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts zum Zwecke der Geschäftstätigkeit. Von der Dokumentenerstellung, Firmengründung, über die persönliche Assistenz bei der Ausländerpolizei bis hin zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis.

Der Antrag auf Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts wird von einem Drittstaatsangehörigen (im Folgenden als „Antragsteller“ bezeichnet) persönlich bei der Polizeidienststelle eingereicht, wenn er sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik aufhält (Rechtsvertretung). auf einer Vollmacht, weder durch einen Anwalt noch durch eine andere Person, ist eine persönliche Teilnahme erforderlich). Wir erarbeiten für Sie ein methodisches Vorgehen von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Erlangung des Aufenthaltstitels.

Auf dem Gebiet der Slowakischen Republik können nur Ausländer, die sich im Rahmen einer visumfreien Reise rechtmäßig hier aufhalten oder sich auf der Grundlage eines Visums des Typs D in der Slowakei aufhalten, einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Geschäftstätigkeit stellen Ein Ausländer hat ein Visum vom Typ C, er kann auf dem Gebiet der Slowakischen Republik keinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Wenn ein Ausländer in der Slowakei keine Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, beantragt er dies bei der Botschaft in dem Land, dessen Staatsbürger er ist oder in dem er seinen eingetragenen Wohnsitz hat.

Die Antragstellung erfolgt auf einem amtlichen Formular. Bei der Beantragung eines vorübergehenden Aufenthalts muss ein Drittstaatsangehöriger ein gültiges Reisedokument und alle gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt vorlegen, andernfalls wird die Botschaft oder die Polizeibehörde den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt nicht annehmen . Akzeptiert die Botschaft oder Polizeidienststelle den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt nicht, informiert sie den Drittstaatsangehörigen schriftlich darüber, welche Unterlagen er dem Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt beifügen muss, damit seinem Antrag stattgegeben werden kann. Eine Botschaft oder eine Polizeidienststelle akzeptiert einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung nur, wenn der Staatsangehörige eines Drittstaats kein gültiges Reisedokument vorlegt.

Benötigte Dokumente

Um einen Antrag stellen zu können, sind erforderlich:

Wie können wir Ihnen helfen?

Beschleunigung des Prozesses

Der Kunde muss wissen, wo er welche Dokumente beantragen kann, wie er sie ordnungsgemäß mit der erforderlichen Klausel versieht oder wie er das Dokument offiziell übersetzt.

Entwicklung der Dokumentation

Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der Ausländerbehörde einreichen müssen.

Gründung eines Unternehmens oder Gewerbes

Wir gründen Ihr Unternehmen, dessen Geschäftsführer und Eigentümer Sie am Tag der Gewährung des vorübergehenden Aufenthalts werden. Ohne dass Sie das Stammkapital einzahlen müssen.

Persönliche Hilfe

Nach Antragstellung übernehmen wir die gesamte Abwicklung und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der ausländischen Polizei.

Warum die Dienste von Experten wählen?

Das häufigste Problem von Ausländern bei der Einreichung eines Antrags sind unvollständige, fehlerhafte, falsch beglaubigte oder offiziell schlecht in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, wo es oft eine Kommunikationsbarriere gibt. Wir werden Sie während des gesamten Verfahrens begleiten und mit den Behörden kommunizieren.

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