Unterbringung von Ausländern

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Unterbringung von Ausländern

Welche Unterkünfte bieten wir für Ausländer an und warum ist diese notwendig?

Eine der rechtlichen Grundvoraussetzungen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist die Unterbringung von Ausländern, weshalb wir uns nach langjähriger Tätigkeit und den Ansprüchen unserer Mandanten dazu entschlossen haben, die Vermittlung von Unterbringungsleistungen für Ausländer zu übernehmen.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bereits vor der Ankunft in der Slowakei eine Unterkunft für Ausländer in jedem Bezirk der Slowakischen Republik bereitzustellen und vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis selbst. Es ist die Pflicht des Aufenthaltsbewerbers, mit dem Aufenthaltsantrag auch die Unterbringung von Ausländern für mindestens zwölf Monate im Falle eines vorübergehenden Aufenthalts einzureichen. In Zusammenarbeit mit unserem Partner ist dies nach der Ankunft auf dem Territorium der Slowakischen Republik möglich Bieten Sie Ausländern eine Unterkunft genau nach Ihren Vorstellungen. Gleichzeitig können unsere Makler Ihnen auch beim Kauf einer Immobilie oder einer langfristigen Unterkunft behilflich sein.

Ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei erhalten möchte, muss mehrere im Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern. Die Aufenthaltserlaubnis kann befristet, unbefristet oder langfristig sein. Für jede dieser Genehmigungsarten gibt es spezifische Anforderungen, die der Antragsteller erfüllen muss.

Wie muss ein Ausländer seine Unterbringung im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik zwecks Aufenthaltsgewährung dokumentieren?

  • durch eine eidesstattliche Erklärung eines Ausländers über den Besitz der Immobilie
  • ein Mietvertrag zwischen einem Ausländer und dem Eigentümer der Immobilie, oder Unterkunftsanbieter
  • eine eidesstattliche Erklärung über die Bereitstellung einer Unterkunft für einen Ausländer 
  • durch Bestätigung der Unterkunftseinrichtung
 

Was sind die Rahmenbedingungen der eingereichten Unterkunftsbestätigung?

Die eingereichte Unterbringung von Ausländern muss den Anforderungen einer Wohnimmobilie genügen, insbesondere in den Unterlagen des Katasteramtes Familienhaus oder flaches Haus. Die Wohnfläche einer Wohnung mit geringerem Standard muss mindestens betragen 12 m2 pro Benutzer a 6 m2 für jede weitere Person, der mit ihm im Haushalt lebt. Die Nutzfläche einer Wohnung mit geringerem Standard muss mindestens 15 m2 betragen.  Die Mindestanforderungen für die Ausstattung einer Wohnung mit geringerem Standard sind:

  • Anschluss an die Trinkwasserversorgung mit der technischen Möglichkeit der Installation von Geräten zum Kochen, Warmwasserbereitung, der Möglichkeit der Installation von Geräten für die persönliche Hygiene, 
  • Abwasserentsorgung mit der technischen Möglichkeit zum Einbau einer Spültoilette, 
  • technische Möglichkeit der Installation von Heizelementen zur Nahbeheizung von Wohnräumen. 
 

Wann kann die Polizei einen vorgelegten Unterkunftsnachweis ablehnen?

Eine solche Ablehnung erfolgt am häufigsten in Fällen, in denen der Antragsteller eine beim Katasteramt als Gebäude oder Büroraum registrierte Unterkunft einreicht oder das Gebäude im Auszug aus der Eigentumsurkunde überhaupt nicht registriert. Insbesondere dann, wenn davon ausgegangen wird, dass es sich bei dem eingetragenen beweglichen Gebäude um einen Wohnraum handelt. 

Wir stoßen häufig auf Unstimmigkeiten zwischen den erstellten Unterlagen und den beim Katasteramt angegebenen Fakten oder auf Belastungen oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse an der von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Unterkunft. 

Welche Unterkünfte bieten wir an?

Jede von unserem Partner bereitgestellte Unterkunft entspricht vollständig dem Ausländeraufenthaltsgesetz und den Bestimmungen des Gesundheitsministeriums gemäß § 8 Abs. 1 lit. 1 der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 259/2008 Slg. Hierbei handelt es sich um Hostels und private Beherbergungsbetriebe, deren Wohnräume alle Standards für die Erbringung einer solchen Dienstleistung erfüllen.

Benötigte Dokumente

Für die Erteilung einer Einwilligung zur Beherbergung benötigen wir:

Wie können wir Ihnen helfen?

Beschleunigung des Prozesses

Der Kunde muss wissen, wo er welche Dokumente beantragen kann, wie er sie ordnungsgemäß mit der erforderlichen Klausel versieht oder wie er das Dokument offiziell übersetzt.

Entwicklung der Dokumentation

Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der Ausländerbehörde einreichen müssen.

Persönliche Hilfe

Nach Antragstellung übernehmen wir die gesamte Abwicklung und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der ausländischen Polizei.

Warum die Dienste von Experten wählen?

Das häufigste Problem von Ausländern bei der Einreichung eines Antrags sind unvollständige, fehlerhafte, falsch beglaubigte oder offiziell schlecht in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, wo es oft eine Kommunikationsbarriere gibt. Wir werden Sie während des gesamten Verfahrens begleiten und mit den Behörden kommunizieren.

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