Was erhalten Sie
- Abfassung des Einladungsschreibens
- Ausarbeitung von Dokumenten
- Vorbehalt des Begriffs
- Einreichung eines Antrags auf Erteilung einer Vollmacht
Der Preis Dienstleistungen
150 EUR
+ MwSt., Verwaltungsgebühren
Der Preis der Dienstleistung kann je nach den Bedürfnissen des Kunden und den durchgeführten Aktionen variieren. Um einen genauen Preis zu ermitteln, ist eine grundlegende Analyse Ihrer Bedürfnisse erforderlich.
- Ausrüstungszeit bis zu 15 Tage
- Entwicklung der Dokumentation
- Abfassung des Einladungsschreibens
- Persönliche Assistenz in Büros
- Einreichung eines Antrags auf Erteilung einer Vollmacht
- Ausgenommen Verwaltungsgebühren
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Überprüfung der Einladung des Ausländers
Was ist die Einladungsprüfung und wozu dient sie?
Überprüfung von Einladungen in die Slowakei bezieht sich auf den Prozess, durch den prüft den Zweck und die Rechtmäßigkeit des Besuchs des Ausländers in der Slowakei. Dieser Vorgang wird von der Fremdenpolizei am Wohnsitz des Antragstellers zur Überprüfung der Einladung durchgeführt. Dies kann Teil des Verfahrens zur Erlangung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer sein, die die Slowakei für einen bestimmten Zeitraum und zu einem bestimmten Zweck besuchen wollen, wie Wandern, Familienbesuche, Geschäftstreffen, Studium oder andere Aktivitäten.
Die Einladung ist ein Beleg, der der Botschaft der Slowakischen Republik bei der Entscheidungsfindung im Verfahren zur Erteilung eines Schengen-Visums dient. Die Einladung kann durch eine Aufnahmevereinbarung ersetzt werden (im Zusammenhang mit der Zulassung von Ausländern zu Forschungs- und Entwicklungszwecken).
Die Einladung erfolgt auf einem amtlichen Vordruck, der Angaben über die einladende Person, den eingeladenen Ausländer, den Zweck, zu dem der Ausländer in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik eingeladen wird, und die Verpflichtung der einladenden Person zur Übernahme aller Kosten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Abreise des eingeladenen Ausländers enthält.
Wer kann einen Ausländer (Drittstaatsangehörigen) in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik einladen?
- Staatsbürger der Slowakischen Republik mit ständigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik
- Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt auf dem Gebiet der Slowakischen Republik (Ausnahmen sind in § 19 Absatz 2 Buchstabe a/) des Gesetzes Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern geregelt)
- eine juristische Person mit Sitz in der Slowakischen Republik
Wie funktioniert der Prozess der Einladungsüberprüfung?
Der Antrag auf Überprüfung der Einladung ist persönlich bei der nach dem Wohnort der einladenden Person örtlich zuständigen Dienststelle der Fremdenpolizei zu stellen. Fremdenpolizeiliche Abteilung des PZ innerhalb von 15 Tagen über die Überprüfung der Einladung zu entscheiden ab Eingang des Antrags.
Die Bescheinigung über die Überprüfung der Einladung ist 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Wann kann eine Einladung abgelehnt werden?
Die Fremdenpolizeibehörde kann einen Antrag auf Überprüfung einer Einladung ablehnen, wenn sie einen möglichen Missbrauch der Überprüfung der Einladung feststellt oder wenn ein Verdacht auf eine mögliche Verletzung der Sicherheit im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik besteht. In der Praxis kommt es auch zu Ablehnungen, wenn die Antragsteller die Beziehung zwischen der eingeladenen Person und dem Antragsteller auf Überprüfung der Einladung nicht glaubhaft nachweisen können. So kommt es häufiger vor, dass die Überprüfung der Einladung durch die eingeladene Person selbst über den Antragsteller missbraucht wird.
Benötigte Dokumente
Um einen Antrag stellen zu können, sind erforderlich:
- - gültiger Reisepass
- - Saldenauszüge der Konten
- - Unterkunftsbestätigung
- - Finanzierung für die gesamte Dauer des Aufenthalts
- - Einladungsschreiben
Wie können wir Ihnen helfen?
Beschleunigung des Prozesses
Der Kunde muss wissen, wo er welche Dokumente beantragen kann, wie er sie ordnungsgemäß mit der erforderlichen Klausel versieht oder wie er das Dokument offiziell übersetzt.
Entwicklung der Dokumentation
Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der Ausländerbehörde einreichen müssen.
Gründung eines Unternehmens oder Gewerbes
Wir gründen Ihr Unternehmen, dessen Geschäftsführer und Eigentümer Sie am Tag der Gewährung des vorübergehenden Aufenthalts werden. Ohne dass Sie das Stammkapital einzahlen müssen.
Persönliche Hilfe
Nach Antragstellung übernehmen wir die gesamte Abwicklung und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der ausländischen Polizei.
Warum die Dienste von Experten wählen?
Das häufigste Problem von Ausländern bei der Einreichung eines Antrags sind unvollständige, fehlerhafte, falsch beglaubigte oder offiziell schlecht in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, wo es oft eine Kommunikationsbarriere gibt. Wir werden Sie während des gesamten Verfahrens begleiten und mit den Behörden kommunizieren.