Touristenvisum (Typ C)
Auch als Schengen-Visum bekannt
Touristen Visa ist der zweite Visa, die einem Ausländer eine zeitlich begrenzte Einreise ermöglicht, oder im Hoheitsgebiet einer bestimmten bleiben des Staates, oder Gruppen von Staaten, während der Zweck dieser Einreise und des Aufenthalts ist Tourismus.
Visa berechtigen ihren Inhaber nicht automatisch zur Einreise. Die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Person in das Staatsgebiet einreisen darf oder nicht, liegt bei der zuständigen Staatssicherheitsbehörde am Grenzübergang oder Flughafen.
Touristenvisa werden grundsätzlich auf zwei Arten ausgestellt:
- Visa müssen vorab bei der zuständigen Botschaft beantragt werden
- Visa können bei der Einreise ausgestellt werden (an der Grenze oder am Flughafen)
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Um ein Touristenvisum zu erhalten, benötigen Sie:
- - gültige Tickets für den Zeitraum des Aufenthalts
- - nachweisbare Mittel zur Sicherung der Fahrt
- - Bereitstellung von Aufenthalt oder Unterkunft, z.B. Hotel
- - Unterlagen zum Aufenthaltszweck
- - Reiseversicherung für die Dauer des Aufenthalts
Wichtig zu wissen
Zeitbegrenzt
Ein Touristenvisum wird dem Antragsteller zum Zwecke des Tourismus für maximal 90 Tage erteilt.
Schnelle Ausrüstung
Über die Erteilung eines Visums entscheidet das Außenministerium der Slowakischen Republik innerhalb von 15 Tagen.
Gültig in der EU
Sie können diese Art von Visum auch auf dem Hoheitsgebiet anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden. Aber nicht automatisch.
Vereinfachtes Visum
Da es sich bei diesem Visum um ein Touristen- oder Besuchsvisum handelt, ist der gesamte Erteilungsprozess vereinfacht und verfahrenstechnisch schnell.
Wichtige Informationen
Für Reisende sind die Visa am wenigsten restriktiv, die direkt bei der Einreise in das Land – also am Grenzübergang oder nach der Landung am Flughafen – erhältlich sind. Solche Visa haben normalerweise keine Bedingungen.
Manchmal ist ihre Ausstellung mit der Zahlung einer Verwaltungsgebühr verbunden. Diese Visa können eher als "Eintrittsgelder" oder als zusätzliche Einnahmequelle für Kommunalverwaltungen betrachtet werden.
Bei Visa, die vorab bei der zuständigen Botschaft beantragt werden müssen, ist dies eine ungleich schwierigere Angelegenheit. Ein Visumantragsteller muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter die diplomatische Vertretung des jeweiligen Staates aufsuchen, wo er/sie ein Visum beantragen wird. Da nicht alle Länder in jedem Land der Welt ihre Botschaften haben, müssen Antragsteller für Visa oft in Nachbarländer reisen oder in Länder, in denen ein bestimmtes Land eine zuständige Behörde hat, die zur Ausstellung von Visa berechtigt ist ein Visum vor der Einreise.
Touristenvisa erfordern in der Regel die Vorlage eines gekauften Reisetickets oder einer Unterkunftsreservierung oder den Nachweis einer ausreichenden finanziellen Absicherung für den Aufenthalt. Eine häufige Voraussetzung für einen Visumantrag ist die sog „Einladungsschreiben“ (auch „Voucher"), das ist eine Art Reisebegründung und wird von einem örtlichen Hotel, einem örtlichen Reisebüro oder einer Gastfamilie ausgestellt. Touristenvisa werden für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt, in der Regel bis bis 30 Tage. Touristenvisa können den Inhaber zu einer oder mehreren Ein-/Ausreisen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden wir:
- Visum für die einmalige Einreise
- Mehrfachvisum