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Jordanien ist eine verborgene Perle des Nahen Ostens und dieses Land kann stolz auf den Namen des Heiligen Landes sein. Eines der berühmtesten Denkmäler ist Petra, das ein Symbol des Landes ist und in die Liste der sieben modernen Weltwunder aufgenommen wurde.
Die Hauptstadt Amman war einst eine unbedeutende Siedlung auf ein paar Hügeln, und niemand hat ihr eine so große Zukunft vorhergesagt. Hier befindet sich die Zitadelle, die Sie auf dem höchsten Hügel finden. Das charakteristische Merkmal dieser Zitadelle sind zwei Säulen, die ein Überbleibsel des Herkules-Tempels sind.
Das Tote Meer ist ein einzigartiger natürlicher Ort, der sich auch in Jordanien befindet. Neben Touristen wird das Tote Meer wegen seiner heilenden Wirkung auch von Menschen mit verschiedenen Krankheiten geschätzt. Die Umgebung des Toten Meeres bietet wunderschöne Landschaften und natürliche Ausblicke, die für Touristen attraktiv sind.
Für die Einreise nach Jordanien sind ein Visum und ein gültiger Reisepass erforderlich. Es muss noch mindestens 6 Monate nach der Rückkehr aus dem Land gültig sein und wir empfehlen, dass Sie mindestens eine kostenlose Doppelseite haben. Da für die Slowakei eine Visumpflicht für Jordanien besteht, benötigen Sie für die Einreise ein Visum. Mit diesem Visum können Sie 30 Tage im Land bleiben. Die zulässige Aufenthaltsdauer kann auch durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr bei jeder Polizeistation in Jordanien nach der Einreise verlängert werden.
Die Bearbeitungszeit für Standardvisa für Jordanien beträgt in der Regel 7 Werktage.
Slowakische Staatsbürger können ein elektronisches Jordan Pass-Visum beantragen und von den Visumgebühren befreit werden, wenn sie beabsichtigen, mindestens 3 Nächte (4 Tage) im Land zu bleiben. Ein genehmigter Jordan Pass deckt auch die Kosten für den Besuch von mehr als 40 Attraktionen, Museen und Schlössern im Land ab. Nach der Genehmigung ist der Jordan Pass ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.
Gebühren für den Jordan Pass:
Visa Gebühren:
Für touristische Zwecke wird dem Antragsteller ein Touristenvisum für maximal 90 Tage erteilt.
Über die Erteilung eines Visums entscheidet das Außenministerium der Slowakischen Republik innerhalb von 15 Tagen.
Sie können diese Art von Visum auch auf dem Territorium anderer EU-Mitgliedstaaten nutzen. Aber nicht automatisch.
Da dieses Visum für Tourismus- oder Besuchszwecke bestimmt ist, ist der gesamte Erteilungsprozess vereinfacht und verfahrenstechnisch schnell.
Für Reisende sind die am wenigsten restriktiven Visa diejenigen, die direkt bei der Einreise in das Land, also am Grenzübergang oder nach der Landung am Flughafen, beantragt werden können. Für solche Visa gelten in der Regel keine Bedingungen.
Manchmal ist für ihre Ausstellung eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diese Visa können eher als „Eintrittsgelder“ oder als zusätzliche Einnahmequelle für lokale Regierungen betrachtet werden.
Bei Visa, die vorab bei der jeweiligen Botschaft besprochen werden müssen, ist dies eine ungleich schwierigere Angelegenheit. Ein Visumantragsteller muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter die diplomatische Vertretung des betreffenden Staates aufsuchen, wo er ein Visum beantragt. Da nicht alle Länder ihre Botschaften in jedem Land der Welt haben, müssen Antragsteller für die Beantragung eines Visums häufig in Nachbarländer reisen oder in Länder, in denen ein bestimmtes Land über eine zuständige Behörde verfügt, die zur Ausstellung von Visa berechtigt ist ein Visum vor der Einreise.
Für Touristenvisa ist in der Regel die Vorlage eines gekauften Reisetickets oder einer Unterkunftsreservierung bzw. der Nachweis einer ausreichenden finanziellen Sicherheit für den Aufenthalt erforderlich. Eine häufige Voraussetzung für einen Visumantrag ist das sogenannte „Einladungsschreiben“ (auch „Gutschein“), das eine Art Reisebegründung darstellt und von einem örtlichen Hotel, einem örtlichen Reisebüro oder einer Gastfamilie ausgestellt wird. Touristenvisa werden für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel bis zu einem Jahr, ausgestellt bis 30 Tage. Touristenvisa können den Inhaber zu einer oder mehreren Ein-/Ausreisen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden wir:
ab 60 € / Person