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Sie werden von der lokalen Architektur mit maurischen Elementen, hellem Licht und dem ungewöhnlichen Duft von Gewürzen exotisch beeindruckt sein. Besucher werden von der Küste mit weißem Sand angezogen.
Nebul ist eine Stadt mit 70.000 Einwohnern und liegt in einer der fruchtbarsten Gegenden Tunesiens. Sie gehört zu den wichtigsten Städten Tunesiens. Bekannt wurde es vor allem durch die Herstellung feiner Stickereien, Parfüme und vor allem durch die Töpferindustrie.
Die drittgrößte tunesische Stadt liegt rund um einen geschäftigen Fischerei- und Handelshafen – die Stadt Sousse. Hier gibt es viele Denkmäler, darunter seltene Katakomben und ein archäologisches Museum. Der umliegende Naturreichtum, die ausgezeichnete Küche, die kulturellen Programme und die attraktiven Strände haben Sousse zu einem internationalen Badeort gemacht.
Staatsangehörige der Slowakischen Republik benötigen für die Einreise in das Hoheitsgebiet Tunesiens kein Visum. Ein Visum ist nur erforderlich, wenn es sich nicht um einen organisierten Aufenthalt handelt und die Aufenthaltsdauer 90 Tage überschreitet. Es ist das Ausfüllen der Einreisekarte erforderlich, mit der man sich bei der Ausreise ausweisen muss.
Wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt mehr als 6 Monate in Tunesien zu bleiben, müssen Sie ein Langzeitvisum und eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Langzeitvisums für Tunesien:
Visa Gebühren:
Für touristische Zwecke wird dem Antragsteller ein Touristenvisum für maximal 90 Tage erteilt.
Über die Erteilung eines Visums entscheidet das Außenministerium der Slowakischen Republik innerhalb von 15 Tagen.
Sie können diese Art von Visum auch auf dem Territorium anderer EU-Mitgliedstaaten nutzen. Aber nicht automatisch.
Da dieses Visum für Tourismus- oder Besuchszwecke bestimmt ist, ist der gesamte Erteilungsprozess vereinfacht und verfahrenstechnisch schnell.
Für Reisende sind die am wenigsten restriktiven Visa diejenigen, die direkt bei der Einreise in das Land, also am Grenzübergang oder nach der Landung am Flughafen, beantragt werden können. Für solche Visa gelten in der Regel keine Bedingungen.
Manchmal ist für ihre Ausstellung eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diese Visa können eher als „Eintrittsgelder“ oder als zusätzliche Einnahmequelle für lokale Regierungen betrachtet werden.
Bei Visa, die vorab bei der jeweiligen Botschaft besprochen werden müssen, ist dies eine ungleich schwierigere Angelegenheit. Ein Visumantragsteller muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter die diplomatische Vertretung des betreffenden Staates aufsuchen, wo er ein Visum beantragt. Da nicht alle Länder ihre Botschaften in jedem Land der Welt haben, müssen Antragsteller für die Beantragung eines Visums häufig in Nachbarländer reisen oder in Länder, in denen ein bestimmtes Land über eine zuständige Behörde verfügt, die zur Ausstellung von Visa berechtigt ist ein Visum vor der Einreise.
Für Touristenvisa ist in der Regel die Vorlage eines gekauften Reisetickets oder einer Unterkunftsreservierung bzw. der Nachweis einer ausreichenden finanziellen Sicherheit für den Aufenthalt erforderlich. Eine häufige Voraussetzung für einen Visumantrag ist das sogenannte „Einladungsschreiben“ (auch „Gutschein“), das eine Art Reisebegründung darstellt und von einem örtlichen Hotel, einem örtlichen Reisebüro oder einer Gastfamilie ausgestellt wird. Touristenvisa werden für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel bis zu einem Jahr, ausgestellt bis 30 Tage. Touristenvisa können den Inhaber zu einer oder mehreren Ein-/Ausreisen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden wir:
ab 60 € / Person