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Der Preis der Dienstleistung kann je nach den Bedürfnissen des Kunden und den durchgeführten Aktionen variieren. Um einen genauen Preis zu ermitteln, ist eine grundlegende Analyse Ihrer Bedürfnisse erforderlich.
- Ausrüstungszeitraum bis zu 90 Tage
- Entwicklung der Dokumentation
- Persönliche Assistenz in Büros
- Ohne Verwaltungsgebühren
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- Entwicklung der Dokumentation
- Offizielle Übersetzungen
- Persönliche Assistenz im Büro
- Sicherstellung der notwendigen Unterlagen für die Verlängerung des Wohnsitzes
- Schnelle und sorgenfreie Ausrüstung
Erneuerung des vorübergehenden Wohnsitzes
Ausländer (Drittstaatsangehörige), die bereits über eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakischen Republik verfügen, können eine befristete Aufenthaltsgenehmigung später als 6 Monate vor Ablauf dieser Genehmigung beantragen die Verlängerung des befristeten Aufenthalts des Ausländers.
Dieses Verfahren ist wichtig für Personen, die sich über einen längeren Zeitraum in der Slowakei aufhalten, sei es aus beruflichen Gründen, zur Aufnahme einer Beschäftigung, zum Studium oder zur Familienzusammenführung. Bei Unternehmern (Selbstständigen) und Geschäftsführern von Unternehmen ist die Verlängerung des Aufenthalts für die Fortsetzung ihrer Tätigkeit in der Slowakischen Republik unerlässlich.
Wer kann einen Antrag auf Verlängerung des befristeten Aufenthalts stellen?
Drittstaatsangehörige, denen bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde und die sich weiterhin legal in der Slowakei aufhalten möchten, können eine Verlängerung ihres befristeten Aufenthalts in der Slowakischen Republik beantragen. Die Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn der Ausländer weiterhin die Bedingungen erfüllt, für die der Aufenthalt ursprünglich gewährt wurde.
Sie können einen Antrag auf Verlängerung ihres befristeten Aufenthalts stellen:
- Menschen, die in der SR arbeiten oder Geschäfte machen,
- Universitätsstudenten und Forscher,
- Familienangehörige von Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis,
- Menschen mit anderen legalen Gründen für den Aufenthalt im Land.
Bei der Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass die Gründe für den Aufenthalt weiterhin bestehen und dass der Ausländer alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt hatwie finanzielle Sicherheit, Krankenversicherung und einen reibungslosen Aufenthalt in der Slowakischen Republik. Die Fremdenpolizei prüft dann die Gültigkeit des Antrags und entscheidet, ob er genehmigt wird.
Bedingungen für die Erneuerung
Ein Ausländer, der eine Verlängerung seines befristeten Aufenthalts in der Slowakischen Republik beantragen möchte, muss weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt erfüllen und die entsprechenden Dokumente vorlegen. Zu den Grundvoraussetzungen gehören:
- Nachweis über den Zweck Ihres Aufenthalts - der Antragsteller muss nachweisen, dass er die Gründe für den vorübergehenden Aufenthalt weiterhin erfüllt (z. B. Beschäftigung, Studium, familiäre Bindungen).
- Finanzielle Sicherheit - der Ausländer muss ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Slowakischen Republik nachweisen; die Höhe des Betrags hängt vom Zweck des Aufenthalts und dem derzeitigen Existenzminimum ab.
- Integrität - einen aktuellen, ordnungsgemäß beglaubigten Strafregisterauszug aus dem Heimatland des Bewerbers und aus allen Ländern, in denen der Bewerber seit längerer Zeit lebt.
- Nachweis der Unterkunft - Es muss eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden, und es muss ein Mietvertrag, eine Eigentumsurkunde oder die Zustimmung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.
- Krankenkasse - der Antragsteller muss in der Slowakischen Republik krankenversichert sein.
- Einhaltung der Rechtsvorschriften - der Ausländer muss nachweisen, dass er während seines Aufenthalts alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt und nicht gegen die Aufenthaltsbedingungen verstoßen hat.
Bei der Verlängerung des Aufenthalts prüft die Fremdenpolizei, ob der Ausländer den Aufenthaltszweck tatsächlich erfüllt und ob er über ausreichende finanzielle, materielle und rechtliche Sicherheit für den weiteren Aufenthalt in der Slowakischen Republik verfügt.
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Legen Sie Ihren Antrag in die Hände von erfahrenen Fachleuten, und wir kümmern uns um den reibungslosen Ablauf der Erlangung oder Verlängerung Ihres befristeten Aufenthalts.
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Wie können wir Ihnen helfen?
Beschleunigung des Prozesses
Weisen Sie den Kunden an, wo er welche Dokumente anfordern kann, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß offiziell übersetzt.
Entwicklung der Dokumentation
Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der ausländischen Polizeibehörde einreichen müssen.
Sicherstellung der Dokumentation bei den Behörden
Wir besorgen alle notwendigen Unterlagen, die Sie für die Verlängerung einreichen müssen bzw Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis bei den zuständigen Behörden.
Persönliche Hilfe
Nach der Antragstellung übernehmen wir den gesamten Prozess und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der Ausländerpolizei.
Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?
Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es oft zu Kommunikationsbarrieren kommt.
Visas.sk ist ein zuverlässiger Partner für Ausländer, die erfolgreich einen befristeten Aufenthalt in der Slowakei beantragen und behalten möchten. Lassen Sie sich von den Experten beraten und vermeiden Sie Komplikationen bei der Organisation Ihres Aufenthalts.
Die Inanspruchnahme der Dienste von Fachleuten bei der Beantragung einer Verlängerung des befristeten Aufenthalts kann Ihre Erfolgschancen deutlich erhöhen und Ihnen Zeit und Stress ersparen.
Benötigte Dokumente
Um einen Antrag einzureichen, ist es notwendig:
- - gültiger Reisepass
- - Dokumente der Integrität
- - Bestätigungen von Kontoständen
- - Bestätigung der Unterkunft
- - finanzielle Mittel für den Aufenthalt
- - Unterlagen, die die Erfüllung der Zweckvoraussetzungen der bisherigen Aufenthaltserlaubnis belegen
Bewerbungsverfahren
Beantragung der Verlängerung des Aufenthalts
Der Antrag ist persönlich bei der Ausländerbehörde in der Slowakischen Republik zu stellen, bei der der Ausländer seinen früheren Wohnsitz hat. Ein solcher Antrag kann nicht auf der Grundlage einer Vollmacht, d. h. im Namen des Antragstellers, gestellt werden. Ein Vertreter kann jedoch bei der Antragstellung behilflich sein, da der Antragsteller bei der Beantragung des Aufenthalts biometrische Daten, d.h. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, aufnehmen lassen muss.
Ein Ausländer kann einen befristeten Aufenthalt zum Zweck der Ausübung einer Geschäftstätigkeit in der Slowakischen Republik nur dann beantragen, wenn er/sie rechtmäßiger Aufenthalt auf der Grundlage einer visumfreien Reise oder ein nationales Visum D erhalten hat. Hält sich der Antragsteller mit einem Schengen-C-Visum im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik auf, ist es nicht möglich, einen Antrag in der Slowakei zu stellen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft des Landes stellen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie sich aufhalten dürfen.
Der Antrag auf Verlängerung des befristeten Aufenthalts wird auf einem offiziellen Formular gestellt. Bei der Einreichung des Antrags muss der Ausländer einen gültigen Reisepass sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorlegen. Fehlen einige der Unterlagen, wird die Botschaft oder die Polizeidienststelle den Antrag nicht annehmen. In diesem Fall erhält der Ausländer eine schriftliche Information darüber, welche Unterlagen ausgefüllt werden müssen, damit der Antrag angenommen werden kann.
Benötigte Dokumente
Bei der Einreichung eines Antrags auf Verlängerung des Aufenthalts eines Ausländers in der Slowakischen Republik muss der Antragsteller die folgenden Dokumente vorlegen:
- Ausgefülltes Antragsformular - das amtliche Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist "Antrag auf Verlängerung des befristeten Aufenthalts, ENG (205,6 kB), PDF".
- Gültiger Reisepass - muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
- Dokument, das den Zweck Ihres Aufenthalts bestätigt - z. B. einen Arbeitsvertrag, eine Studienbescheinigung, einen Nachweis der familiären Bindungen oder ein anderes Dokument, das Ihren rechtmäßigen Aufenthalt belegt.
- Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit - einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis über ausreichende Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten.
- Strafregister - von den zuständigen Behörden des Heimatlandes des Antragstellers und der Länder, in denen er/sie lange Zeit gelebt hat, ausgestellt und entsprechend beglaubigt.
- Nachweis der Unterkunft - Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder schriftliche Zustimmung des Eigentümers des Wohnsitzes des Antragstellers.
- Krankenkasse - Nachweis einer gültigen Krankenversicherung im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik.
- Verwaltungsgebühr - Der Betrag ist je nach Antragsverfahren unterschiedlich hoch und muss innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden.
- Nachweis der Fortführung einer Beschäftigung oder eines Unternehmens
- Wurde der Aufenthalt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags gewährt, muss der Antragsteller Folgendes vorlegen Arbeitsvertragdie Bestätigung des Arbeitgebers über die Weiterbeschäftigung oder andere einschlägige Nachweise.
- Wenn der Aufenthalt auf der Grundlage eines Unternehmens gewährt wurde, muss der Antragsteller Folgendes vorlegen Nachweis der Geschäftstätigkeit (z. B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Steuererklärung, Rechnungen, Kundenverträge usw.).
- Nachweise für fortlaufende Studien
- Wenn der Grund für den vorübergehenden Aufenthalt ein Studium war, muss der Antragsteller Folgendes vorlegen Studienbescheinigung oder aktuell Schuleinschreibungsunterlagensowie Nachweise über akademische Leistungen (z. B. Immatrikulationsbestätigung für das nächste Jahr, Index, Bescheinigungen über die Teilnahme an Forschungsarbeiten).
- Familiäre Bindungen
- Wurde der Aufenthalt aufgrund von familiären Bindungen gewährt, muss der Antragsteller nachweisen, dass diese Bindungen noch bestehen. Legen Sie zum Beispiel vor Nachweis der familiären Beziehungenwie zum Beispiel Zulassungsunterlagen, Konkubinatsbescheinigung oder Bestätigung des gemeinsamen Lebensstandards mit einer autorisierten Person.
- Demonstration des problemlosen Aufenthalts
- Der Ausländer muss nachweisen, dass er während seines vorherigen Aufenthalts in der Slowakei alle Bedingungen für den Aufenthalt erfüllt hat. Dies bedeutet, dass er Dokumente vorlegen muss, die belegen, dass der Antragsteller keine Probleme mit den Gesetzen der Slowakischen Republik hatte und dass sein Aufenthalt legal war. Dies kann sein Integritätsnachweiswie zum Beispiel ein Strafregister.
- Nachweis der Unterkunft
- War das Vorhandensein einer geeigneten Unterkunft eine Bedingung für den Aufenthalt, muss der Antragsteller nachweisen, dass er auch während des vorherigen Aufenthalts eine Unterkunft hatte. Dies kann sein Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Zustimmung des Eigentümers.
Alle diese Dokumente müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wenn die Gründe für den Aufenthalt weggefallen sind (z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder des Studiums), kann der Antragsteller aufgefordert werden, die Slowakische Republik zu verlassen oder eine Änderung des Aufenthaltszwecks zu beantragen.
Die Unterkunft muss die Anforderungen gemäß § 62 (f) des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. über den Schutz, die Förderung und die Entwicklung der öffentlichen Gesundheit und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze und § 8 (1) der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 259/2008 Slg. über die Einzelheiten der Anforderungen an die innere Umgebung von Gebäuden und über die Mindestanforderungen an Wohnungen und Unterkunftseinrichtungen des unteren Standards erfüllen. Demnach muss die Wohnfläche einer Wohnung des unteren Standards betragen mindestens 12 m2 pro Bewohner und 6 m2 für jede weitere Persondie mit ihm in einem Haushalt lebt. Die Nutzfläche der unteren Standardwohnung muss mindestens 15 m2 betragen.
Aus dem Nachweis der Unterbringung muss hervorgehen, dass der Drittstaatsangehörige über eine Unterkunft für mindestens sechs Monate des vorübergehenden Aufenthalts verfügt; beantragt er einen vorübergehenden Aufenthalt von kürzerer Dauer, muss er nachweisen, dass eine Unterkunft für die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts bereitgestellt wurde. Im Falle der Familienzusammenführung muss der Drittstaatsangehörige nachweisen, dass er mit dem Drittstaatsangehörigen, mit dem er die Familienzusammenführung beantragt, eine gemeinsame Wohnung hat.
Genehmigungsverfahren
Die Polizei hat eine gesetzliche Frist von 90 Tagen, um über den Antrag zu entscheiden.
Erforderlichenfalls kann sie die Vervollständigung der Unterlagen verlangen, was das Verfahren verlängern kann.
Erteilung und Ausstellung einer Aufenthaltskarte
Wird der Antrag genehmigt, erhält der Ausländer eine neue Aufenthaltskarte, die von der Verwaltungsbehörde an die Korrespondenzadresse geschickt wird oder vom Ausländer bei der zuständigen Dienststelle der Fremdenpolizei abgeholt werden kann, bei der der Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts gestellt wurde.
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags
- Unzureichende finanzielle Sicherheit - wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass er über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts während seines Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik verfügt.
- Fehlende oder falsche Dokumente - wenn der Antragsteller unvollständige, überholte oder falsch ausgefüllte Unterlagen einreicht, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Negative Sicherheitsüberprüfung - wenn die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung oder einer Überprüfung des Strafregisters zeigen, dass der Bewerber eine negative Vergangenheit hat, die die öffentliche Ordnung gefährden könnte.
- Nichteinhaltung der Aufenthaltsbedingungen - wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass er während des vorherigen Aufenthalts alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt hat (z. B. illegale Beschäftigung, Nichtmitteilung einer Adressänderung usw.).
Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist eine Option für diejenigen, die sich weiterhin in der Slowakischen Republik aufhalten und ihren Verpflichtungen nachkommen möchten. Mit der richtigen Vorbereitung und der Einhaltung aller Bedingungen kann das Verfahren erfolgreich sein. Es ist wichtig, alle Dokumente sorgfältig vorzubereiten, alle Bedingungen zu erfüllen und alle Mängel zu beseitigen, die zur Ablehnung des Antrags führen könnten.
Häufig gestellte Fragen
Die Erstellung der für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen unterscheidet sich je nach Aufenthaltszweck.
Wir bewegen uns normal zwischen 14 und 30 Tagen. Darüber hinaus hängen alle Umstände von der Arbeitsbelastung der Büros ab, über die wir die jeweilige Maßnahme durchführen. Es hängt auch von den Behörden im Heimatland des Antragstellers ab. Die Beschaffung eines Strafregisterauszugs im Heimatland des Antragstellers dauert in der Regel am längsten.
Die Dauer des Verfahrens zur Erlangung oder Verlängerung des befristeten Aufenthalts in der Slowakischen Republik kann je nach Situation und Art des Antrags variieren. Im Allgemeinen:
- Erneuerung des vorübergehenden Wohnsitzes nehmen können von 30 bis 90 Tagen seit Einreichung des Antrags. Diese Zeit kann von verschiedenen Faktoren wie der Komplexität des Falles, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der aktuellen Arbeitsbelastung der betreffenden Behörden beeinflusst werden.
- Beginn des Aufenthalts nach der Anmeldung - kann der Antragsteller erst nach Erlass der Verlängerungsentscheidung einen Anspruch auf Aufenthalt haben, auch wenn der Antrag im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik anhängig ist.
Wenn der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und korrekt einreicht, sollte das Verfahren reibungslos verlaufen. Es ist ratsam, etwas Zeit einzuplanen und den Antrag rechtzeitig vor Ablauf des derzeitigen Aufenthalts einzureichen.
Der Drittausländer muss die Verlängerung des befristeten Aufenthaltstitels persönlich beantragen, und zwar bei die Abteilung der Ausländerpolizei in der Slowakischen Republik, bei der ich meinen früheren Wohnsitz angemeldet habe. Im Falle einer Adressänderung stellt er/sie einen Antrag bei der Ausländerpolizei der Slowakischen Republik, in deren Zuständigkeitsbereich der neue Wohnsitz gemeldet wird.
Bei der Einreichung eines Antrags auf Verlängerung des Aufenthalts muss der Antrag nicht vollständig sein, der Ausländer wird schriftlich über die erforderlichen Unterlagen informiert, und nach deren Vorlage leitet die Verwaltungsbehörde das Verfahren zur Verlängerung des befristeten Aufenthalts ein.
Zunächst muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Ausländer eine ernste Angelegenheit ist, und bevor man mit der Zusammenarbeit beginnt, muss man berücksichtigen, dass jeder Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis erhält Die Slowakei ist verpflichtet, das entsprechende Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern einzuhalten insbesondere in der Slowakei zu bleiben und sich den Zwecken zu widmen, auf deren Grundlage er seinen Aufenthaltsantrag gestellt hat.