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Vorübergehender Aufenthalt - Geschäft (Firma)
Aufenthaltserlaubnis für ein Unternehmen in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Im heutigen Zeitalter der Globalisierung und der wachsenden Wirtschaft sind immer mehr Menschen daran interessiert, im Ausland Geschäfte zu machen. Die Slowakische Republik ist eines der Länder, das Unternehmern aus dem Ausland Möglichkeiten bietet. Damit Ausländer in der Slowakei legal Geschäfte tätigen können, müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Geschäftstätigkeit einholen. In diesem Artikel werden wir näher darauf eingehen, welche Bedingungen für die Erteilung dieser Genehmigung gelten und wie das Verfahren zur Beantragung dieser Genehmigung abläuft.
Wer hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit?
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann Ausländern erteilt werden, die in der Slowakei eine selbständige Tätigkeit oder eine andere Art der gewerblichen Tätigkeit ausüben möchten.
Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer Geschäftstätigkeit
Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit gliedert sich in mehrere Schritte:
- Ein Ausländer muss zunächst einen Geschäftsplan erstellen, den er bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Geschäftsausübung vorlegt. Der Businessplan sollte Informationen über Geschäftsaktivitäten, geplante Investitionen und Mitarbeiter enthalten.
- Anschließend muss bei der zuständigen Ausländerbehörde bzw. der slowakischen konsularischen Vertretung im Herkunftsland ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der gewerblichen Tätigkeit gestellt werden.
- Der Antrag muss vollständige Unterlagen enthalten, einschließlich eines Geschäftsplans, eines Finanzierungsnachweises und anderer erforderlicher Dokumente (z. B. Strafregisterauszug, Bildungsnachweis usw.).
- Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwei Jahren (mit der Möglichkeit einer Verlängerung).
Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann nur erteilt werden, wenn:
- die Seriosität und Umsetzbarkeit des Businessplans ist nachweisbar
- Der Antragsteller weist nach, dass er über ausreichende Mittel zur Verwirklichung des Geschäftsplans verfügt
- Der Antragsteller erfüllt alle anderen nach slowakischem Recht festgelegten Anforderungen
Rechte und Pflichten eines Ausländers mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit
Ein Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Geschäftstätigkeit hat das Recht, in der Slowakei gemäß seinem Geschäftsplan und den geltenden Gesetzen Geschäfte zu tätigen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, alle Regeln und Vorschriften in Bezug auf Geschäft, Beschäftigung und Aufenthalt in der Slowakei einzuhalten.
Zusammenfassung
Für Ausländer, die in der Slowakei ein eigenes Unternehmen gründen möchten, ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit unerlässlich. Der Bewerbungsprozess kann komplex sein und erfordert eine gründliche Vorbereitung. Wenn Sie jedoch das richtige Verfahren befolgen und alle Anforderungen erfüllen, ist es möglich, erfolgreich zu sein und ein neues Leben als Unternehmer in der Slowakischen Republik zu beginnen.
Benötigte Dokumente
Um einen Antrag einzureichen, ist es notwendig:
- - gültiger Reisepass
- - legalisierter Integritätsnachweis
- - Kontoauszug
- - Bestätigung der Unterkunft
- - finanzielle Mittel für Wohnen und Gewerbe
- - Gewerbeschein oder Businessplan
Wie können wir Ihnen helfen?
Beschleunigung des Prozesses
Weisen Sie den Kunden an, wo er welche Dokumente anfordern kann, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß offiziell übersetzt.
Entwicklung der Dokumentation
Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der ausländischen Polizeibehörde einreichen müssen.
Gründung eines Unternehmens oder Unternehmens
Wir gründen Ihr Unternehmen, dessen Geschäftsführer und Eigentümer Sie am Tag der Gewährung des vorübergehenden Wohnsitzes werden. Ohne dass es einer Zusammensetzung des Grundkapitals bedarf.
Persönliche Hilfe
Nach der Antragstellung übernehmen wir den gesamten Prozess und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der Ausländerpolizei.
Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?
Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es häufig zu Kommunikationsbarrieren kommt. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses und kommunizieren mit den Behörden.