Vorübergehender Aufenthalt - geschäftlich (geschäftlich)

Was erhalten Sie

Der Preis Dienstleistungen

1.800 € / Person

+ MwSt., Verwaltungsgebühren und Übersetzungen

Der Preis der Dienstleistung kann je nach den Bedürfnissen des Kunden und den durchgeführten Aktionen variieren. Um einen genauen Preis zu ermitteln, ist eine grundlegende Analyse Ihrer Bedürfnisse erforderlich.

Online bilden

Vorübergehender Aufenthalt - Geschäft (Geschäft)

Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ausländer bei der Erlangung eines vorübergehenden Wohnsitzes zum Zwecke der Geschäftsabwicklung. Von der Erstellung von Unterlagen, der Firmengründung, der persönlichen Betreuung bei der Ausländerpolizei bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Der Antrag auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis wird von einem Drittstaatsangehörigen (im Folgenden „Antragsteller“ genannt) persönlich bei der Polizeibehörde eingereicht, wenn er sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik aufhält (auf der Grundlage einer gesetzlichen Vertretung). eine Vollmacht ist nicht möglich, weder durch einen Rechtsanwalt noch durch eine andere Person, eine persönliche Mitwirkung ist erforderlich). Wir erarbeiten für Sie einen methodischen Ablauf vom Erstkontakt bis zur Erlangung eines vorläufigen Wohnsitzes.

Im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik kann ein Antrag auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Ausübung einer Geschäftstätigkeit nur von Ausländern gestellt werden, die sich rechtmäßig im Rahmen der visumfreien Reisefreiheit hier aufhalten oder sich aufgrund dessen in der Slowakei aufhalten ein Visum vom Typ D. Wenn ein Ausländer ein Visum vom Typ C besitzt, kann er im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik keinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Kann ein Ausländer in der Slowakei keine Aufenthaltserlaubnis beantragen, beantragt er dies bei der Botschaft des Landes, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt oder in dem er seinen Wohnsitz hat.

Der Antrag wird auf einem offiziellen Formular eingereicht. Bei der Einreichung eines Antrags auf vorübergehenden Aufenthalt muss ein Drittstaatsangehöriger ein gültiges Reisedokument und alle gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt vorlegen, andernfalls wird der Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt von der Botschaft oder der Polizei nicht angenommen . Wenn die Botschaft oder die Polizei den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt nicht annimmt, teilt sie dem Drittstaatsangehörigen schriftlich mit, welche Unterlagen er dem Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt beifügen muss, damit sein Antrag angenommen werden kann. Eine Botschaft oder eine Polizeidienststelle akzeptiert einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zum Zwecke einer Beschäftigung nur dann, wenn der Staatsangehörige eines Drittstaats kein gültiges Reisedokument vorlegt.

Benötigte Dokumente

Um einen Antrag einzureichen, ist es notwendig:

Wie können wir Ihnen helfen?

Beschleunigung des Prozesses

Weisen Sie den Kunden an, wo er welche Dokumente anfordern kann, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß offiziell übersetzt.

Entwicklung der Dokumentation

Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der ausländischen Polizeibehörde einreichen müssen.

Gründung eines Unternehmens oder Unternehmens

Wir gründen Ihr Unternehmen, dessen Geschäftsführer und Eigentümer Sie am Tag der Gewährung des vorübergehenden Wohnsitzes werden. Ohne dass es einer Zusammensetzung des Grundkapitals bedarf.

Persönliche Hilfe

Nach der Antragstellung übernehmen wir den gesamten Prozess und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der Ausländerpolizei.

Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?

Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es häufig zu Kommunikationsbarrieren kommt. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses und kommunizieren mit den Behörden.

Teilen per
Link kopieren