Vorübergehender Aufenthalt zu Geschäftszwecken

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Vorübergehender Aufenthalt zu Geschäftszwecken

Die Slowakische Republik bietet Ausländern (Drittstaatsangehörigen) die Möglichkeit, einen Antrag auf vorübergehender Aufenthalt zu Geschäftszwecken. Dieser Aufenthalt berechtigt zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik und gilt für natürliche Personen - Unternehmer (Selbstständige), aber auch für Geschäftsführer von Unternehmen. 

Wer kann einen befristeten Aufenthalt zu Geschäftszwecken beantragen?

Einen befristeten Aufenthalt zu Geschäftszwecken können Personen beantragen, die planen, ein Unternehmen als Einzelunternehmer zu führen, sowie Geschäftsführer von Unternehmen (z. B. von Gesellschaften mit beschränkter Haftung), wenn sie innerhalb des Unternehmens ebenfalls ein Unternehmen führen. Sie können einen Antrag stellen:
  • Personen, die sich als Einzelunternehmer niederlassen wollen (d. h. Selbstständige - Selbständige),
  • Geschäftsführer von Unternehmen (z. B. GmbHs), wenn sie eine aktive Beteiligung an der Geschäftstätigkeit des Unternehmens nachweisen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Ausländer tatsächlich ein aktiver Unternehmer sein muss, es reicht nicht aus, nur formaler Geschäftsführer eines Unternehmens zu sein, das keine wirkliche Tätigkeit ausübt. Die Behörden der Fremdenpolizei und des Wirtschaftsministeriums prüfen den Geschäftsplan und die Voraussetzungen für eine tatsächliche Unternehmertätigkeit eingehend.

Bedingungen für die Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts

Ein Ausländer, der einen befristeten Aufenthalt zum Zwecke der Geschäftstätigkeit beantragen möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:
  1. Einreichen eines Geschäftsplans - er muss glaubwürdig und realistisch sein, einschließlich der erwarteten Einnahmen und Kosten, einer Beschreibung des Geschäfts und eines Plans für seine Umsetzung.
  2. Finanzielle Sicherheit nachweisen - der Antragsteller muss ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Slowakischen Republik nachweisen (das Zwölffache des Existenzminimums).
  3. Nachweis der finanziellen Sicherheit für das Unternehmen - Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um in der Slowakischen Republik eine Geschäftstätigkeit auszuüben (je nach Unternehmensform bedeutet dies bei Einzelunternehmern das 20-fache des Existenzminimums, bei GmbHs das 100-fache des Existenzminimums).
  4. Beweisen Sie Ihre Integrität - durch Vorlage eines Strafregisterauszugs aus dem Heimatland des Antragstellers und aus allen Ländern, in denen der Antragsteller längere Zeit gelebt hat, zusammen mit einer ordnungsgemäßen Legalisierung.
  5. Nachweis der Unterkunft - Dies kann ein Mietvertrag, eine Eigentumsurkunde oder die Zustimmung des Eigentümers sein.
  6. Nachweis einer Krankenversicherung - durch Abschluss eines Vertrags mit einer Krankenkasse in der Slowakischen Republik.
  7. Erfüllung weiterer Bedingungen, die sich aus den Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik ergeben - wenn der Wirtschaftszweig besondere Lizenzen oder Genehmigungen erfordert.

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Legen Sie Ihren Antrag in die Hände von erfahrenen Fachleuten, und wir kümmern uns um den reibungslosen Ablauf der Erlangung oder Verlängerung Ihres befristeten Aufenthalts.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Umfassende Beratung und individuelle Betreuung

Wir beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten, einen befristeten Aufenthalt zu Geschäftszwecken zu erhalten. Wir analysieren Ihren Geschäftsplan, zeigen potenzielle Risiken auf und schlagen die effektivste Vorgehensweise vor, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Antrag zu erhöhen.

Erstellung und Kontrolle von Dokumenten

Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen, einschließlich eines Geschäftsplans, des Nachweises der finanziellen Sicherheit, des Strafregisters, des Nachweises der Unterkunft und der Krankenversicherung. Wir prüfen alle Dokumente, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

Kommunikation mit Behörden und Unterstützung

Wir vertreten Sie bei der Kommunikation mit der ausländischen Polizei, den zuständigen Behörden und der Botschaft. Wir helfen Ihnen dabei, Termine zu vereinbaren, Ihren Antrag einzureichen und den Stand der Dinge zu verfolgen. Wenn die Behörden zusätzliche Dokumente verlangen, sorgen wir umgehend dafür, dass diese ordnungsgemäß vorbereitet und eingereicht werden.

Persönliche Hilfe

Sobald Ihre Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, helfen wir Ihnen bei der Anmeldung bei den Behörden, der Eröffnung eines Gewerbes oder der Gründung eines Unternehmens. Wir unterstützen Sie auch bei der Einrichtung einer Krankenversicherung, eines Bankkontos und anderen Verwaltungsformalitäten, die Ihnen die Gründung eines Unternehmens in der Slowakei erleichtern.

Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?

Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es oft zu Kommunikationsbarrieren kommt.

Vízum.sk ist ein zuverlässiger Partner für Geschäftsleute aus dem Ausland, die erfolgreich einen befristeten Aufenthalt in der Slowakei beantragen und beibehalten möchten. Lassen Sie sich von Experten beraten und vermeiden Sie Komplikationen bei der Organisation Ihres Aufenthalts.

Wenn Sie bei der Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmen die Dienste von Fachleuten in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Erfolgschancen erheblich steigern und sowohl Zeit als auch Stress sparen.

Bewerbungsverfahren

Erforderliche Dokumente

Für die Bewerbung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

Beantragung des Wohnsitzes

Der Antrag wird persönlich bei der slowakischen Botschaft im Herkunftsland oder bei der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt, wenn sich der Ausländer bereits aufgrund eines erteilten nationalen Visums des Typs D rechtmäßig in der Slowakei aufhält. Ein solcher Antrag kann nicht auf der Grundlage einer Vollmacht, d. h. im Namen des Antragstellers, gestellt werden. Ein Vertreter kann jedoch bei der Antragstellung behilflich sein, da der Antragsteller bei der Beantragung des Aufenthalts biometrische Daten, d. h. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, aufnehmen lassen muss.

Ein Ausländer kann einen befristeten Aufenthalt zum Zweck der Ausübung einer Geschäftstätigkeit in der Slowakischen Republik nur dann beantragen, wenn er/sie rechtmäßiger Aufenthalt auf der Grundlage einer visumfreien Reise oder ein nationales Visum D erhalten hat. Hält sich der Antragsteller mit einem Schengen-C-Visum im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik auf, ist es nicht möglich, einen Antrag in der Slowakei zu stellen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft des Landes stellen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie sich aufhalten dürfen.

Der Antrag auf befristeten Aufenthalt wird auf einem offiziellen Formular gestellt. Bei der Einreichung des Antrags muss der Ausländer einen gültigen Reisepass sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorlegen. Fehlen einige der Unterlagen, wird die Botschaft oder die Polizeidienststelle den Antrag nicht annehmen. In diesem Fall erhält der Ausländer eine schriftliche Information darüber, welche Unterlagen ausgefüllt werden müssen, damit der Antrag angenommen werden kann.

Benötigte Dokumente

  1. Ausgefülltes Antragsformular - das amtliche Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist "Antrag auf befristeten Aufenthalt, ENG (221,0 kB), PDF".
  2. Gültiger Reisepass - muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
  3. Geschäftsplan - einen detaillierten Geschäftsplan, einschließlich der erwarteten Einnahmen und Ausgaben.
  4. Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit - einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis über ausreichende Mittel.
  5. Strafregister - die von den zuständigen Behörden des Heimatlandes des Antragstellers und der Länder, in denen der Antragsteller seit langem lebt, ausgestellt wurden.
  6. Nachweis der Unterkunft - Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Bestätigung des Grundstückseigentümers.
  7. Krankenkasse - Nachweis einer in der Slowakischen Republik gültigen Krankenversicherung.
  8. Verwaltungsgebühr - der Betrag variiert je nach Art der Anwendung und muss innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden

Der Ausländer weist seinen guten Leumund durch einen Strafregisterauszug aus dem Land seiner Staatsangehörigkeit sowie aus Ländern nach, in denen er in den letzten drei Jahren mehr als 90 Tage gelebt hat.

Dieses Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein, muss amtlich ins Slowakische übersetzt und gegebenenfalls apostilliert oder superlegalisiert werden. Die slowakische Polizei kann auch einen Auszug aus dem slowakischen Strafregister verlangen.

Genehmigungsverfahren

Die Polizei hat eine gesetzliche Frist von 90 Tagen, um über den Antrag zu entscheiden.
Erforderlichenfalls kann sie die Vervollständigung der Unterlagen verlangen, was das Verfahren verlängern kann.

Erteilung und Ausstellung einer Aufenthaltskarte

Wird der Antrag genehmigt, muss sich der Ausländer bei seiner Ankunft in der Slowakei einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und sich bei der zuständigen Abteilung der Fremdenpolizei anmelden, wo ihm eine Aufenthaltskarte ausgestellt wird.

Verpflichtungen nach Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts

Nach der Erteilung eines befristeten Aufenthalts zu Geschäftszwecken hat der Ausländer die folgenden Verpflichtungen:

  • Ihr Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist gründen (in der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Erlangung des Wohnsitzes)
  • regelmäßig nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für den Aufenthalt erfüllen (z. B. finanzielles Einkommen)
  • jede Änderung Ihres Unternehmens oder Wohnsitzes zu melden
  • Ihren Aufenthalt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu verlängern

Erneuerung des vorübergehenden Wohnsitzes

Der befristete Aufenthalt zu Geschäftszwecken wird in der Regel für ein bis drei Jahre gewährt. Vor Ablauf der Frist, frühestens jedoch 6 Monate vor Ablauf, kann eine Verlängerung beantragt werden, indem nachgewiesen wird, dass das Unternehmen weiterhin aktiv ist und Einkommen erzielt.

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags

  • unzureichende finanzielle Sicherheit
  • nicht überzeugender Geschäftsplan
  • fehlende oder falsche Dokumente
  • negative Sicherheitsüberprüfung

Ein vorübergehender Aufenthalt zu Geschäftszwecken ist eine großartige Gelegenheit für ausländische Unternehmer, die ihr Geschäft in der Slowakei ausbauen wollen. Mit der richtigen Vorbereitung und der Erfüllung aller Bedingungen ist es möglich, diesen Prozess erfolgreich zu bewältigen und eine stabile Geschäftsgrundlage in der Slowakei aufzubauen. Es ist wichtig, dass der Antragsteller alle erforderlichen Dokumente sorgfältig vorbereitet und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, um seine Chancen auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhöhen.

Häufig gestellte Fragen

Die Erstellung der für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen unterscheidet sich je nach Aufenthaltszweck. 
Wir bewegen uns normal zwischen 14 und 30 Tagen. Darüber hinaus hängen alle Umstände von der Arbeitsbelastung der Büros ab, über die wir die jeweilige Maßnahme durchführen. Es hängt auch von den Behörden im Heimatland des Antragstellers ab. Die Beschaffung eines Strafregisterauszugs im Heimatland des Antragstellers dauert in der Regel am längsten. 

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