Vorübergehender Aufenthalt zu Studienzwecken

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Vorübergehender Aufenthalt zu Studienzwecken

Die Slowakische Republik erlaubt Ausländern die Beantragung von vorübergehender Aufenthalt zu Studienzwecken. Diese Art von Praktikum ist für Studenten gedacht, die ein Studium an einer Universität oder Hochschule absolvieren oder vor ihrem Studium eine Sprach- oder Berufsausbildung machen wollen. Dieser Leitfaden enthält grundlegende Informationen über die Bedingungen, Verfahren und Verpflichtungen, die mit der Erlangung und Aufrechterhaltung eines vorübergehenden Aufenthalts zu Studienzwecken verbunden sind.

Wer kann einen vorübergehenden Aufenthalt zum Studium beantragen?

Ein vorübergehender Aufenthalt zu Studienzwecken kann folgenden Personen gewährt werden:

  • Universitätsstudenten, die zu einem Vollzeitstudium zugelassen sind.
  • Schüler der Sekundarstufe, wenn es sich um einen vom Bildungsministerium genehmigten Studiengang handelt.
  • Personen, die eine Sprach- oder Berufsausbildung absolvieren, bevor sie eine Hochschule besuchen.
  • Studenten im Rahmen von Austauschprogrammen und internationalen Abkommen.

Es ist wichtig, dass der Bewerber einen Nachweis über die Zulassung zum Studium erbringt und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Der Aufenthaltstitel ist an eine bestimmte Bildungseinrichtung gebunden und seine Dauer hängt von der Dauer des Studiums ab.

Bedingungen für die Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts

Um einen befristeten Aufenthalt zu Studienzwecken zu beantragen, muss der Ausländer die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Nachweis der Zulassung zum Studium - eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung.
  • Finanzielle Sicherheit - Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt (z. B. Kontoauszug, Stipendienbescheinigung).
  • Integrität - durch Vorlage eines Strafregisterauszugs aus Ihrem Heimatland.
  • Nachweis der Unterkunft - Mietvertrag, Bestätigung der Schule oder des Eigentümers.
  • Krankenkasse - eine gültige Versicherungspolice für Ihren Aufenthalt in der Slowakischen Republik.
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Legen Sie Ihren Antrag in die Hände von erfahrenen Fachleuten, und wir kümmern uns um den reibungslosen Ablauf der Erlangung oder Verlängerung Ihres befristeten Aufenthalts.

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Umfassende Beratung und individuelle Betreuung

Wir beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten, einen befristeten Aufenthalt zu Studienzwecken zu erhalten. Wir bewerten Ihre Studiensituation, zeigen mögliche Risiken auf und schlagen die effektivste Vorgehensweise vor, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Antrag zu erhöhen.

Erstellung und Kontrolle von Dokumenten

Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Erlangung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Bestätigung der Zulassung zum Studium, des Nachweises der finanziellen Sicherheit, des Führungszeugnisses, des Nachweises der Unterkunft und der Krankenversicherung. Wir prüfen alle Dokumente, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

Kommunikation mit Behörden und Unterstützung

Wir vertreten Sie bei der Kommunikation mit der ausländischen Polizei, den zuständigen Behörden und der Botschaft. Wir helfen Ihnen dabei, Termine zu vereinbaren, Ihren Antrag einzureichen und den Stand der Dinge zu verfolgen. Wenn die Behörden zusätzliche Dokumente verlangen, sorgen wir umgehend dafür, dass diese ordnungsgemäß vorbereitet und eingereicht werden.

Persönliche Hilfe

Sobald Ihr vorübergehender Aufenthalt zu Studienzwecken erfolgreich genehmigt wurde, helfen wir Ihnen bei der Anmeldung bei den Behörden und der Erledigung aller Formalitäten. Wir unterstützen Sie beim Abschluss einer Krankenversicherung, bei der Eröffnung eines Bankkontos und anderen notwendigen Schritten, damit Ihr Studienaufenthalt in der Slowakei ohne Komplikationen verläuft.

Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?

Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es oft zu Kommunikationsbarrieren kommt.

Visa.sk ist ein zuverlässiger Partner für Studenten aus dem Ausland, die erfolgreich einen befristeten Aufenthalt in der Slowakei beantragen und behalten möchten. Lassen Sie sich von Experten beraten und vermeiden Sie Komplikationen bei der Organisation Ihres Aufenthalts.

Wenn Sie bei der Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmen die Dienste von Fachleuten in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Erfolgschancen erheblich steigern und sowohl Zeit als auch Stress sparen.

Erforderliche Dokumente

Für die Bewerbung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

Bewerbungsverfahren

Beantragung des Wohnsitzes

Der Antrag wird persönlich bei der slowakischen Botschaft im Herkunftsland oder bei der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt, wenn sich der Ausländer bereits aufgrund eines erteilten nationalen Visums des Typs D rechtmäßig in der Slowakei aufhält. Ein solcher Antrag kann nicht auf der Grundlage einer Vollmacht, d. h. im Namen des Antragstellers, gestellt werden. Ein Vertreter kann jedoch bei der Antragstellung behilflich sein, da der Antragsteller bei der Beantragung des Aufenthalts biometrische Daten, d. h. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, aufnehmen lassen muss.

Ein Ausländer kann einen befristeten Aufenthalt zum Zweck der Ausübung einer Geschäftstätigkeit in der Slowakischen Republik nur dann beantragen, wenn er/sie rechtmäßiger Aufenthalt auf der Grundlage einer visumfreien Reise oder ein nationales Visum D erhalten hat. Hält sich der Antragsteller mit einem Schengen-C-Visum im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik auf, ist es nicht möglich, einen Antrag in der Slowakei zu stellen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft des Landes stellen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie sich aufhalten dürfen.

Der Antrag auf befristeten Aufenthalt wird auf einem offiziellen Formular gestellt. Bei der Einreichung des Antrags muss der Ausländer einen gültigen Reisepass sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorlegen. Fehlen einige der Unterlagen, wird die Botschaft oder die Polizeidienststelle den Antrag nicht annehmen. In diesem Fall erhält der Ausländer eine schriftliche Information darüber, welche Unterlagen ausgefüllt werden müssen, damit der Antrag angenommen werden kann.

Benötigte Dokumente

  1. Ausgefülltes Antragsformular - das amtliche Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist "Antrag auf befristeten Aufenthalt, ENG (221,0 kB), PDF".
  2. Gültiger Reisepass - muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
  3. Bescheinigung über das Studium - Nachweis der Zulassung zu einer akkreditierten Bildungseinrichtung in der Slowakei.
  4. Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit - einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis über ausreichende Mittel.
  5. Strafregister - die von den zuständigen Behörden des Heimatlandes des Antragstellers und der Länder, in denen der Antragsteller seit langem lebt, ausgestellt wurden.
  6. Nachweis der Unterkunft - Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Bestätigung des Grundstückseigentümers.
  7. Krankenkasse - Nachweis einer in der Slowakischen Republik gültigen Krankenversicherung.
  8. Verwaltungsgebühr - Der Betrag ist je nach Antragsverfahren unterschiedlich hoch und muss innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden.

Der Ausländer weist seinen guten Leumund durch einen Strafregisterauszug aus dem Land seiner Staatsangehörigkeit sowie aus Ländern nach, in denen er in den letzten drei Jahren mehr als 90 Tage gelebt hat.

Dieses Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein, muss amtlich ins Slowakische übersetzt und gegebenenfalls apostilliert oder superlegalisiert werden. Die slowakische Polizei kann auch einen Auszug aus dem slowakischen Strafregister verlangen.

Genehmigungsverfahren

Die Polizei hat eine gesetzliche Frist von 90 Tagen, um über den Antrag zu entscheiden.
Erforderlichenfalls kann sie die Vervollständigung der Unterlagen verlangen, was das Verfahren verlängern kann.

Erteilung und Ausstellung einer Aufenthaltskarte

Wird der Antrag genehmigt, muss sich der Student bei seiner Ankunft in der Slowakei einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und sich bei der zuständigen Abteilung der Ausländerpolizei anmelden, wo ihm eine Aufenthaltskarte ausgestellt wird.

Verpflichtungen nach Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts

Nach der Erteilung eines befristeten Aufenthalts zu Geschäftszwecken hat der Ausländer die folgenden Verpflichtungen:

  • fristgerecht mit dem Studium zu beginnen,
  • einen regelmäßigen Nachweis über die Einhaltung der Aufenthaltsbedingungen erbringen (z. B. Nachweis über die Fortsetzung des Studiums),
  • jede Änderung Ihres Studiums oder Ihres Wohnsitzes zu melden,
  • um Ihren Aufenthalt vor Ablauf zu verlängern.

Erneuerung des vorübergehenden Wohnsitzes

Der vorübergehende Aufenthalt zu Studienzwecken wird in der Regel für die Dauer des Studiums gewährt, höchstens jedoch für ein akademisches Jahr. Eine Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Frist beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Studium noch andauert.

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags

  • Unzureichende finanzielle Sicherheit,
  • fehlende oder falsche Dokumente,
  • Nichterfüllung der Studienbedingungen,
  • negative Sicherheitsüberprüfung.

Ein Übergangsaufenthalt zu Studienzwecken ist eine hervorragende Gelegenheit für ausländische Studierende, die in der Slowakei eine hochwertige Ausbildung erhalten möchten. Mit der richtigen Vorbereitung und der Erfüllung aller Bedingungen ist es möglich, das Verfahren erfolgreich abzuschließen und den Abschluss ohne Probleme zu erreichen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente sorgfältig vorzubereiten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um die Chancen auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhöhen.

Häufig gestellte Fragen

Die Erstellung der für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen unterscheidet sich je nach Aufenthaltszweck. 
Wir bewegen uns normal zwischen 14 und 30 Tagen. Darüber hinaus hängen alle Umstände von der Arbeitsbelastung der Büros ab, über die wir die jeweilige Maßnahme durchführen. Es hängt auch von den Behörden im Heimatland des Antragstellers ab. Die Beschaffung eines Strafregisterauszugs im Heimatland des Antragstellers dauert in der Regel am längsten. 

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