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Vorübergehender Aufenthalt zu Studienzwecken
Die Slowakische Republik erlaubt Ausländern die Beantragung von vorübergehender Aufenthalt zu Studienzwecken. Diese Art von Praktikum ist für Studenten gedacht, die ein Studium an einer Universität oder Hochschule absolvieren oder vor ihrem Studium eine Sprach- oder Berufsausbildung machen wollen. Dieser Leitfaden enthält grundlegende Informationen über die Bedingungen, Verfahren und Verpflichtungen, die mit der Erlangung und Aufrechterhaltung eines vorübergehenden Aufenthalts zu Studienzwecken verbunden sind.
Wer kann einen vorübergehenden Aufenthalt zum Studium beantragen?
Ein vorübergehender Aufenthalt zu Studienzwecken kann folgenden Personen gewährt werden:
- Universitätsstudenten, die zu einem Vollzeitstudium zugelassen sind.
- Schüler der Sekundarstufe, wenn es sich um einen vom Bildungsministerium genehmigten Studiengang handelt.
- Personen, die eine Sprach- oder Berufsausbildung absolvieren, bevor sie eine Hochschule besuchen.
- Studenten im Rahmen von Austauschprogrammen und internationalen Abkommen.
Es ist wichtig, dass der Bewerber einen Nachweis über die Zulassung zum Studium erbringt und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Der Aufenthaltstitel ist an eine bestimmte Bildungseinrichtung gebunden und seine Dauer hängt von der Dauer des Studiums ab.
Bedingungen für die Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts
Um einen befristeten Aufenthalt zu Studienzwecken zu beantragen, muss der Ausländer die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Nachweis der Zulassung zum Studium - eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung.
- Finanzielle Sicherheit - Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt (z. B. Kontoauszug, Stipendienbescheinigung).
- Integrität - durch Vorlage eines Strafregisterauszugs aus Ihrem Heimatland.
- Nachweis der Unterkunft - Mietvertrag, Bestätigung der Schule oder des Eigentümers.
- Krankenkasse - eine gültige Versicherungspolice für Ihren Aufenthalt in der Slowakischen Republik.
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Legen Sie Ihren Antrag in die Hände von erfahrenen Fachleuten, und wir kümmern uns um den reibungslosen Ablauf der Erlangung oder Verlängerung Ihres befristeten Aufenthalts.
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Umfassende Beratung und individuelle Betreuung
Wir beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten, einen befristeten Aufenthalt zu Studienzwecken zu erhalten. Wir bewerten Ihre Studiensituation, zeigen mögliche Risiken auf und schlagen die effektivste Vorgehensweise vor, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Antrag zu erhöhen.
Erstellung und Kontrolle von Dokumenten
Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Erlangung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Bestätigung der Zulassung zum Studium, des Nachweises der finanziellen Sicherheit, des Führungszeugnisses, des Nachweises der Unterkunft und der Krankenversicherung. Wir prüfen alle Dokumente, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.
Kommunikation mit Behörden und Unterstützung
Wir vertreten Sie bei der Kommunikation mit der ausländischen Polizei, den zuständigen Behörden und der Botschaft. Wir helfen Ihnen dabei, Termine zu vereinbaren, Ihren Antrag einzureichen und den Stand der Dinge zu verfolgen. Wenn die Behörden zusätzliche Dokumente verlangen, sorgen wir umgehend dafür, dass diese ordnungsgemäß vorbereitet und eingereicht werden.
Persönliche Hilfe
Sobald Ihr vorübergehender Aufenthalt zu Studienzwecken erfolgreich genehmigt wurde, helfen wir Ihnen bei der Anmeldung bei den Behörden und der Erledigung aller Formalitäten. Wir unterstützen Sie beim Abschluss einer Krankenversicherung, bei der Eröffnung eines Bankkontos und anderen notwendigen Schritten, damit Ihr Studienaufenthalt in der Slowakei ohne Komplikationen verläuft.
Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?
Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es oft zu Kommunikationsbarrieren kommt.
Visa.sk ist ein zuverlässiger Partner für Studenten aus dem Ausland, die erfolgreich einen befristeten Aufenthalt in der Slowakei beantragen und behalten möchten. Lassen Sie sich von Experten beraten und vermeiden Sie Komplikationen bei der Organisation Ihres Aufenthalts.
Wenn Sie bei der Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmen die Dienste von Fachleuten in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Erfolgschancen erheblich steigern und sowohl Zeit als auch Stress sparen.
Erforderliche Dokumente
Für die Bewerbung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
- - ein gültiges Reisedokument
- - legalisierter Integritätsnachweis
- - Kontoauszug
- - Bestätigung der Unterkunft
- - Bestätigung der Zulassung zum Studium
Bewerbungsverfahren
Beantragung des Wohnsitzes
Der Antrag wird persönlich bei der slowakischen Botschaft im Herkunftsland oder bei der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt, wenn sich der Ausländer bereits aufgrund eines erteilten nationalen Visums des Typs D rechtmäßig in der Slowakei aufhält. Ein solcher Antrag kann nicht auf der Grundlage einer Vollmacht, d. h. im Namen des Antragstellers, gestellt werden. Ein Vertreter kann jedoch bei der Antragstellung behilflich sein, da der Antragsteller bei der Beantragung des Aufenthalts biometrische Daten, d. h. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, aufnehmen lassen muss.
Ein Ausländer kann einen befristeten Aufenthalt zum Zweck der Ausübung einer Geschäftstätigkeit in der Slowakischen Republik nur dann beantragen, wenn er/sie rechtmäßiger Aufenthalt auf der Grundlage einer visumfreien Reise oder ein nationales Visum D erhalten hat. Hält sich der Antragsteller mit einem Schengen-C-Visum im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik auf, ist es nicht möglich, einen Antrag in der Slowakei zu stellen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft des Landes stellen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie sich aufhalten dürfen.
Der Antrag auf befristeten Aufenthalt wird auf einem offiziellen Formular gestellt. Bei der Einreichung des Antrags muss der Ausländer einen gültigen Reisepass sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorlegen. Fehlen einige der Unterlagen, wird die Botschaft oder die Polizeidienststelle den Antrag nicht annehmen. In diesem Fall erhält der Ausländer eine schriftliche Information darüber, welche Unterlagen ausgefüllt werden müssen, damit der Antrag angenommen werden kann.
Benötigte Dokumente
- Ausgefülltes Antragsformular - das amtliche Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist "Antrag auf befristeten Aufenthalt, ENG (221,0 kB), PDF".
- Gültiger Reisepass - muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
- Bescheinigung über das Studium - Nachweis der Zulassung zu einer akkreditierten Bildungseinrichtung in der Slowakei.
- Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit - einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis über ausreichende Mittel.
- Strafregister - die von den zuständigen Behörden des Heimatlandes des Antragstellers und der Länder, in denen der Antragsteller seit langem lebt, ausgestellt wurden.
- Nachweis der Unterkunft - Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Bestätigung des Grundstückseigentümers.
- Krankenkasse - Nachweis einer in der Slowakischen Republik gültigen Krankenversicherung.
- Verwaltungsgebühr - Der Betrag ist je nach Antragsverfahren unterschiedlich hoch und muss innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden.
Der Ausländer weist seinen guten Leumund durch einen Strafregisterauszug aus dem Land seiner Staatsangehörigkeit sowie aus Ländern nach, in denen er in den letzten drei Jahren mehr als 90 Tage gelebt hat.
Dieses Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein, muss amtlich ins Slowakische übersetzt und gegebenenfalls apostilliert oder superlegalisiert werden. Die slowakische Polizei kann auch einen Auszug aus dem slowakischen Strafregister verlangen.
Der Ausländer muss eine Bestätigung über die Zulassung zum Studium an einer akkreditierten Bildungseinrichtung in der Slowakei vorlegen. Dieses Dokument dient als Nachweis, dass der Antragsteller während seines Aufenthalts tatsächlich studieren wird.
Anforderungen an die Konfirmation:
- muss von einer Schule oder Bildungseinrichtung ausgestellt sein,
- Angaben zum Studienprogramm, zur Dauer des Studiums und zur Studienform enthalten,
- muss in slowakischer Sprache abgefasst oder amtlich übersetzt sein.
Dieses Dokument ist unerlässlich für die Beantragung eines befristeten Aufenthalts zu Studienzwecken und ist gültig für
Der Ausländer muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Slowakei während seines Studiums verfügt. Der Mindestbetrag wird als das 12-fache des Existenzminimums berechnet.
Beweise:
- Kontoauszug (kann von einer ausländischen Bank stammen, wenn er auf Englisch ist oder offiziell übersetzt wurde),
- Bestätigung der Bank über die verfügbaren Mittel.
Die Polizei der SR prüft im Einzelfall, ob die Mittel ausreichen, daher ist es ratsam, einen höheren Betrag als den Mindestbetrag zu haben.
Die Unterkunft muss die Anforderungen gemäß § 62 (f) des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. über den Schutz, die Förderung und die Entwicklung der öffentlichen Gesundheit und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze und § 8 (1) der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 259/2008 Slg. über die Einzelheiten der Anforderungen an die innere Umgebung von Gebäuden und über die Mindestanforderungen an Wohnungen und Unterkunftseinrichtungen des unteren Standards erfüllen. Demnach muss die Wohnfläche einer Wohnung des unteren Standards betragen mindestens 12 m2 pro Bewohner und 6 m2 für jede weitere Persondie mit ihm in einem Haushalt lebt. Die Nutzfläche der unteren Standardwohnung muss mindestens 15 m2 betragen.
Aus dem Nachweis der Unterbringung muss hervorgehen, dass der Drittstaatsangehörige über eine Unterkunft für mindestens sechs Monate des vorübergehenden Aufenthalts verfügt; beantragt er einen vorübergehenden Aufenthalt von kürzerer Dauer, muss er nachweisen, dass eine Unterkunft für die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts bereitgestellt wurde. Im Falle der Familienzusammenführung muss der Drittstaatsangehörige nachweisen, dass er mit dem Drittstaatsangehörigen, mit dem er die Familienzusammenführung beantragt, eine gemeinsame Wohnung hat.
Genehmigungsverfahren
Die Polizei hat eine gesetzliche Frist von 90 Tagen, um über den Antrag zu entscheiden.
Erforderlichenfalls kann sie die Vervollständigung der Unterlagen verlangen, was das Verfahren verlängern kann.
Erteilung und Ausstellung einer Aufenthaltskarte
Wird der Antrag genehmigt, muss sich der Student bei seiner Ankunft in der Slowakei einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und sich bei der zuständigen Abteilung der Ausländerpolizei anmelden, wo ihm eine Aufenthaltskarte ausgestellt wird.
Verpflichtungen nach Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts
Nach der Erteilung eines befristeten Aufenthalts zu Geschäftszwecken hat der Ausländer die folgenden Verpflichtungen:
- fristgerecht mit dem Studium zu beginnen,
- einen regelmäßigen Nachweis über die Einhaltung der Aufenthaltsbedingungen erbringen (z. B. Nachweis über die Fortsetzung des Studiums),
- jede Änderung Ihres Studiums oder Ihres Wohnsitzes zu melden,
- um Ihren Aufenthalt vor Ablauf zu verlängern.
Erneuerung des vorübergehenden Wohnsitzes
Der vorübergehende Aufenthalt zu Studienzwecken wird in der Regel für die Dauer des Studiums gewährt, höchstens jedoch für ein akademisches Jahr. Eine Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Frist beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Studium noch andauert.
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags
- Unzureichende finanzielle Sicherheit,
- fehlende oder falsche Dokumente,
- Nichterfüllung der Studienbedingungen,
- negative Sicherheitsüberprüfung.
Ein Übergangsaufenthalt zu Studienzwecken ist eine hervorragende Gelegenheit für ausländische Studierende, die in der Slowakei eine hochwertige Ausbildung erhalten möchten. Mit der richtigen Vorbereitung und der Erfüllung aller Bedingungen ist es möglich, das Verfahren erfolgreich abzuschließen und den Abschluss ohne Probleme zu erreichen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente sorgfältig vorzubereiten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um die Chancen auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhöhen.
Häufig gestellte Fragen
Die Erstellung der für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen unterscheidet sich je nach Aufenthaltszweck.
Wir bewegen uns normal zwischen 14 und 30 Tagen. Darüber hinaus hängen alle Umstände von der Arbeitsbelastung der Büros ab, über die wir die jeweilige Maßnahme durchführen. Es hängt auch von den Behörden im Heimatland des Antragstellers ab. Die Beschaffung eines Strafregisterauszugs im Heimatland des Antragstellers dauert in der Regel am längsten.
Das Amt der Grenz- und Ausländerpolizei verfügt über eine Satzung Die Frist zur Beantwortung der Anfrage beträgt 90 Tage. Bei einem fehlerhaft eingereichten oder unvollständigen Antrag sowie etwaigen Mängeln oder Unklarheiten in den Unterlagen des Antragstellers selbst kann das Verfahren jedoch verlängert werden. In diesem Fall räumt die Behörde dem Antragsteller eine Frist zur Mängelbeseitigung ein.
Der Ausländer beantragt einen befristeten Aufenthalt zum Zwecke der persönlichen Geschäftsausübung, entweder bei der slowakischen Botschaft in Ihrem Herkunftsland oder bei einer Dienststelle der Fremdenpolizei in der Slowakischen Republikwenn er sich bereits rechtmäßig mit einem nationalen Visum D in der Slowakei aufhält.
Bei der Einreichung eines Antrags muss der Antragsteller alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen einreichen, andernfalls wird das Amt seinen Antrag nicht annehmen. Sind die Unterlagen unvollständig, erhält der Ausländer eine schriftliche Information darüber, welche Unterlagen vervollständigt werden müssen, damit der Antrag angenommen werden kann.
Zunächst muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Ausländer eine ernste Angelegenheit ist, und bevor man mit der Zusammenarbeit beginnt, muss man berücksichtigen, dass jeder Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis erhält Die Slowakei ist verpflichtet, das entsprechende Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern einzuhalten insbesondere in der Slowakei zu bleiben und sich den Zwecken zu widmen, auf deren Grundlage er seinen Aufenthaltsantrag gestellt hat.