Vorübergehender Aufenthalt zur Familienzusammenführung

Oto Kohút - Geschäftsführer von vízum sk

Habt ihr Fragen? Rufen Sie uns an.

+421 910 550 005

Habt ihr Fragen? Kontaktiere uns.

info@vizum.sk

Der Preis Dienstleistungen

1.400 EUR

+ MwSt., Verwaltungsgebühren und Übersetzungen

Der Preis der Dienstleistung kann je nach den Bedürfnissen des Kunden und den durchgeführten Aktionen variieren. Um einen genauen Preis zu ermitteln, ist eine grundlegende Analyse Ihrer Bedürfnisse erforderlich.

Was Abgerufen von

Vorübergehender Aufenthalt zur Familienzusammenführung

Die Slowakische Republik gestattet einem Ausländer (Drittstaatsangehöriger) den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakei aufgrund einer Beziehung zu einem Familienangehörigen (Ausländer), dem bereits ein vorübergehender oder ständiger Aufenthalt in der Slowakischen Republik gewährt wurde. Für vorübergehender Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung ein Drittstaatsangehöriger, der mit einem slowakischen Staatsbürger zusammenlebt, muss einen Antrag auf Daueraufenthalt für fünf Jahre zum Zwecke der Familienzusammenführung stellen. Dieser Leitfaden enthält grundlegende Informationen über die Bedingungen, das Verfahren und die Pflichten im Zusammenhang mit der Erlangung und Aufrechterhaltung eines befristeten Aufenthalts zum Zweck der Familienzusammenführung. Er ist keinesfalls als detaillierter Leitfaden für die Erlangung eines Aufenthaltstitels gedacht. Jeder Fall ist individuell und erfordert ein spezifisches Verfahren und einen spezifischen Ansatz für den Antrag des Antragstellers.

Wer kann einen befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung beantragen?

Ein befristeter Aufenthalt zum Zwecke der Familienzusammenführung kann von Familienangehörigen eines Ausländers beantragt werden, der einen Familienangehörigen in der Slowakischen Republik hat:

  • die einen befristeten Aufenthalt zu Arbeits-, Geschäfts- oder anderen Zwecken haben,
  • ständigen Aufenthalt gewährt.

Die Familienmitglieder sind:
  • Ehegatte,
  • ein unterhaltsberechtigtes Kind (eigenes oder adoptiertes)
  • Elternteil eines unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindes mit Wohnsitz in der Slowakischen Republik,
  • andere Personen in bestimmten Fällen, wenn das Gesetz dies zulässt.

Es ist wichtig, eine echte familiäre Beziehung und die Absicht nachzuweisen, in der Slowakischen Republik zusammenzuleben. Die Fremdenpolizeibehörden prüfen die Echtheit der familiären Beziehung, um Scheinehen oder andere betrügerische Praktiken zu verhindern.

Bedingungen für die Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts

Ein Ausländer, der einen befristeten Aufenthalt zum Zwecke der Geschäftstätigkeit beantragen möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Nachweis einer familiären Beziehung zu einem bereits in der Slowakei lebenden Ausländer (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, usw.).
  2. Finanzielle Sicherheit nachweisen - Der Familienangehörige muss über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt verfügen. Alternativ kann ein Familienangehöriger, dem bereits ein Aufenthalt in der Slowakischen Republik gewährt wurde, den Aufenthalt unterstützen. In diesem Fall muss er/sie ausreichende finanzielle Mittel für alle Familienmitglieder nachweisen.
  3. Beweisen Sie Ihre Integrität - ein Strafregisterauszug aus dem Heimatland des Antragstellers und aus allen Ländern, in denen der Antragsteller längere Zeit gelebt hat, mit der erforderlichen Legalisierung. Gilt nicht für minderjährige Kinder.
  4. Nachweis der Unterkunft - Dies kann ein Mietvertrag, eine Eigentumsurkunde oder die Zustimmung des Eigentümers sein. Die Unterkunft sollte mit der Wohnung der Person, zu der die Familienangehörigen zusammengeführt werden, identisch sein.
  5. Nachweis einer Krankenversicherung - durch Abschluss eines Vertrags mit einer Krankenkasse in der Slowakischen Republik.
  6. Erfüllung weiterer Bedingungen, die sich aus den Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik ergeben.

0 +

Vertretene Länder

0 %

Erfolgsquote der Ausrüstung

0 +

Erfolgreiche Ausrüstung

Lassen Sie sich von einem Fachmann helfen.Kontaktieren Sie uns.

Legen Sie Ihren Antrag in die Hände von erfahrenen Fachleuten, und wir kümmern uns um den reibungslosen Ablauf der Erlangung oder Verlängerung Ihres befristeten Aufenthalts.

Der Preis Dienstleistungen

1.400 EUR

+ MwSt., Verwaltungsgebühren und Übersetzungen

Der Preis der Dienstleistung kann je nach den Bedürfnissen des Kunden und den durchgeführten Aktionen variieren. Um einen genauen Preis zu ermitteln, ist eine grundlegende Analyse Ihrer Bedürfnisse erforderlich.

Wie können wir Ihnen helfen?

Umfassende Beratung und individuelle Betreuung

Wir beraten Sie ausführlich darüber, wie Sie einen befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung erhalten können. Wir weisen auf mögliche Komplikationen hin und schlagen das effektivste Verfahren vor.

Erstellung und Kontrolle von Dokumenten

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung aller erforderlichen Dokumente und stellen sicher, dass diese korrekt sind und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Kommunikation mit Behörden und Unterstützung

Wir vertreten Sie bei der Kommunikation mit der ausländischen Polizei, den zuständigen Behörden und der Botschaft. Wir helfen Ihnen bei der Buchung von Terminen und der Einreichung Ihres Antrags.

Persönliche Hilfe

Sobald Ihr Aufenthalt erfolgreich genehmigt wurde, helfen wir Ihnen bei der Anmeldung bei den Behörden und anderen administrativen Aufgaben.

Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?

Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es oft zu Kommunikationsbarrieren kommt.

Vízum.sk ist ein zuverlässiger Partner für Geschäftsleute aus dem Ausland, die erfolgreich einen befristeten Aufenthalt in der Slowakei beantragen und beibehalten möchten. Lassen Sie sich von Experten beraten und vermeiden Sie Komplikationen bei der Organisation Ihres Aufenthalts.

Wenn Sie bei der Beantragung einer befristeten Arbeitserlaubnis die Dienste von Fachleuten in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Erfolgsaussichten erheblich steigern und Zeit und Stress sparen.

Erforderliche Dokumente

Für die Bewerbung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

Bewerbungsverfahren

Beantragung des Wohnsitzes

Der Antrag wird persönlich bei der slowakischen Botschaft im Herkunftsland oder bei der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt, wenn sich der Ausländer bereits aufgrund eines erteilten nationalen Visums des Typs D rechtmäßig in der Slowakei aufhält. Ein solcher Antrag kann nicht auf der Grundlage einer Vollmacht, d. h. im Namen des Antragstellers, gestellt werden. Ein Vertreter kann jedoch bei der Antragstellung behilflich sein, da der Antragsteller bei der Beantragung des Aufenthalts biometrische Daten, d. h. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, aufnehmen lassen muss.

Ein Ausländer kann einen befristeten Aufenthalt zum Zweck der Ausübung einer Geschäftstätigkeit in der Slowakischen Republik nur dann beantragen, wenn er/sie rechtmäßiger Aufenthalt auf der Grundlage einer visumfreien Reise oder ein nationales Visum D erhalten hat. Hält sich der Antragsteller mit einem Schengen-C-Visum im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik auf, ist es nicht möglich, einen Antrag in der Slowakei zu stellen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft des Landes stellen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie sich aufhalten dürfen.

Der Antrag auf befristeten Aufenthalt wird auf einem offiziellen Formular gestellt. Bei der Einreichung des Antrags muss der Ausländer einen gültigen Reisepass sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorlegen. Fehlen einige der Unterlagen, wird die Botschaft oder die Polizeidienststelle den Antrag nicht annehmen. In diesem Fall erhält der Ausländer eine schriftliche Information darüber, welche Unterlagen ausgefüllt werden müssen, damit der Antrag angenommen werden kann.

Benötigte Dokumente

  1. Ausgefülltes Antragsformular - das amtliche Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist "Antrag auf befristeten Aufenthalt, ENG (221,0 kB), PDF".
  2. Gültiger Reisepass - muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
  3. Nachweis der familiären Beziehung - eine ordnungsgemäß beglaubigte standesamtliche Urkunde (Heirats- oder Geburtsurkunde).
  4. Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit - Kontoauszug, Arbeitsvertrag oder Bestätigung des vereinbarten Gehalts für jede Person, für die der Sponsor die finanzielle Sicherheit des Aufenthalts garantiert.
  5. Strafregister - ausgestellt von den zuständigen Behörden des Heimatlandes des Antragstellers und der Länder, in denen der Antragsteller seit längerer Zeit lebt. Nicht erforderlich für Minderjährige.
  6. Nachweis der Unterkunft - Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Bestätigung des Eigentümers der Immobilie. Die Unterkunft sollte mit dem Träger der Wohnung identisch sein, d. h. mit der Person, mit der der Familienangehörige zusammengeführt wird.
  7. Krankenkasse - Nachweis einer in der Slowakischen Republik gültigen Krankenversicherung.

Der Ausländer weist seinen guten Leumund durch einen Strafregisterauszug aus dem Land seiner Staatsangehörigkeit sowie aus Ländern nach, in denen er in den letzten drei Jahren mehr als 90 Tage gelebt hat.

Dieses Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein, muss amtlich ins Slowakische übersetzt und gegebenenfalls apostilliert oder superlegalisiert werden. Die slowakische Polizei kann auch einen Auszug aus dem slowakischen Strafregister verlangen.

Genehmigungsverfahren

Die Polizei hat eine gesetzliche Frist von 90 Tagen, um über den Antrag zu entscheiden. Erforderlichenfalls kann sie die Vervollständigung von Unterlagen verlangen, was das Verfahren verlängern kann.

Erteilung und Ausstellung einer Aufenthaltskarte

Wird der Antrag genehmigt, muss sich der Ausländer bei seiner Ankunft in der Slowakei einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, sich bei einer Krankenversicherung anmelden und ein Dokument bei der örtlich zuständigen Abteilung der Fremdenpolizei beantragen, wo ihm eine Aufenthaltskarte ausgestellt wird.

Verpflichtungen nach Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts

Nach der Erteilung eines befristeten Aufenthalts zu Geschäftszwecken hat der Ausländer die folgenden Verpflichtungen:
  • regelmäßig nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für den Aufenthalt erfüllen (z. B. Nachweis einer Krankenversicherung)
  • jede Änderung Ihres Unternehmens oder Wohnsitzes zu melden
  • Ihren Aufenthalt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu verlängern

Erneuerung des vorübergehenden Wohnsitzes

Der befristete Aufenthalt zu Geschäftszwecken wird in der Regel für ein bis drei Jahre gewährt. Diese Art von Aufenthalt wird für die maximale Dauer des Aufenthalts des Bürgen gewährt. Eine Verlängerung kann vor Ablauf der Frist beantragt werden, frühestens jedoch 6 Monate vor Ablauf der Frist, indem nachgewiesen wird, dass das Unternehmen weiterhin aktiv ist und Einkommen erzielt.

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags

  • unzureichende finanzielle Sicherheit
  • fehlerhaft erstellte Zustimmungserklärung des Arbeitsamtes
  • fehlende oder falsche Dokumente
  • negative Sicherheitsüberprüfung
Der befristete Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung ist eine großartige Gelegenheit für Familienmitglieder, die in der Slowakei zusammenleben wollen. Mit der richtigen Vorbereitung und der Erfüllung aller Bedingungen ist es möglich, diesen Prozess erfolgreich zu bewältigen und eine Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei zu erhalten. Es ist wichtig, dass der Antragsteller alle erforderlichen Dokumente sorgfältig vorbereitet und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um seine Chancen auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhöhen.

Häufig gestellte Fragen

Die Erstellung der für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen unterscheidet sich je nach Aufenthaltszweck. 
Wir bewegen uns normal zwischen 14 und 30 Tagen. Darüber hinaus hängen alle Umstände von der Arbeitsbelastung der Büros ab, über die wir die jeweilige Maßnahme durchführen. Es hängt auch von den Behörden im Heimatland des Antragstellers ab. Die Beschaffung eines Strafregisterauszugs im Heimatland des Antragstellers dauert in der Regel am längsten. 

Teilen über
Link kopieren