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Ständiger Aufenthalt von Ausländern
Dauerhafter Aufenthalt von Ausländern in der Slowakei ist ein wichtiger Schritt für Ausländer, die beschließen, langfristig in diesem Land zu leben und zu arbeiten. Der Daueraufenthalt bietet Sicherheit und rechtliche Stabilität und ermöglicht es ihnen, sich in die Gesellschaft zu integrieren und ihre Lebenspläne zu verwirklichen. Der Artikel befasst sich mit den Rechten, Pflichten und dem Verfahren zur Erlangung eines Daueraufenthalts für Ausländer in der Slowakei.
Wer kann einen Antrag auf Daueraufenthalt für Ausländer stellen?
Zu erhalten ständiger Wohnsitz des Ausländers in der Slowakei zum Zweck der Familienzusammenführung mit einem Bürger der Slowakischen Republik können Personen beantragen, die Familienangehörige eines Bürgers der Slowakischen Republik sind. Diese Art von Aufenthalt ist für Ehegatten, unterhaltsberechtigte Kinder oder andere Personen bestimmt, die die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllen.
Dauerhafter Aufenthalt eines Ausländers ermöglicht einen langfristigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik mit dem Recht auf Arbeit, Gesundheitsversorgung und soziale Sicherheit. Ein Antrag auf Daueraufenthalt muss bei der zuständigen Abteilung der Fremdenpolizei gestellt werden, und es müssen die erforderlichen Dokumente vorgelegt werden, wie z. B. der Nachweis der familiären Beziehung, der Nachweis der Wohnsicherheit und der finanziellen Mittel.
Wer kann einen Antrag auf Daueraufenthalt als Ausländer stellen?
- Ehepartner eines Bürgers der Slowakischen Republik,
- ein unterhaltsberechtigtes Kind eines slowakischen Staatsbürgers,
- der Elternteil des slowakischen Staatsbürgers (wenn der slowakische Staatsbürger ein Kind ist oder eine Behinderung hat).
Bedingungen für die Erlangung eines Daueraufenthalts zum Zwecke der Familienzusammenführung
Nachweis der familiären Bindungen - Der Antragsteller muss nachweisen, dass er mit einem Staatsbürger der Slowakischen Republik, der seinen ständigen Wohnsitz in der Slowakei hat, verwandt ist. Der Nachweis kann durch eine eheliche oder elterliche Beziehung erbracht werden.
Finanzielle Sicherheit - Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihre Lebenshaltungskosten während Ihres Aufenthalts in der Slowakei zu decken. Dieser Betrag wird in der Regel auf der Grundlage des Existenzminimums ermittelt.
Integrität - der Antragsteller muss einen Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland und aus allen Ländern, in denen der Antragsteller seinen langfristigen Aufenthalt hatte, mit entsprechender Legalisierung vorlegen.
Unterkunft - Der Antragsteller muss nachweisen, dass er eine Unterkunft in der Slowakei hat, entweder durch einen Mietvertrag, eine Eigentumsurkunde oder die Zustimmung des Eigentümers.
Erfüllung anderer Bedingungen, die sich aus den slowakischen Rechtsvorschriften ergeben - Gegebenenfalls können je nach der individuellen Situation des Antragstellers weitere spezifische Anforderungen gelten.
Diese Bedingungen sind für die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung unerlässlich, und der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung wird bei der zuständigen Fremdenpolizei gestellt.
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Legen Sie Ihren Antrag in die Hände von erfahrenen Fachleuten, und wir kümmern uns um den reibungslosen Ablauf der Erlangung oder Verlängerung Ihres befristeten Aufenthalts.
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Wie können wir Ihnen helfen?
Beschleunigung des Prozesses
Weisen Sie den Kunden an, wo er welche Dokumente anfordern kann, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß offiziell übersetzt.
Entwicklung der Dokumentation
Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der ausländischen Polizeibehörde einreichen müssen.
Legalisierung von Registrierungsdokumenten
Wir helfen Ihnen bei der Legalisierung bzw ausländische amtliche Dokumente zur Verwendung im Falle eines Antrags auf Familienzusammenführung zur Erlangung eines dauerhaften Wohnsitzes anerkennen.
Persönliche Hilfe
Nach der Antragstellung übernehmen wir den gesamten Prozess und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der Ausländerpolizei.
Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?
Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es oft zu Kommunikationsbarrieren kommt.
Vízum.sk ist ein zuverlässiger Partner für Geschäftsleute aus dem Ausland, die erfolgreich einen befristeten Aufenthalt in der Slowakei beantragen und beibehalten möchten. Lassen Sie sich von Experten beraten und vermeiden Sie Komplikationen bei der Organisation Ihres Aufenthalts.
Wenn Sie bei der Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung als Ausländer die Dienste von Fachleuten in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Erfolgsaussichten erheblich steigern und Zeit und Stress sparen.
Erforderliche Dokumente
Für die Bewerbung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
- - ein gültiges Reisedokument
- - legalisierter Integritätsnachweis
- - Kontoauszug
- - Bestätigung der Unterkunft
- - finanzielle Mittel für Wohnen und Gewerbe
- - Standesamtliches Dokument (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Bewerbungsverfahren
Einreichung eines Antrags auf Daueraufenthalt eines Ausländers
Der Antrag wird persönlich bei der slowakischen Botschaft im Herkunftsland oder bei der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt, wenn sich der Ausländer bereits aufgrund eines erteilten nationalen Visums des Typs D rechtmäßig in der Slowakei aufhält. Ein solcher Antrag kann nicht auf der Grundlage einer Vollmacht, d. h. im Namen des Antragstellers, gestellt werden. Ein Vertreter kann jedoch bei der Antragstellung behilflich sein, da der Antragsteller bei der Beantragung des Aufenthalts biometrische Daten, d. h. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, aufnehmen lassen muss.
Ein Ausländer kann einen befristeten Aufenthalt zum Zweck der Ausübung einer Geschäftstätigkeit in der Slowakischen Republik nur dann beantragen, wenn er/sie rechtmäßiger Aufenthalt auf der Grundlage einer visumfreien Reise oder ein nationales Visum D erhalten hat. Hält sich der Antragsteller mit einem Schengen-C-Visum im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik auf, ist es nicht möglich, einen Antrag in der Slowakei zu stellen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft des Landes stellen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie sich aufhalten dürfen.
Der Antrag auf befristeten Aufenthalt wird auf einem offiziellen Formular gestellt. Bei der Einreichung des Antrags muss der Ausländer einen gültigen Reisepass sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorlegen. Fehlen einige der Unterlagen, wird die Botschaft oder die Polizeidienststelle den Antrag nicht annehmen. In diesem Fall erhält der Ausländer eine schriftliche Information darüber, welche Unterlagen ausgefüllt werden müssen, damit der Antrag angenommen werden kann.
Benötigte Dokumente
- Ausgefülltes Antragsformular - das amtliche Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist "Antrag auf Daueraufenthalt, ENG (205,6 kB), PDF".
- Registrierungsdokument für familiäre Bindungen - muss einen Nachweis der familiären Bindungen erbringen. Dieses Dokument hängt von der konkreten familiären Beziehung ab, die es nachweist.
- Gültiger Reisepass - Der Reisepass muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
- Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit - einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis über ausreichende Mittel für Ihren Aufenthalt.
- Strafregister - eine Erklärung der zuständigen Behörden des Heimatlandes und des Landes des langfristigen Aufenthalts des Antragstellers.
- Nachweis der Unterkunft - Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Bestätigung des Grundstückseigentümers.
- Krankenkasse - eine in der Slowakischen Republik gültige Krankenversicherungsbescheinigung.
- Verwaltungsgebühr - Die Gebühr ist je nach Art der Anmeldung unterschiedlich hoch und muss innerhalb der Frist entrichtet werden.
Der Ausländer weist seinen guten Leumund durch einen Strafregisterauszug aus dem Land seiner Staatsangehörigkeit sowie aus Ländern nach, in denen er in den letzten drei Jahren mehr als 90 Tage gelebt hat.
Dieses Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein, muss amtlich ins Slowakische übersetzt und gegebenenfalls apostilliert oder superlegalisiert werden. Die slowakische Polizei kann auch einen Auszug aus dem slowakischen Strafregister verlangen.
Um einen Daueraufenthalt in der Slowakei zum Zwecke der Familienzusammenführung mit einem Bürger der Slowakischen Republik zu erhalten, muss der Ausländer einen Nachweis der familiären Bindungen vorlegen. Dieses Dokument hängt von der konkreten Familienbeziehung ab, die es nachweist. Das kann sein:
Geburtsurkunde - wenn der Antragsteller das Kind eines Staatsbürgers der Slowakischen Republik ist, eine Geburtsurkunde vorlegen, die die elterliche Beziehung bestätigt.
Heiratsurkunde - wenn der Antragsteller der Ehegatte eines Staatsbürgers der Slowakischen Republik ist, eine Heiratsurkunde vorlegen, die das Eheverhältnis bestätigt.
Nachweis über die Betreuung eines unterhaltsberechtigten Kindes - Ist der Antragsteller Elternteil eines unterhaltsberechtigten Kindes eines slowakischen Staatsbürgers, kann er Dokumente vorlegen, die die Betreuung des Kindes bestätigen (z. B. einen Gerichtsbeschluss über Unterhaltspflichten).
Beweise für eine Behinderung - ist der Antragsteller Elternteil eines schwerbehinderten Menschen (erwachsener Staatsbürger der Slowakischen Republik), kann er einen Nachweis über die Behinderung des Kindes vorlegen.
Diese Dokumente müssen amtlich beglaubigt (z. B. apostilliert oder superlegalisiert, wenn sie im Ausland ausgestellt wurden) und zusammen mit den anderen Anforderungen bei der Beantragung des Daueraufenthalts eingereicht werden.
Der Ausländer muss ausreichend nachweisen finanzielle Sicherheit sowohl für den Wohnsitz als auch für geschäftliche AktivitätenDie einzureichenden Unterlagen hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab.
Finanzielle Sicherheit des Aufenthalts
Der Ausländer muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Slowakei verfügt. Der Mindestbetrag wird wie folgt berechnet das 12-fache des Existenzminimums.
Beweise:
- Kontoauszug (kann von einer ausländischen Bank sein, wenn er auf Englisch ist oder offiziell übersetzt wurde)
- Bestätigung der Bank über die verfügbaren Mittel.
Finanzielle Sicherheit der Unternehmenstätigkeit
Sie zeigt sich darin, ob der Ausländer seine Tätigkeit als Selbstständig (Einzelunternehmer) oder als Geschäftsführender Direktor s.r.o.
Selbstständig (Einzelunternehmer) - muss nachweisen mindestens das 20-fache des Existenzminimums.
Geschäftsführender Direktor s.r.o. - muss nachweisen mindestens das 100-fache des Existenzminimums.
Die Polizei der SR prüft im Einzelfall, ob die Mittel ausreichen, daher ist es ratsam, einen höheren Betrag als den Mindestbetrag zu haben.
Die Unterkunft muss die Anforderungen gemäß § 62 (f) des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. über den Schutz, die Förderung und die Entwicklung der öffentlichen Gesundheit und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze und § 8 (1) der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 259/2008 Slg. über die Einzelheiten der Anforderungen an die innere Umgebung von Gebäuden und über die Mindestanforderungen an Wohnungen und Unterkunftseinrichtungen des unteren Standards erfüllen. Demnach muss die Wohnfläche einer Wohnung des unteren Standards betragen mindestens 12 m2 pro Bewohner und 6 m2 für jede weitere Persondie mit ihm in einem Haushalt lebt. Die Nutzfläche der unteren Standardwohnung muss mindestens 15 m2 betragen.
Aus dem Nachweis der Unterbringung muss hervorgehen, dass der Drittstaatsangehörige über eine Unterkunft für mindestens sechs Monate des vorübergehenden Aufenthalts verfügt; beantragt er einen vorübergehenden Aufenthalt von kürzerer Dauer, muss er nachweisen, dass eine Unterkunft für die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts bereitgestellt wurde. Im Falle der Familienzusammenführung muss der Drittstaatsangehörige nachweisen, dass er mit dem Drittstaatsangehörigen, mit dem er die Familienzusammenführung beantragt, eine gemeinsame Wohnung hat.
Genehmigungsverfahren
Die Polizei hat eine gesetzliche Frist von 90 Tagen, um über den Antrag zu entscheiden.
Erforderlichenfalls kann sie die Vervollständigung der Unterlagen verlangen, was das Verfahren verlängern kann.
Erteilung und Ausstellung einer Aufenthaltskarte
Wird der Antrag genehmigt, muss sich der Ausländer bei seiner Ankunft in der Slowakei einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und sich bei der zuständigen Abteilung der Fremdenpolizei anmelden, wo ihm eine Aufenthaltskarte ausgestellt wird.
Verpflichtungen nach Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts
Nach der Erteilung eines Daueraufenthalts zum Zweck der Familienzusammenführung hat der Ausländer folgende Pflichten:
- jede Änderung Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Familienverhältnisse zu melden,
- Regelmäßig nachweisen, dass der Wohnsitz nicht im Widerspruch zu rechtlichen Anforderungen (z. B. familiäre Bindungen) steht,
- um Ihren Aufenthalt vor Ablauf zu verlängern.
Erneuerung des vorübergehenden Wohnsitzes
Der befristete Aufenthalt zu Geschäftszwecken wird in der Regel für ein bis drei Jahre gewährt. Vor Ablauf der Frist, frühestens jedoch 6 Monate vor Ablauf, kann eine Verlängerung beantragt werden, indem nachgewiesen wird, dass das Unternehmen weiterhin aktiv ist und Einkommen erzielt.
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags
- Unzureichende finanzielle Sicherheit,
- nicht schlüssige Beweise für familiäre Bindungen,
- fehlende oder falsche Dokumente,
- negative Sicherheitsüberprüfung.
Der Daueraufenthalt zum Zwecke der Familienzusammenführung ist eine wichtige Option für Ausländer, die mit ihrer Familie in der Slowakei leben und arbeiten möchten. Mit der richtigen Vorbereitung und der Erfüllung aller Bedingungen kann dieser Prozess erfolgreich bewältigt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Antragsteller alle erforderlichen Dokumente einreicht und die gesetzlichen Vorschriften einhält, um die Chancen auf eine Genehmigung des Antrags zu erhöhen.
Häufig gestellte Fragen
Die Erstellung der für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen unterscheidet sich je nach Aufenthaltszweck.
Wir bewegen uns normal zwischen 14 und 30 Tagen. Darüber hinaus hängen alle Umstände von der Arbeitsbelastung der Büros ab, über die wir die jeweilige Maßnahme durchführen. Es hängt auch von den Behörden im Heimatland des Antragstellers ab. Die Beschaffung eines Strafregisterauszugs im Heimatland des Antragstellers dauert in der Regel am längsten.
Das Amt der Grenz- und Ausländerpolizei verfügt über eine Satzung Die Frist zur Beantwortung der Anfrage beträgt 90 Tage. Bei einem fehlerhaft eingereichten oder unvollständigen Antrag sowie etwaigen Mängeln oder Unklarheiten in den Unterlagen des Antragstellers selbst kann das Verfahren jedoch verlängert werden. In diesem Fall räumt die Behörde dem Antragsteller eine Frist zur Mängelbeseitigung ein.
Der Ausländer beantragt einen befristeten Aufenthalt zum Zwecke der persönlichen Geschäftsausübung, entweder bei der slowakischen Botschaft in Ihrem Herkunftsland oder bei einer Dienststelle der Fremdenpolizei in der Slowakischen Republikwenn er sich bereits rechtmäßig mit einem nationalen Visum D in der Slowakei aufhält.
Bei der Einreichung eines Antrags muss der Antragsteller alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen einreichen, andernfalls wird das Amt seinen Antrag nicht annehmen. Sind die Unterlagen unvollständig, erhält der Ausländer eine schriftliche Information darüber, welche Unterlagen vervollständigt werden müssen, damit der Antrag angenommen werden kann.
Zunächst muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Ausländer eine ernste Angelegenheit ist, und bevor man mit der Zusammenarbeit beginnt, muss man berücksichtigen, dass jeder Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis erhält Die Slowakei ist verpflichtet, das entsprechende Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern einzuhalten insbesondere in der Slowakei zu bleiben und sich den Zwecken zu widmen, auf deren Grundlage er seinen Aufenthaltsantrag gestellt hat.