Liebe Kunden,
Wir bringen Ihnen einen aktualisierten Artikel über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Schließung der Auslandspolizei. Schauen Sie sich diesen Artikel regelmäßig an, um die neuesten Informationen zu erhalten.
Aktualisiert am 06.10.2023:
Das Grenz- und Fremdenpolizeiamt des Präsidiums der Polizei verlängert die Betriebsbeschränkung aller Standortarbeitsplätze der Auslandspolizeidirektionen der Polizei bis zum 15. Oktober 2023. Der Grund dafür ist die anhaltende Notwendigkeit, Aufgaben im Zusammenhang mit der Zunahme der illegalen Migration auf dem Territorium der Slowakischen Republik und der Wiederherstellung der Grenzkontrollen zu Ungarn zu erfüllen.
Die Polizei wird in einer Woche eine Überprüfung der weiteren Funktionsfähigkeit der Standortarbeitsplätze bekannt geben.
Im Zusammenhang damit werden jedoch weiterhin folgende Ausländergruppen im OCP PZ bearbeitet:
- Studierende, die in das 1. Jahr der Sekundar- oder Universitätsausbildung eintreten und bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
- Antragsteller für nationale Visa im Interesse der Slowakischen Republik, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
- Bewerber um die Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Beschäftigung im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik, die über das Reservierungssystem bestellt wurde,
- Bewerber um vorübergehendes Asyl im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik.
Andere Bewerber können ausgestattet sein, wenn sie bereits über das Reservierungssystem gebucht sind und bei der zuständigen Direktion der Grenz- und Auswärtigen Polizei des Präsidiums des PZ eine Ausnahme beantragen für Ausrüstung u sie haben objektive Gründe dafür. Es kann z.B. gehen o die folgenden Personenkategorien:
- Ausländer, die ein neues Aufenthaltsdokument benötigen,
- Ausländer, deren D-Visum zum Zeitpunkt der Beschränkung von Kabinenarbeitsplätzen im Zusammenhang mit Anträgen auf einen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik abläuft,
- Personen, die sich aufgrund der Bestimmung rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik aufhalten § 131j Abs. 2 des Ausländeraufenthaltsgesetzes im Zusammenhang mit der durch die COVID-19-Erkrankung verursachten Krisensituation, die bis zum 15. Oktober 2023 angeordnet wurden und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erfordern,
- Fälle der Familienzusammenführung von Personen, die bereits eine Befreiung erhalten haben,
- andere Fälle, die dafür objektive Gründe haben.
Aktualisiert am 28.09.2023:
Das Amt für Grenz- und Ausländerpolizei des Präsidiums der Polizei verlängert die Betriebsbeschränkung aller Auslandspolizeidienststellen der Polizei aufgrund der weiterhin bestehenden Notwendigkeit, Aufgaben im Zusammenhang mit der enormen Zunahme der illegalen Migration zu erfüllen, bis zum 8. Oktober 2023 auf dem Territorium der Slowakischen Republik.
Im Zusammenhang damit werden jedoch weiterhin folgende Ausländergruppen im OCP PZ bearbeitet:
- Schüler, die in das 1. Jahr des Gymnasiums oder der Universität eintreten und bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
- Antragsteller für nationale Visa im Interesse der Slowakischen Republik, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
- Bewerber um vorübergehendes Asyl im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik.
Diese Personengruppen werden weiterhin vom Amt der Grenz- und Ausländerpolizei des Präsidiums der Polizei bearbeitet wird um eine weitere Kategorie erweitert, nämlich um:
- Bewerber um die Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik und sie sind bereits über das Reservierungssystem gebucht.
Büro der Grenz- und Ausländerpolizei des Präsidiums des Polizeikorps macht auf die Bestimmung aufmerksam § 131k Abs. 1 des Ausländeraufenthaltsgesetzes „Die Gültigkeit des Aufenthalts wird automatisch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Aufhebung der Notlage im Zusammenhang mit dem durch den bewaffneten Konflikt auf dem Territorium der Ukraine verursachten Massenzustrom von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik verlängert.“ Im Zusammenhang mit dieser Bestimmung möchten wir Ausländer bitten, mit der Einreichung eines Antrags auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik zu warten. Gleichzeitig möchten wir die Ausländer um Geduld mit dieser Situation bitten und sie dringend bitten, die Grenz- und Ausländerpolizeidirektionen des Präsidiums des Polizeikorps nicht mit Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen zu belasten, es sei denn, dies ist wirklich erforderlich.
Insbesondere möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass es aufgrund von baulichen Veränderungen bei der Auswärtigen Polizeidienststelle der Polizei zu Änderungen kommen kann Rosenberg wird diese Abteilung vom 2. bis 4. Oktober 2023 sein komplett geschlossen. Personengruppen, für die Ausnahmen gelten und die für Termine an diesen Tagen gebucht sind, werden nur am 5. und 6. Oktober 2023 bearbeitet, wobei eine Kontaktaufnahme mit der Grenz- und Fremdenpolizeidirektion des Präsidiums der Polizei Banská bystrica erforderlich ist per E-Mail (rcpbb@minv.sk) für die Zuordnung eines alternativen Begriffs.
Originale Nachricht:
Vom 11. bis 30. September 2023 schließt das Büro der Grenz- und Ausländerpolizei des Präsidiums der Polizei die Standortarbeitsplätze aller Auslandspolizeidienststellen des PZ aufgrund der Notwendigkeit, Aufgaben im Zusammenhang mit der enormen Zunahme der illegalen Migration zu erfüllen auf dem Territorium der Slowakischen Republik.
Im Zusammenhang mit dem oben Gesagten wird die OCP PZ jedoch weiterhin verarbeitet folgende Ausländergruppen:
- Studierende, die in das 1. Jahr des Gymnasiums oder der Universität eintreten und bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
- Antragsteller für nationale Visa im Interesse der Slowakischen Republik, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
- Bewerber um vorübergehendes Asyl in der Slowakischen Republik.
Alle anderen Ausländer, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind und für die eine besondere Rücksichtnahme erforderlich ist, können bei Bedarf per E-Mail bei der zuständigen Grenzdirektion einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder ein neues Aufenthaltsdokument stellen und Fremdenpolizei für Gewährung einer Befreiung einen Antrag stellen. Andernfalls müssen sie über das Online-Reservierungssystem für neue Termine erneut bestellen. Es ist nicht erforderlich, die ursprünglichen Termine ausdrücklich zu stornieren, dies erfolgt automatisch.
Warnung
Möglicherweise Ablauf des Aufenthaltes während der geplanten Schließung der Auslandspolizeidienststellen des PZ ist kein Grund zur Sorge, wie es die Bestimmung vorsieht § 131k Abs. 1 des Ausländeraufenthaltsgesetzes Die Gültigkeit des Aufenthalts verlängert sich automatisch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Aufhebung der Notlage im Zusammenhang mit dem Massenzustrom von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik, der durch den bewaffneten Konflikt auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine verursacht wurde.
Sollte es nach dem 30. September 2023 zu keinem Rückgang der illegalen Migration kommen, werden wir die Öffentlichkeit rechtzeitig über weitere Maßnahmen informieren.
Wir werden den Bericht fortlaufend aktualisieren.
Quelle: https://www.minv.sk/?tlacove-spravy-2&sprava=strankove-pracoviska-cudzineckej-policie-od-11-do-30-septembra-budu-poskytovat-sluzby-v-obmedzenom-rezime