Änderung des Ausländeraufenthaltsgesetzes vom 15.07.2024

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im Zusammenhang mit den bevorstehenden Änderungen im Ausländeraufenthaltsgesetz mit Gültigkeit ab 15.07.2024 präsentieren wir einen Artikel über die wichtigsten Änderungen im Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern. Über einige Änderungen dieses Gesetzes haben wir Sie bereits in früheren Artikeln informiert. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten vor.

Der Artikel wurde am 07.08.2024 aktualisiert.

Die grundlegendste Änderung im Falle eines Antrags auf einen vorübergehenden Aufenthalt ist vor allem der Nachweis der finanziellen Sicherheit des Aufenthalts bzw. der Geschäftstätigkeit, was das Gesetz aus dem Nachweis der Bestätigung des aktuellen Kontostands regelt, durch Wechsel auf einen Kontoauszug eines Bankinstituts für die letzten drei Monate. Diese Änderung gilt für alle Aufenthaltsarten, bei denen vor der Gesetzesänderung eine aktuelle Bestätigung des Kontostandes erforderlich war. Das heißt, die ausländische Polizei überwacht die Zweckmäßigkeit des Antrags bzw wird den Missbrauch bestimmter Arten von Aufenthalten verhindern, wenn Staatsangehörige eines Drittstaates häufig eine Einzahlung auf ihr Bankkonto in der Slowakischen Republik tätigten, die Ausstellung eines Dokuments über den Kontostand beantragten und anschließend keine finanziellen Mittel auf ihrem Bankkonto hatten, was offensichtlich gesetzeswidrig ist.

Im Falle einer vorübergehenden Aussetzung zur Beschäftigung fordert der Arbeitgeber innerhalb von 21 Arbeitstagen nach Einreichung der Meldung beim Amt für Arbeit, Soziales und Familie eine Bestätigung über die Möglichkeit der Besetzung einer freien Stelle an. Das Arbeitsamt entscheidet innerhalb von 15 Arbeitstagen und der Arbeitssuchende hat 90 Tage Zeit, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Gleichzeitig kann er nach Einreichung eines vollständigen Aufenthaltsantrages sofort mit der Arbeit beginnen.

Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen des Ausländeraufenthaltsgesetzes

  • Ein Staatsangehöriger eines Drittstaates, der sich für ein Stipendium in der Slowakischen Republik bewerben möchte Personen, die sich vorübergehend zum Zwecke der Ausübung einer Geschäftstätigkeit aufhalten, können kein nationales Visum beantragen, bevor ihnen die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde. In diesem Sinne muss er zunächst über die Botschaft einen vorübergehenden Aufenthalt beantragen und kann erst dann ein nationales Visum beantragen.
  • Eidesstattliche Erklärungen können direkt bei der ausländischen Polizei unterzeichnet werden, ohne dass eine amtliche Überprüfung erforderlich ist.
  • Für alle Arten von Aufenthalten ist keine Bescheinigung über den Kontostand mehr erforderlich, um die finanzielle Sicherheit des Aufenthalts nachzuweisen. aber Kontoauszug der letzten drei Monate.
  • Ein Drittstaatsangehöriger kann bereits ab l ein nationales Visum beantragenen bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Repräsentanz oder mit einem vom Außenministerium bestimmten externen Visa-Partner.
  • Die Gültigkeit des vorübergehenden Aufenthalts, die andernfalls bis zu zwei Monate nach Ende der Notsituation verlängert würde, entfällt, wenn wenn der Antrag des Drittstaatsangehörigen auf Verlängerung des Aufenthalts abgelehnt wurde.


§ 15 Nationales Visum

Bei Beantragung eines nationalen Visums ab 15.07.2024 Die Beantragung eines Visums im Zusammenhang mit der Gewährung eines vorübergehenden Geschäftsaufenthalts ist nicht mehr möglich. In diesem Fall muss also zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu geschäftlichen Zwecken beantragt werden, und nach deren Genehmigung kann der Staatsangehörige eines Drittstaats dieses nationale Visum in Verbindung mit der erteilten Aufenthaltserlaubnis in beantragen der Slowakischen Republik.

(1) Einem Staatsangehörigen eines Drittstaates kann ein nationales Visum erteilt werden, wenn
a) es im Zusammenhang mit dem gewährten Aufenthalt in der Slowakischen Republik erforderlich ist,
b) es im Zusammenhang mit der Stellung eines Antrags auf Aufenthaltsgewährung nach diesem Gesetz erforderlich ist; das trifft nicht zu wenn es sich um die Stellung eines Antrags auf vorübergehende Aufenthaltserlaubnis gemäß § 22 (Geschäftszweck) handelt,
c) älter als 15 Jahre ist und zum Sprachunterricht an einer Sprachschule zugelassen ist32a) im Umfang von mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche,
d) es im Interesse der Slowakischen Republik liegt, oder
e) es ist zur Erfüllung der Verpflichtungen der Slowakischen Republik aus internationalen Verträgen erforderlich.

§ 17 Verfahren zur Erteilung eines nationalen Visums

Ab dem 15. Juli 2024 können Antragsteller für ein nationales Visum einen Antrag stellen nur bei einer für den Staat, in dem er seinen Wohnsitz hat, akkreditierten Repräsentanz oder über einen vom Außenministerium benannten externen Dienstleister für den Staat in dem er wohnt; Ist eine solche Botschaft oder ein solcher externer Dienstleister nicht vorhanden oder liegen Fälle vor, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, benennt das Außenministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine andere Botschaft oder einen externen Dienstleister, an den sich der Drittstaatsangehörige wenden wird ein nationales Visum beantragen.

Wenn ein Drittstaatsangehöriger gleichzeitig nicht alle Voraussetzungen 13 nach Satz 1 für den Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums vorlegt, Die Botschaft oder das Innenministerium akzeptieren keinen Antrag auf ein nationales Visum und teilt ihm schriftlich mit, welche Unterlagen er zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums vorlegen muss, damit sein Antrag angenommen werden kann.

Zu den Gründen, aus denen die Botschaft einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums ablehnen kann, wurden folgende Sätze hinzugefügt:
b) der begründete Verdacht besteht, dass der von einem Drittstaatsangehörigen angegebene Aufenthaltszweck nicht mit dem tatsächlichen Aufenthaltszweck übereinstimmt,
c) es im außenpolitischen Interesse der Slowakischen Republik liegt,

Gemäß Abschnitt 11 Die Repräsentanz trägt außerdem den Namen und die Personalausweisnummer des Arbeitgebers in das erteilte nationale Visum ein, für die der Antragsteller auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis Unterlagen nach § 23 vorgelegt hat.

§ 19 Einladung

Eine grundlegende Änderung bei der Überprüfung der Einladung betrifft vor allem den Nachweis der Deckungsfähigkeit aller mit dem Aufenthalt und der Reise des eingeladenen Drittstaatsangehörigen verbundenen Kosten. Das Gesetz regelt den Nachweis der finanziellen und materiellen Sicherheit aus der Originalbestätigung des Kontostandes des Einladenden für den bei der Bank geführten Kontoauszug der letzten drei Monate. Damit erfasst die Änderung nicht mehr nur den aktuellen Kontostand zum Zeitpunkt der Ausstellung, sondern Bewegungen, die belegen, ob die einladende Person tatsächlich über die Mittel verfügt, einen Ausländer einzuladen.

§ 23 Vorübergehender Aufenthalt zur Beschäftigung

Änderung des Gesetzes storniert bei der Beschäftigung von Fachkräften folgender Satz:

  1. für eine bestimmte Zeit zum Zweck seiner Ausbildung beschäftigt ist, wenn es sich um eine Beschäftigung mit Mangel an Arbeitskräften handelt und er einen Antrag auf Gewährung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung mit allen Voraussetzungen nach § 32 gestellt hat für den gleichen Arbeitsplatz;50) Dies gilt nicht, wenn der Drittstaatsangehörige im Verfahren zur Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts zum Zweck der Beschäftigung im Antrag auf Gewährung des vorübergehenden Aufenthalts zum Zweck der Beschäftigung den Arbeitgeber oder die Beschäftigung gewechselt hat,

§ 31 Antrag auf Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts

Die grundlegendste Änderung im Falle eines Antrags auf einen vorübergehenden Aufenthalt ist vor allem der Nachweis der finanziellen Sicherheit des Aufenthalts bzw. der Geschäftstätigkeit, was das Gesetz aus dem Nachweis der Bestätigung des aktuellen Kontostands regelt, durch Wechsel auf einen Kontoauszug eines Bankinstituts für die letzten drei Monate. Diese Änderung gilt für alle Aufenthaltsarten, bei denen vor der Gesetzesänderung eine aktuelle Bestätigung des Kontostandes erforderlich war. Das heißt, die ausländische Polizei überwacht die Zweckmäßigkeit des Antrags bzw wird den Missbrauch bestimmter Arten von Aufenthalten verhindern, bei denen Staatsangehörige eines Drittstaates häufig eine Einzahlung auf ihr Bankkonto in der Slowakischen Republik tätigten und dies später nicht mehr tatund kein Bargeld auf Ihrem Bankkonto, was natürlich gesetzeswidrig ist.

Ab dem 15. Juli 2024 kann ein Drittstaatsangehöriger nur noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn das nationale Visum im Zusammenhang mit dem konkreten Aufenthaltszweck erteilt wurde.

Ein Antragsteller kann keinen Antrag auf Änderung des Aufenthaltszwecks stellen, wenn:

  • hat weniger als zwei Jahre einen vorübergehenden Aufenthalt zur Ausübung einer Beschäftigung und möchte einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zwecke der Ausübung einer Geschäftstätigkeit beantragen
  • Ihnen wurde ein vorübergehender Aufenthalt zum Zweck einer Saisonbeschäftigung gewährt
  • eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten hat, gilt dies nicht, wenn er die Abschluss- oder Immatrikulationsprüfung im Rahmen seines Studiums an einer weiterführenden Schule in der Slowakischen Republik erfolgreich abgelegt hat
  • eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt wurde; dies gilt nicht, wenn der Drittstaatsangehörige sein Studium an einer weiterführenden Schule in der Slowakischen Republik ordnungsgemäß abgeschlossen oder eine Hochschulausbildung ersten oder zweiten Grades erworben hat,

Antrag auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 wird jedoch von der Botschaft oder der Polizei nur dann nicht akzeptiert, wenn der Staatsangehörige eines Drittstaats kein gültiges Reisedokument vorlegt, oder wenn das Amt für Arbeit, Soziales und Familie der Repräsentanz oder der Polizei keine Bestätigung über die Möglichkeit der Besetzung einer freien Stelle zugestellt hat, die die Zustimmung zu der Besetzung enthält, oder wenn seit der Ausstellung mehr als 90 Tage vergangen sind einer solchen Bestätigung.

Es wird dem Antrag ab dem 15.07.2024 beigefügt nur ein aktuelles Farbfoto.

Die Präsentation des Geschäftsplans muss auf der Vorlage basieren, die auf der Website des Wirtschaftsministeriums der Slowakischen Republik veröffentlicht ist.

§ 33 Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis

Bei der Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zur gewerblichen Tätigkeit gilt das Gesetz ergänzt die Bewertung des Geschäftsplans um die gesetzliche Frist für die Abgabe der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, gemäß dem vorstehenden Satz den wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik zugute kommen innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Anfrage.

Gleichzeitig jedoch bei der Beantragung der Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung Die Stellungnahme des Amtes für Arbeit, Soziales und Familie zur Möglichkeit der Besetzung einer vakanten Stelle ist nicht mehr erforderlich innerhalb von sieben Tagen.

Darüber hinaus wird § 6 dieses Gesetzes um die folgenden Gründe für die Ablehnung eines Antrags ergänzt.
Die Polizei wird einen Antrag auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ablehnen, wenn:

  • der begründete Verdacht besteht, dass der Drittstaatsangehörige den Aufenthaltszweck nicht erfüllen kann,
  • es sich um einen Drittstaatsangehörigen handelt, der die Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis beantragt nach § 22, nachdem sein bisheriger Aufenthalt nach § 22 aus dem Grund nach § 35 Buchstabe erloschen ist b) oder Brief c) und eine Handelsgesellschaft oder Genossenschaft, in dessen Auftrag er handelt oder gehandelt hat, keinen Gewinn nach Steuern in der Höhe gemäß § 34 Abs. 1 erzielt hat. 7; dies gilt nicht, wenn zwischen dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis und der Stellung eines neuen Antrags auf Aufenthaltserlaubnis mehr als zwölf Monate vergangen sind

Das Gesetz regelt weiter die Fristen für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis:

  • vorübergehender Aufenthalt zur Beschäftigung, bis zu 60 Tage
  • vorübergehender Aufenthalt zur Beschäftigung, wenn es sich um eine Beschäftigung mit Arbeitskräftemangel in der Region handelt, innerhalb von 30 Tagen
  • vorübergehender Aufenthalt zu geschäftlichen Zwecken, wenn es sich um die Umsetzung eines innovativen Projekts handelt, innerhalb von 30 Tagen
  • im Falle einer Familienzusammenführung mit einem Blue-Card-Inhaber innerhalb von 30 Tagen
  • im Falle einer Familienzusammenführung innerhalb von 30 Tagen, wenn diese Anträge gleichzeitig gestellt wurden

Darüber hinaus definiert das Gesetz abschließend Mitteilung über die Aufenthaltserteilung von einer schriftlichen Mitteilung auf eine Papier- oder elektronische Mitteilung.

§ 34 Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts

Im Falle einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann der Verfahrensbeteiligte einen unvollständigen Antrag stellen, er ist jedoch verpflichtet, alle Einzelheiten spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung zu dokumentieren, andernfalls stellt die Polizei das Verfahren ein, gegen deren Entscheidung keine Berufung möglich ist.

Beantragt ein Verfahrensbeteiligter die Erneuerung eines vorübergehenden Aufenthalts zu beruflichen Zwecken, ist er verpflichtet, eine Bestätigung darüber vorzulegen, dass gegen ihn keine Rückstände gegenüber dem Finanz- und Zollamt sowie Rückstände bei der Kranken- und Sozialversicherung bestehen. Dies gilt nicht, jedoch wird er seine Forderungen innerhalb von 20 Tagen nach Antragstellung begleichen.

§ 36 Aufhebung des vorübergehenden Aufenthalts

Absatz 1 wird hinzugefügt: Die Polizeibehörde storniert den vorübergehenden Aufenthalt, wenn:

  • Staatsangehöriger eines Drittstaates im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer Unterkunft während des gültigen Aufenthalts oder der finanziellen Absicherung des Aufenthalts auf dem Territorium der Slowakischen Republik falsche oder irreführende Angaben gemacht oder falsche oder veränderte Dokumente vorgelegt haben,
  • Staatsangehöriger eines Drittstaates den Zweck, zu dem ihm der vorübergehende Aufenthalt gewährt wurde, nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann oder
  • der Drittstaatsangehörige gegen die Voraussetzung gemäß § 21 Abs. 1 verstoßen hat. 3.

§ 37 Blaue Karte

Ab dem 15. Juli 2024 kann er für die Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit eine blaue Karte beantragen ein Bewerber mit einem Hochschulabschluss ersten Grades.

Die Dauer der Verleihung der Blauen Karte wird von ursprünglich 4 Jahren angepasst für 5 Jahre.

Darüber hinaus regelt das Gesetz die Verpflichtung zur Bereitstellung des 1,5-fachen durchschnittlichen Monatsgehalts laut Statistikamt bis zum 1,2-fachen des durchschnittlichen Monatslohns für das Quartal des vorangegangenen Kalenderjahres.

Zu Änderungen im Zusammenhang mit der Blue Card werden wir einen separaten Artikel veröffentlichen.

§ 59

Änderung von Abschnitt 5. erlaubt einem Drittstaatsangehörigen die Geschäftstätigkeit, wenn ihm vorübergehendes Asyl gewährt wurde auf dem Territorium der Slowakischen Republik.

§ 115 Pflichten bestimmter juristischer und natürlicher Personen

(5) Der Arbeitgeber ist dazu innerhalb von drei Werktagen verpflichtet benachrichtigen Sie die Polizei schriftlich:

  • Nichtbeschäftigung eines Drittstaatsangehörigen, wenn es sich um einen Drittstaatsangehörigen handelt, dem ein nationales Visum gemäß § 15 Abs. 1 erteilt wurde. 1 Buchstabe d) oder ein Drittstaatsangehöriger gemäß § 23, wenn er eine schriftliche Beschäftigungszusage abgegeben hat, und
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Drittstaatsangehörigen, wenn es sich um einen Drittstaatsangehörigen handelt, dem ein nationales Visum gemäß § 15 Abs. 1 erteilt wurde. 1 Buchstabe d) oder Staatsangehöriger eines Drittstaates gemäß § 23.

§ 121 Integrität

In begründeten Fällen kann die Polizei für den Aufenthaltsantrag ein Integritätsdokument akzeptieren, das älter als 90 Tage ist, wenn zwischen der Ausstellung des Integritätsdokuments eines Drittstaatsangehörigen und seiner Ankunft im Hoheitsgebiet des Drittstaats ein Zeitraum zwischen der Ausstellung des Integritätsdokuments und seiner Ankunft im Hoheitsgebiet eines Drittstaats liegt der Slowakischen Republik beträgt nicht länger als 90 Tage. ; Das Innenministerium kann in begründeten Fällen Integritätsnachweise akzeptieren, die älter als 90 Tage sind.

§ 125

(7) Der slowakische Informationsdienst und der militärische Nachrichtendienst übermitteln eine abweichende Stellungnahme gemäß Absatz 6, insbesondere wenn ihnen bekannt ist, dass ein Staatsangehöriger eines Drittstaats ein Sicherheitsrisiko darstellt.

(8) Die Tatsache, dass ein Staatsangehöriger eines Drittstaats auf der Liste der sanktionierten Personen steht, auf die internationale Sanktionen gemäß Verordnungen über internationale Sanktionen anwendbar sind, oder ein begründeter Verdacht besteht, Tätigkeiten in diesem Abschnitt auszuüben, gilt als Sicherheitsrisiko gemäß Absatz 7

  • illegale Migration oder die Vermittlung von Sonderaufenthalten,
  • Aktivitäten gegen die wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik,
  • Aktivitäten gegen die wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik,
  • unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, Giften oder Vorläuferstoffen, deren Besitz und Handel damit,
  • organisierte Kriminalität,
  • Menschenhandel,
  • Fälschung und Veränderung einer öffentlichen Urkunde, eines offiziellen Siegels, eines offiziellen Siegels, eines offiziellen Emblems und einer offiziellen Marke,
  • illegale Rüstung und Waffenhandel,
  • Verstöße gegen Vorschriften zum Umgang mit kontrollierten Gütern und Technologien,
  • Zusammenarbeit mit einer ausländischen Macht,
  • Verstöße gegen Sanktionsmaßnahmen,
  • Aktivitäten, die die verfassungsmäßige Einrichtung, die territoriale Integrität und die Souveränität der Slowakischen Republik gefährden,
  • gegen die Sicherheit der Slowakischen Republik gerichtete Aktivitäten,
  • Terrorismus, einschließlich Informationen über die Beteiligung am Terrorismus, seine Finanzierung oder Unterstützung sowie Cyberterrorismus,
  • politischer Extremismus und religiöser Extremismus, Extremismus, der sich in gewalttätiger Form und in schädlichen sektiererischen Gruppen manifestiert,
  • schädliche Aktivitäten und Bedrohungen im Cyberspace, wenn sie die Verteidigung und Verteidigungsfähigkeit der Slowakischen Republik gefährden,
  • Radikalisierung einer Gruppe von Personen oder Einzelpersonen,
  • andere Bedrohungen der strategischen Sicherheitsinteressen der Slowakischen Republik.

§ 131k Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Notsituation im Zusammenhang mit dem Massenzustrom von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik, der durch den bewaffneten Konflikt auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine verursacht wurde

Die Gültigkeit des vorübergehenden Aufenthalts, die andernfalls bis zu zwei Monate nach Ende der Notsituation verlängert würde, entfällt, wenn wenn der Antrag des Drittstaatsangehörigen auf Verlängerung des Aufenthalts abgelehnt wurde.

Die Gültigkeit des vorübergehenden Aufenthalts, des ständigen Aufenthalts oder des geduldeten Aufenthalts, die andernfalls während der im Zusammenhang mit dem durch den bewaffneten Konflikt auf dem Territorium der Ukraine verursachten Massenzuwanderung von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik erklärten Notsituation erlöschen würde (im Folgenden: als „Notstand“ bezeichnet, wird bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Aufhebung des Ausnahmezustands verlängert.; das trifft nicht zu wenn es sich um einen Drittstaatsangehörigen handelt, dessen Antrag auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts abgelehnt wurde.

§ 131l Übergangsregelung für Anpassungen mit Wirkung ab 1. Juli 2024

Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem 1. Juli 2024 eingeleitet wurden, müssen nach den bis zum 30. Juni 2024 geltenden Vorschriften abgeschlossen werden; Nach den ab dem 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Bestimmungen dieses Gesetzes werden sie nur dann abgeschlossen, wenn es für die Person günstiger ist.

Änderung des Ausländeraufenthaltsgesetzes vom 15.07.2024

Änderung des Ausländeraufenthaltsgesetzes vom 15.07.2024

Liebe Kunden, 
im Zusammenhang mit den bevorstehenden Änderungen im Ausländeraufenthaltsgesetz mit Gültigkeit ab 15.07.2024 präsentieren wir einen Artikel über die wichtigsten Änderungen im Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern. Über einige Änderungen dieses Gesetzes haben wir Sie bereits in früheren Artikeln informiert. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten vor.

Der Artikel wurde am 07.08.2024 aktualisiert.

Die grundlegendste Änderung im Falle eines Antrags auf einen vorübergehenden Aufenthalt ist vor allem der Nachweis der finanziellen Sicherheit des Aufenthalts bzw. der Geschäftstätigkeit, was das Gesetz aus dem Nachweis der Bestätigung des aktuellen Kontostands regelt, durch Wechsel auf einen Kontoauszug eines Bankinstituts für die letzten drei Monate. Diese Änderung gilt für alle Aufenthaltsarten, bei denen vor der Gesetzesänderung eine aktuelle Bestätigung des Kontostandes erforderlich war. Das heißt, die ausländische Polizei überwacht die Zweckmäßigkeit des Antrags bzw wird den Missbrauch bestimmter Arten von Aufenthalten verhindern, wenn Staatsangehörige eines Drittstaates häufig eine Einzahlung auf ihr Bankkonto in der Slowakischen Republik tätigten, die Ausstellung eines Dokuments über den Kontostand beantragten und anschließend keine finanziellen Mittel auf ihrem Bankkonto hatten, was offensichtlich gesetzeswidrig ist.

Im Falle einer vorübergehenden Aussetzung zur Beschäftigung fordert der Arbeitgeber innerhalb von 21 Arbeitstagen nach Einreichung der Meldung beim Amt für Arbeit, Soziales und Familie eine Bestätigung über die Möglichkeit der Besetzung einer freien Stelle an. Das Arbeitsamt entscheidet innerhalb von 15 Arbeitstagen und der Arbeitssuchende hat 90 Tage Zeit, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Gleichzeitig kann er nach Einreichung eines vollständigen Aufenthaltsantrages sofort mit der Arbeit beginnen.

Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen des Ausländeraufenthaltsgesetzes

  • Ein Staatsangehöriger eines Drittstaates, der sich für ein Stipendium in der Slowakischen Republik bewerben möchte Personen, die sich vorübergehend zum Zwecke der Ausübung einer Geschäftstätigkeit aufhalten, können kein nationales Visum beantragen, bevor ihnen die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde. In diesem Sinne muss er zunächst über die Botschaft einen vorübergehenden Aufenthalt beantragen und kann erst dann ein nationales Visum beantragen.
  • Eidesstattliche Erklärungen können direkt bei der ausländischen Polizei unterzeichnet werden, ohne dass eine amtliche Überprüfung erforderlich ist.
  • Für alle Arten von Aufenthalten ist keine Bescheinigung über den Kontostand mehr erforderlich, um die finanzielle Sicherheit des Aufenthalts nachzuweisen. aber Kontoauszug der letzten drei Monate.
  • Ein Drittstaatsangehöriger kann bereits ab l ein nationales Visum beantragenen bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Repräsentanz oder mit einem vom Außenministerium bestimmten externen Visa-Partner.
  • Die Gültigkeit des vorübergehenden Aufenthalts, die andernfalls bis zu zwei Monate nach Ende der Notsituation verlängert würde, entfällt, wenn wenn der Antrag des Drittstaatsangehörigen auf Verlängerung des Aufenthalts abgelehnt wurde.


§ 15 Nationales Visum

Bei Beantragung eines nationalen Visums ab 15.07.2024 Die Beantragung eines Visums im Zusammenhang mit der Gewährung eines vorübergehenden Geschäftsaufenthalts ist nicht mehr möglich. In diesem Fall muss also zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu geschäftlichen Zwecken beantragt werden, und nach deren Genehmigung kann der Staatsangehörige eines Drittstaats dieses nationale Visum in Verbindung mit der erteilten Aufenthaltserlaubnis in beantragen der Slowakischen Republik.

(1) Einem Staatsangehörigen eines Drittstaates kann ein nationales Visum erteilt werden, wenn
a) es im Zusammenhang mit dem gewährten Aufenthalt in der Slowakischen Republik erforderlich ist,
b) es im Zusammenhang mit der Stellung eines Antrags auf Aufenthaltsgewährung nach diesem Gesetz erforderlich ist; das trifft nicht zu wenn es sich um die Stellung eines Antrags auf vorübergehende Aufenthaltserlaubnis gemäß § 22 (Geschäftszweck) handelt,
c) älter als 15 Jahre ist und zum Sprachunterricht an einer Sprachschule zugelassen ist32a) im Umfang von mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche,
d) es im Interesse der Slowakischen Republik liegt, oder
e) es ist zur Erfüllung der Verpflichtungen der Slowakischen Republik aus internationalen Verträgen erforderlich.

§ 17 Verfahren zur Erteilung eines nationalen Visums

Ab dem 15. Juli 2024 können Antragsteller für ein nationales Visum einen Antrag stellen nur bei einer für den Staat, in dem er seinen Wohnsitz hat, akkreditierten Repräsentanz oder über einen vom Außenministerium benannten externen Dienstleister für den Staat in dem er wohnt; Ist eine solche Botschaft oder ein solcher externer Dienstleister nicht vorhanden oder liegen Fälle vor, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, benennt das Außenministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine andere Botschaft oder einen externen Dienstleister, an den sich der Drittstaatsangehörige wenden wird ein nationales Visum beantragen.

Wenn ein Drittstaatsangehöriger gleichzeitig nicht alle Voraussetzungen 13 nach Satz 1 für den Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums vorlegt, Die Botschaft oder das Innenministerium akzeptieren keinen Antrag auf ein nationales Visum und teilt ihm schriftlich mit, welche Unterlagen er zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums vorlegen muss, damit sein Antrag angenommen werden kann.

Zu den Gründen, aus denen die Botschaft einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums ablehnen kann, wurden folgende Sätze hinzugefügt:
b) der begründete Verdacht besteht, dass der von einem Drittstaatsangehörigen angegebene Aufenthaltszweck nicht mit dem tatsächlichen Aufenthaltszweck übereinstimmt,
c) es im außenpolitischen Interesse der Slowakischen Republik liegt,

Gemäß Abschnitt 11 Die Repräsentanz trägt außerdem den Namen und die Personalausweisnummer des Arbeitgebers in das erteilte nationale Visum ein, für die der Antragsteller auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis Unterlagen nach § 23 vorgelegt hat.

§ 19 Einladung

Eine grundlegende Änderung bei der Überprüfung der Einladung betrifft vor allem den Nachweis der Deckungsfähigkeit aller mit dem Aufenthalt und der Reise des eingeladenen Drittstaatsangehörigen verbundenen Kosten. Das Gesetz regelt den Nachweis der finanziellen und materiellen Sicherheit aus der Originalbestätigung des Kontostandes des Einladenden für den bei der Bank geführten Kontoauszug der letzten drei Monate. Damit erfasst die Änderung nicht mehr nur den aktuellen Kontostand zum Zeitpunkt der Ausstellung, sondern Bewegungen, die belegen, ob die einladende Person tatsächlich über die Mittel verfügt, einen Ausländer einzuladen.

§ 23 Vorübergehender Aufenthalt zur Beschäftigung

Änderung des Gesetzes storniert bei der Beschäftigung von Fachkräften folgender Satz:

  1. für eine bestimmte Zeit zum Zweck seiner Ausbildung beschäftigt ist, wenn es sich um eine Beschäftigung mit Mangel an Arbeitskräften handelt und er einen Antrag auf Gewährung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung mit allen Voraussetzungen nach § 32 gestellt hat für den gleichen Arbeitsplatz;50) Dies gilt nicht, wenn der Drittstaatsangehörige im Verfahren zur Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts zum Zweck der Beschäftigung im Antrag auf Gewährung des vorübergehenden Aufenthalts zum Zweck der Beschäftigung den Arbeitgeber oder die Beschäftigung gewechselt hat,

§ 31 Antrag auf Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts

Die grundlegendste Änderung im Falle eines Antrags auf einen vorübergehenden Aufenthalt ist vor allem der Nachweis der finanziellen Sicherheit des Aufenthalts bzw. der Geschäftstätigkeit, was das Gesetz aus dem Nachweis der Bestätigung des aktuellen Kontostands regelt, durch Wechsel auf einen Kontoauszug eines Bankinstituts für die letzten drei Monate. Diese Änderung gilt für alle Aufenthaltsarten, bei denen vor der Gesetzesänderung eine aktuelle Bestätigung des Kontostandes erforderlich war. Das heißt, die ausländische Polizei überwacht die Zweckmäßigkeit des Antrags bzw wird den Missbrauch bestimmter Arten von Aufenthalten verhindern, bei denen Staatsangehörige eines Drittstaates häufig eine Einzahlung auf ihr Bankkonto in der Slowakischen Republik tätigten und dies später nicht mehr tatund kein Bargeld auf Ihrem Bankkonto, was natürlich gesetzeswidrig ist.

Ab dem 15. Juli 2024 kann ein Drittstaatsangehöriger nur noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn das nationale Visum im Zusammenhang mit dem konkreten Aufenthaltszweck erteilt wurde.

Ein Antragsteller kann keinen Antrag auf Änderung des Aufenthaltszwecks stellen, wenn:

  • hat weniger als zwei Jahre einen vorübergehenden Aufenthalt zur Ausübung einer Beschäftigung und möchte einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zwecke der Ausübung einer Geschäftstätigkeit beantragen
  • Ihnen wurde ein vorübergehender Aufenthalt zum Zweck einer Saisonbeschäftigung gewährt
  • eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten hat, gilt dies nicht, wenn er die Abschluss- oder Immatrikulationsprüfung im Rahmen seines Studiums an einer weiterführenden Schule in der Slowakischen Republik erfolgreich abgelegt hat
  • eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt wurde; dies gilt nicht, wenn der Drittstaatsangehörige sein Studium an einer weiterführenden Schule in der Slowakischen Republik ordnungsgemäß abgeschlossen oder eine Hochschulausbildung ersten oder zweiten Grades erworben hat,

Antrag auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 wird jedoch von der Botschaft oder der Polizei nur dann nicht akzeptiert, wenn der Staatsangehörige eines Drittstaats kein gültiges Reisedokument vorlegt, oder wenn das Amt für Arbeit, Soziales und Familie der Repräsentanz oder der Polizei keine Bestätigung über die Möglichkeit der Besetzung einer freien Stelle zugestellt hat, die die Zustimmung zu der Besetzung enthält, oder wenn seit der Ausstellung mehr als 90 Tage vergangen sind einer solchen Bestätigung.

Es wird dem Antrag ab dem 15.07.2024 beigefügt nur ein aktuelles Farbfoto.

Die Präsentation des Geschäftsplans muss auf der Vorlage basieren, die auf der Website des Wirtschaftsministeriums der Slowakischen Republik veröffentlicht ist.

§ 33 Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis

Bei der Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zur gewerblichen Tätigkeit gilt das Gesetz ergänzt die Bewertung des Geschäftsplans um die gesetzliche Frist für die Abgabe der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, gemäß dem vorstehenden Satz den wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik zugute kommen innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Anfrage.

Gleichzeitig jedoch bei der Beantragung der Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung Die Stellungnahme des Amtes für Arbeit, Soziales und Familie zur Möglichkeit der Besetzung einer vakanten Stelle ist nicht mehr erforderlich innerhalb von sieben Tagen.

Darüber hinaus wird § 6 dieses Gesetzes um die folgenden Gründe für die Ablehnung eines Antrags ergänzt.
Die Polizei wird einen Antrag auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ablehnen, wenn:

  • der begründete Verdacht besteht, dass der Drittstaatsangehörige den Aufenthaltszweck nicht erfüllen kann,
  • es sich um einen Drittstaatsangehörigen handelt, der die Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis beantragt nach § 22, nachdem sein bisheriger Aufenthalt nach § 22 aus dem Grund nach § 35 Buchstabe erloschen ist b) oder Brief c) und eine Handelsgesellschaft oder Genossenschaft, in dessen Auftrag er handelt oder gehandelt hat, keinen Gewinn nach Steuern in der Höhe gemäß § 34 Abs. 1 erzielt hat. 7; dies gilt nicht, wenn zwischen dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis und der Stellung eines neuen Antrags auf Aufenthaltserlaubnis mehr als zwölf Monate vergangen sind

Das Gesetz regelt weiter die Fristen für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis:

  • vorübergehender Aufenthalt zur Beschäftigung, bis zu 60 Tage
  • vorübergehender Aufenthalt zur Beschäftigung, wenn es sich um eine Beschäftigung mit Arbeitskräftemangel in der Region handelt, innerhalb von 30 Tagen
  • vorübergehender Aufenthalt zu geschäftlichen Zwecken, wenn es sich um die Umsetzung eines innovativen Projekts handelt, innerhalb von 30 Tagen
  • im Falle einer Familienzusammenführung mit einem Blue-Card-Inhaber innerhalb von 30 Tagen
  • im Falle einer Familienzusammenführung innerhalb von 30 Tagen, wenn diese Anträge gleichzeitig gestellt wurden

Darüber hinaus definiert das Gesetz abschließend Mitteilung über die Aufenthaltserteilung von einer schriftlichen Mitteilung auf eine Papier- oder elektronische Mitteilung.

§ 34 Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts

Im Falle einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann der Verfahrensbeteiligte einen unvollständigen Antrag stellen, er ist jedoch verpflichtet, alle Einzelheiten spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung zu dokumentieren, andernfalls stellt die Polizei das Verfahren ein, gegen deren Entscheidung keine Berufung möglich ist.

Beantragt ein Verfahrensbeteiligter die Erneuerung eines vorübergehenden Aufenthalts zu beruflichen Zwecken, ist er verpflichtet, eine Bestätigung darüber vorzulegen, dass gegen ihn keine Rückstände gegenüber dem Finanz- und Zollamt sowie Rückstände bei der Kranken- und Sozialversicherung bestehen. Dies gilt nicht, jedoch wird er seine Forderungen innerhalb von 20 Tagen nach Antragstellung begleichen.

§ 36 Aufhebung des vorübergehenden Aufenthalts

Absatz 1 wird hinzugefügt: Die Polizeibehörde storniert den vorübergehenden Aufenthalt, wenn:

  • Staatsangehöriger eines Drittstaates im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer Unterkunft während des gültigen Aufenthalts oder der finanziellen Absicherung des Aufenthalts auf dem Territorium der Slowakischen Republik falsche oder irreführende Angaben gemacht oder falsche oder veränderte Dokumente vorgelegt haben,
  • Staatsangehöriger eines Drittstaates den Zweck, zu dem ihm der vorübergehende Aufenthalt gewährt wurde, nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann oder
  • der Drittstaatsangehörige gegen die Voraussetzung gemäß § 21 Abs. 1 verstoßen hat. 3.

§ 37 Blaue Karte

Ab dem 15. Juli 2024 kann er für die Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit eine blaue Karte beantragen ein Bewerber mit einem Hochschulabschluss ersten Grades.

Die Dauer der Verleihung der Blauen Karte wird von ursprünglich 4 Jahren angepasst für 5 Jahre.

Darüber hinaus regelt das Gesetz die Verpflichtung zur Bereitstellung des 1,5-fachen durchschnittlichen Monatsgehalts laut Statistikamt bis zum 1,2-fachen des durchschnittlichen Monatslohns für das Quartal des vorangegangenen Kalenderjahres.

Zu Änderungen im Zusammenhang mit der Blue Card werden wir einen separaten Artikel veröffentlichen.

§ 59

Änderung von Abschnitt 5. erlaubt einem Drittstaatsangehörigen die Geschäftstätigkeit, wenn ihm vorübergehendes Asyl gewährt wurde auf dem Territorium der Slowakischen Republik.

§ 115 Pflichten bestimmter juristischer und natürlicher Personen

(5) Der Arbeitgeber ist dazu innerhalb von drei Werktagen verpflichtet benachrichtigen Sie die Polizei schriftlich:

  • Nichtbeschäftigung eines Drittstaatsangehörigen, wenn es sich um einen Drittstaatsangehörigen handelt, dem ein nationales Visum gemäß § 15 Abs. 1 erteilt wurde. 1 Buchstabe d) oder ein Drittstaatsangehöriger gemäß § 23, wenn er eine schriftliche Beschäftigungszusage abgegeben hat, und
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Drittstaatsangehörigen, wenn es sich um einen Drittstaatsangehörigen handelt, dem ein nationales Visum gemäß § 15 Abs. 1 erteilt wurde. 1 Buchstabe d) oder Staatsangehöriger eines Drittstaates gemäß § 23.

§ 121 Integrität

In begründeten Fällen kann die Polizei für den Aufenthaltsantrag ein Integritätsdokument akzeptieren, das älter als 90 Tage ist, wenn zwischen der Ausstellung des Integritätsdokuments eines Drittstaatsangehörigen und seiner Ankunft im Hoheitsgebiet des Drittstaats ein Zeitraum zwischen der Ausstellung des Integritätsdokuments und seiner Ankunft im Hoheitsgebiet eines Drittstaats liegt der Slowakischen Republik beträgt nicht länger als 90 Tage. ; Das Innenministerium kann in begründeten Fällen Integritätsnachweise akzeptieren, die älter als 90 Tage sind.

§ 125

(7) Der slowakische Informationsdienst und der militärische Nachrichtendienst übermitteln eine abweichende Stellungnahme gemäß Absatz 6, insbesondere wenn ihnen bekannt ist, dass ein Staatsangehöriger eines Drittstaats ein Sicherheitsrisiko darstellt.

(8) Die Tatsache, dass ein Staatsangehöriger eines Drittstaats auf der Liste der sanktionierten Personen steht, auf die internationale Sanktionen gemäß Verordnungen über internationale Sanktionen anwendbar sind, oder ein begründeter Verdacht besteht, Tätigkeiten in diesem Abschnitt auszuüben, gilt als Sicherheitsrisiko gemäß Absatz 7

  • illegale Migration oder die Vermittlung von Sonderaufenthalten,
  • Aktivitäten gegen die wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik,
  • Aktivitäten gegen die wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik,
  • unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, Giften oder Vorläuferstoffen, deren Besitz und Handel damit,
  • organisierte Kriminalität,
  • Menschenhandel,
  • Fälschung und Veränderung einer öffentlichen Urkunde, eines offiziellen Siegels, eines offiziellen Siegels, eines offiziellen Emblems und einer offiziellen Marke,
  • illegale Rüstung und Waffenhandel,
  • Verstöße gegen Vorschriften zum Umgang mit kontrollierten Gütern und Technologien,
  • Zusammenarbeit mit einer ausländischen Macht,
  • Verstöße gegen Sanktionsmaßnahmen,
  • Aktivitäten, die die verfassungsmäßige Einrichtung, die territoriale Integrität und die Souveränität der Slowakischen Republik gefährden,
  • gegen die Sicherheit der Slowakischen Republik gerichtete Aktivitäten,
  • Terrorismus, einschließlich Informationen über die Beteiligung am Terrorismus, seine Finanzierung oder Unterstützung sowie Cyberterrorismus,
  • politischer Extremismus und religiöser Extremismus, Extremismus, der sich in gewalttätiger Form und in schädlichen sektiererischen Gruppen manifestiert,
  • schädliche Aktivitäten und Bedrohungen im Cyberspace, wenn sie die Verteidigung und Verteidigungsfähigkeit der Slowakischen Republik gefährden,
  • Radikalisierung einer Gruppe von Personen oder Einzelpersonen,
  • andere Bedrohungen der strategischen Sicherheitsinteressen der Slowakischen Republik.

§ 131k Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Notsituation im Zusammenhang mit dem Massenzustrom von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik, der durch den bewaffneten Konflikt auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine verursacht wurde

Die Gültigkeit des vorübergehenden Aufenthalts, die andernfalls bis zu zwei Monate nach Ende der Notsituation verlängert würde, entfällt, wenn wenn der Antrag des Drittstaatsangehörigen auf Verlängerung des Aufenthalts abgelehnt wurde.

Die Gültigkeit des vorübergehenden Aufenthalts, des ständigen Aufenthalts oder des geduldeten Aufenthalts, die andernfalls während der im Zusammenhang mit dem durch den bewaffneten Konflikt auf dem Territorium der Ukraine verursachten Massenzuwanderung von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik erklärten Notsituation erlöschen würde (im Folgenden: als „Notstand“ bezeichnet, wird bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Aufhebung des Ausnahmezustands verlängert.; das trifft nicht zu wenn es sich um einen Drittstaatsangehörigen handelt, dessen Antrag auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts abgelehnt wurde.

§ 131l Übergangsregelung für Anpassungen mit Wirkung ab 1. Juli 2024

Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem 1. Juli 2024 eingeleitet wurden, müssen nach den bis zum 30. Juni 2024 geltenden Vorschriften abgeschlossen werden; Nach den ab dem 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Bestimmungen dieses Gesetzes werden sie nur dann abgeschlossen, wenn es für die Person günstiger ist.

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