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Das Innenministerium der Slowakischen Republik teilte am 13.10.2023 mit über die Wiederaufnahme des Betriebs aller Dienststellen der Auslandspolizeidirektion ab 16.10.2023. Nachfolgend finden Sie die offizielle Pressemitteilung des Innenministeriums.
Ab Montag, 16. Oktober 2023, öffnet das Amt der Grenz- und Ausländerpolizei des Präsidiums der Polizei die Standortarbeitsplätze aller Dienststellen der Ausländerpolizei. Die Arbeitsplätze vor Ort werden im Standardmodus betrieben, d. h. sie werden wieder alle Ausländer bedienen, die über das Reservierungssystem gebucht werden.
Büro der Grenz- und Ausländerpolizei des Präsidiums des Polizeikorps macht auf die Bestimmung aufmerksam § 131k Abs. 1 des Ausländeraufenthaltsgesetzes: „PlDie Aufenthaltsdauer wird automatisch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Aufhebung der Notsituation im Zusammenhang mit dem durch den bewaffneten Konflikt auf dem Territorium der Ukraine verursachten Massenzustrom von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik verlängert. Dies bedeutet, dass Ausländer, die eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, dies auch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der ursprünglich erteilten Aufenthaltserlaubnis tun können.
Der Grund für die Einschränkung des Betriebs der Standortarbeitsplätze ausländischer Polizeidienststellen des Polizeikorps war die Notwendigkeit der Wahrnehmung damit verbundener Aufgaben die Zunahme der illegalen Migration auf dem Territorium der Slowakischen Republik und die Wiederherstellung der Grenzkontrollen zu Ungarn.
Quelle: Innenministerium der Slowakischen Republik – Pressemitteilungen (minv.sk)