Änderung des Ausländeraufenthaltsgesetzes Nr. 404/2011

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Sehr geehrte Kunden, das Innenministerium der Slowakischen Republik informiert über die aktuellen Änderungen im Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern Nr. 404/2011. Weitere Informationen stellen wir Ihnen in der untenstehenden gemeinsamen Pressemitteilung zur Verfügung. Die Slowakei harmonisiert die Gesetzgebung mit durch die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Vorschlag Änderung des Gesetzes Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern Am Mittwoch, 27. März 2024, stellte der Innenminister Matúš Šutaj Eštok vor Für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit reicht ein Hochschulabschluss 1. Grades ausFür ausgewählte Berufe im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien genügen höhere Fachkenntnisse, die durch Berufspraxis in einem hochqualifizierten Beruf nachgewiesen werden. Der Zeitraum, für den es verheiratet ist Die Bestätigung der Möglichkeit, eine offene Stelle entsprechend einer hochqualifizierten Stelle zu besetzen, wird von 4 auf 5 Jahre verlängert. Die Blaue Karte der Europäischen Union ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die einen Staatsangehörigen eines Drittstaats berechtigt, in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik einzureisen, sich dort aufzuhalten, dort zu arbeiten, um eine hochqualifizierte Beschäftigung auszuüben, und aus dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik auszureisen und während des Zeitraums, für den es ihm ausgestellt wurde, wieder in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik einreisen. Sie expandieren auch  Definitionen von Situationen, in denen einem Staatsangehörigen eines Drittstaats die Einreise oder der Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik verweigert werden kann. Ausdrücklich erwähnt werden in diesem Zusammenhang Fälle, in denen ein Drittstaatsangehöriger zurückkehrt bzw nach Erlass einer verwaltungsrechtlichen Ausweisungsentscheidung nicht in sein Heimatland oder einen anderen Mitgliedstaat zurückkehrt. Beispielsweise, wenn die Identität eines illegalen Migranten nicht eindeutig festgestellt werden kann. Im Zusammenhang mit der Lösung der illegalen Migration wird vorgeschlagen, die Einführung eines Ausländers einzuführen Genehmigung eines Polizeibeamten zur Durchsuchung eines Telefon-, Telekommunikations-, audiovisuellen oder ähnlichen Geräts oder elektronischen Datenträgers, die der Ausländer bei sich hat, um schnellstmöglich seine Identität und Staatsangehörigkeit herauszufinden. Außerdem wird Folgendes geändert:
  • legt die Zuständigkeit des Innenministeriums fest, Reisedokumente anderer Länder der Welt anzuerkennen,
  • verpflichtet Staatsangehörige von Drittstaaten, sich zu beweisen auch bei Reisen aus dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik ein gültiges Reisedokument, genau wie bei der Einreise in unser Hoheitsgebiet,
  • sie schlagen vor neue Gründe für die Nichterteilung eines nationalen Visums,
  • führt die Möglichkeit ein, auch ein nationales Visum zu beantragen über einen externen Dienstleister. 
Die vorgeschlagenen Änderungen sind Teil einer umfassenderen Anstrengung über die Aktualisierung und Straffung der Migrations- und Visapolitik der Slowakischen Republik. Ziel ist es, sich zu verbessern Kontrolle über die Migration und gleichzeitig Erleichterung der Prozesse für legale Migranten und Besucher aus Drittstaaten.
Die Regierung stimmte Änderungen des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern zu

Änderung des Ausländeraufenthaltsgesetzes Nr. 404/2011

Liebe Kunden, 
Das Innenministerium der Slowakischen Republik informiert über die aktuellen Änderungen im Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern Nr. 404/2011. Weitere Informationen stellen wir Ihnen über die untenstehende gemeinsame Pressemitteilung zur Verfügung.

Die Slowakei harmonisiert die Gesetzgebung mit durch die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Vorschlag Änderung des Gesetzes Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern Am Mittwoch, 27. März 2024, stellte der Innenminister Matúš Šutaj Eštok vor

Für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit reicht ein Hochschulabschluss 1. Grades ausFür ausgewählte Berufe im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien genügen höhere Fachkenntnisse, die durch Berufspraxis in einem hochqualifizierten Beruf nachgewiesen werden.

Der Zeitraum, für den es verheiratet ist Die Bestätigung der Möglichkeit, eine offene Stelle entsprechend einer hochqualifizierten Stelle zu besetzen, wird von 4 auf 5 Jahre verlängert

Die Blaue Karte der Europäischen Union ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die einen Staatsangehörigen eines Drittstaats berechtigt, in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik einzureisen, sich dort aufzuhalten, dort zu arbeiten, um eine hochqualifizierte Beschäftigung auszuüben, und aus dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik auszureisen und während des Zeitraums, für den es ihm ausgestellt wurde, wieder in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik einreisen.

Sie expandieren auch  Definitionen von Situationen, in denen einem Staatsangehörigen eines Drittstaats die Einreise oder der Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik verweigert werden kann.
Ausdrücklich erwähnt werden in diesem Zusammenhang Fälle, in denen ein Drittstaatsangehöriger zurückkehrt bzw nach Erlass einer verwaltungsrechtlichen Ausweisungsentscheidung nicht in sein Heimatland oder einen anderen Mitgliedstaat zurückkehrt. Beispielsweise, wenn die Identität eines illegalen Migranten nicht eindeutig festgestellt werden kann. 

Im Zusammenhang mit der Lösung der illegalen Migration wird vorgeschlagen, die Einführung eines Ausländers einzuführen Genehmigung eines Polizeibeamten zur Durchsuchung eines Telefon-, Telekommunikations-, audiovisuellen oder ähnlichen Geräts oder elektronischen Datenträgers, die der Ausländer bei sich hat, um schnellstmöglich seine Identität und Staatsangehörigkeit herauszufinden.

Außerdem wird Folgendes geändert:

  • legt die Zuständigkeit des Innenministeriums fest, Reisedokumente anderer Länder der Welt anzuerkennen,
  • verpflichtet Staatsangehörige von Drittstaaten, sich zu beweisen auch bei Reisen aus dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik ein gültiges Reisedokument, genau wie bei der Einreise in unser Hoheitsgebiet,
  • sie schlagen vor neue Gründe für die Nichterteilung eines nationalen Visums,
  • führt die Möglichkeit ein, auch ein nationales Visum zu beantragen über einen externen Dienstleister.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind Teil einer umfassenderen Anstrengung über die Aktualisierung und Straffung der Migrations- und Visapolitik der Slowakischen Republik. Ziel ist es, sich zu verbessern Kontrolle über die Migration und gleichzeitig Erleichterung der Prozesse für legale Migranten und Besucher aus Drittstaaten.

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