Vorübergehender Aufenthalt – Familienzusammenführung

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Vorübergehender Aufenthalt – Familienzusammenführung

Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten und Familienangehörige

Der Zweck der Familienzusammenführung, wenn ein Ausländer aus einem Drittstaat eine Aufenthaltserlaubnis erhält, eignet sich für den Ehegatten oder das Kind eines Ausländers, dem bereits eine Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei erteilt wurde. Alternativ, wenn sie einen gemeinsamen Aufenthalt beantragen (der Ehemann zum Beispiel aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen) und seine Frau oder sein Kind auch mit in die Slowakei kommt. Kontaktieren Sie uns, wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf des gesamten Prozesses. 

Wenn Sie sich entschieden haben, mit Ihrer Familie in der Slowakei zu leben, ermöglicht Ihnen das Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern, bei der Einreichung Ihres ersten Antrags auf vorübergehenden Aufenthalt Dokumente zur Familienzusammenführung einzureichen. Die wichtigste Bedingung ist jedoch, dass der Hauptverantwortlichen für den Aufenthalt – dem Bürgen – ein vorübergehender Aufenthalt zu einem anderen Zweck – geschäftlich, arbeitsrechtlich – gewährt wird. Es ist jedoch jederzeit möglich, während Ihres vorübergehenden Aufenthalts einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.

Der Aufenthalt kann bis zum Ablauf der Aufenthaltsdauer der Person, gegenüber der der Antragsteller das Recht auf Familienzusammenführung in Anspruch nimmt, beantragt werden, höchstens jedoch für die Dauer von 5 Jahren.

Ein vorübergehender Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung kann einem Bürger gewährt werden, der:

  • Familienangehörige einer Person mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz.
  • Verwandte in direkter aufsteigender Linie eines Asylbewerbers unter 18 Jahren, der gemäß einem internationalen Abkommen eine unterhaltsberechtigte Person ist. 

Als Familienangehörige gelten:

  • Ehemann, wenn die Ehegatten mindestens 18 Jahre alt sind,
    ein unverheiratetes Kind unter 18 Jahren einer Person mit Aufenthaltserlaubnis
  • unbegleitetes Kind unter 18 Jahren, eine Person mit einer Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund eines schlechten Gesundheitszustands nicht für sich selbst sorgen kann
  • der Elternteil einer Person mit Aufenthaltsgenehmigung, die auf ihre Pflege angewiesen ist und in dem Land, aus dem sie kommt, keinen angemessenen familiären Unterhalt genießt

Während des gewährten vorübergehenden Aufenthalts ist es möglich:

in der Zeit bis zu 12 Monate nach der Gewährung der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis eine Geschäftstätigkeit auszuüben, mit einer gültigen Beschäftigungserlaubnis zu arbeiten, in der Zeit nach Ablauf von 12 Monaten nach der Gewährung der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Genehmigungen zu arbeiten,
zu studieren.

Benötigte Dokumente

Um einen Antrag einzureichen, ist es notwendig:

Wie können wir Ihnen helfen?

Beschleunigung des Prozesses

Weisen Sie den Kunden an, wo er welche Dokumente anfordern kann, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß offiziell übersetzt.

Entwicklung der Dokumentation

Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der ausländischen Polizeibehörde einreichen müssen.

Legalisierung von Registrierungsdokumenten

Wir helfen Ihnen bei der Legalisierung bzw ausländische amtliche Dokumente zur Verwendung im Falle eines Antrags auf Familienzusammenführung zur Erlangung eines dauerhaften Wohnsitzes anerkennen.

Darstellung

Nach der Antragstellung übernehmen wir den gesamten Prozess und vertreten Sie bei Bedarf direkt vor Ort durch unsere persönliche Assistentin.

Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?

Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es oft zu Kommunikationsbarrieren kommt. 

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