Vorübergehender Aufenthalt - Studium

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Vorübergehender Aufenthalt - Studium

Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende

Wir bieten ausländischen Studierenden aus Drittländern umfassende Rechtsdienstleistungen und Ausrüstung für ihren Aufenthalt in der Slowakischen Republik. 

Ein Ausländer (Staatsangehöriger eines Drittstaates) kann einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck des Studiums in der Slowakischen Republik erhalten, wenn:

1. ein vollzeitbeschäftigter Gymnasiast ist und zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf vorübergehende Aufenthaltserlaubnis jünger als 20 Jahre ist; wenn der Student ein Erweiterungsstudium, ein Qualifikationsstudium, ein Spezialisierungsstudium oder ein höheres Berufsstudium absolviert und zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Gewährung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

2. Student ist oder

3. an einer Sprach- oder Berufsausbildung für ein Studium an einer Universität teilnimmt, die von einer Universität in der Slowakischen Republik organisiert wird. 

Im Jahr 2021 gilt die Altersgrenze für die Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts für Schüler der Sekundarstufe für einen vorübergehenden Aufenthalt zu Studienzwecken und die Möglichkeit, einen vorübergehenden Aufenthalt aufgrund eines Studiums an einer Sprachschule im Bereich von mindestens 25 Stunden pro Woche zu erhalten beseitigt. 

Laut Begründungsbericht „verbietet die Änderung Ausländern mit rechtmäßigem Aufenthalt nicht das Studium an einer Sprachschule in der Slowakischen Republik; allein das Studium an einer Sprachschule ist kein Grund für die Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts.“ 

Benötigte Dokumente

Um einen Antrag einzureichen, ist es notwendig:

Wie können wir Ihnen helfen?

Beschleunigung des Prozesses

Weisen Sie den Kunden an, wo er welche Dokumente anfordern kann, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß offiziell übersetzt.

Entwicklung der Dokumentation

Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der ausländischen Polizeibehörde einreichen müssen.

Gründung eines Unternehmens oder Unternehmens

Wir gründen Ihr Unternehmen, dessen Geschäftsführer und Eigentümer Sie am Tag der Gewährung des vorübergehenden Wohnsitzes werden. Ohne dass es einer Zusammensetzung des Grundkapitals bedarf.

Darstellung

Nach der Antragstellung übernehmen wir den gesamten Prozess und vertreten Sie bei Bedarf direkt vor Ort durch unsere persönliche Assistentin.

Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?

Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es oft zu Kommunikationsbarrieren kommt. 

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