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Registrierung eines Bürgers der Europäischen Union
Als EU-Mitgliedstaat erlaubt die Slowakische Republik den EU-Bürgern, sich in ihrem Hoheitsgebiet frei zu bewegen, zu leben und zu arbeiten. Registrierung eines Bürgers der Europäischen Union ist erforderlich, wenn Sie sich länger als drei Monate in der Slowakei aufhalten wollen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen an die Registrierung gestellt werden, welche Dokumente Sie benötigen und welche Rechte Sie mit der Registrierung haben.
Wer kann sich als Bürger der Europäischen Union registrieren lassen?
Registrierung eines Bürgers der Europäischen Union in der Slowakei ist für Personen, die sich länger als drei Monate in der Slowakei aufhalten wollen, obligatorisch. Sie können eine Registrierung beantragen:
- EU-Bürgerdie erwerbstätig sind, ein Geschäft betreiben, studieren oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in der Slowakei zu bleiben.
- Familienangehörige eines EU-Bürgerswenn sie ihn/sie bei seinem/ihrem Aufenthalt begleiten oder sich ihm/ihr anschließen.
EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage in der Slowakei aufzuhalten, ohne sich registrieren zu lassen; für längere Aufenthalte besteht jedoch eine Registrierungspflicht.
Bedingungen für die Eintragung als Bürger der Europäischen Union
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, muss ein EU-Bürger die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Belegen Sie den Zweck Ihres Aufenthalts - Arbeit, Geschäft, Studium oder ausreichende finanzielle Sicherheit.
- Finanzielle Sicherheit nachweisen - Ein EU-Bürger muss über ausreichende Einkünfte für seinen Aufenthalt und seine Krankenversicherung verfügen, damit er dem slowakischen Sozialversicherungssystem nicht zur Last fällt.
- Beweisen Sie Ihre Integrität - In einigen Fällen kann ein Strafregisterauszug verlangt werden.
- Nachweis der Unterkunft - zum Beispiel einen Mietvertrag, eine Eigentumsurkunde oder die Zustimmung des Eigentümers.
- Nachweis einer Krankenversicherung - eine im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik gültige Krankenversicherungsbescheinigung.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können EU-Bürger eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten, die ihnen einen langfristigen Aufenthalt in der Slowakei ermöglicht.
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Legen Sie Ihren Antrag in die Hände von erfahrenen Fachleuten, und wir kümmern uns um den reibungslosen Ablauf der Erlangung oder Verlängerung Ihres befristeten Aufenthalts.
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Beschleunigung des Prozesses
Weisen Sie den Kunden an, wo er welche Dokumente anfordern kann, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß offiziell übersetzt.
Entwicklung der Dokumentation
Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der ausländischen Polizeibehörde einreichen müssen.
Gründung eines Unternehmens oder Unternehmens
Wir gründen Ihr Unternehmen, dessen Geschäftsführer und Eigentümer Sie am Tag der Gewährung des vorübergehenden Wohnsitzes werden. Ohne dass es einer Zusammensetzung des Grundkapitals bedarf.
Darstellung
Nach der Antragstellung übernehmen wir den gesamten Prozess und vertreten Sie bei Bedarf direkt vor Ort durch unsere persönliche Assistentin.
Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?
Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es oft zu Kommunikationsbarrieren kommt.
Vízum.sk ist ein zuverlässiger Partner für Geschäftsleute aus dem Ausland, die erfolgreich einen befristeten Aufenthalt in der Slowakei beantragen und beibehalten möchten. Lassen Sie sich von Experten beraten und vermeiden Sie Komplikationen bei der Organisation Ihres Aufenthalts.
Die Inanspruchnahme der Dienste von Fachleuten bei der Beantragung der Registrierung als Unionsbürger kann die Erfolgschancen deutlich erhöhen und sowohl Zeit als auch Stress sparen.
Erforderliche Dokumente
Für die Bewerbung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
- - gültiger Reisepass oder Personalausweis
- - Nachweis über den Zweck des Aufenthalts
- - Kontoauszug
- - Bestätigung der Unterkunft
- - in der Slowakischen Republik gültige Krankenversicherung
Beantragung der Registrierung als Bürger der Europäischen Union
Ein Bürger der Europäischen Union, der seinen Wohnsitz in der Slowakei anmelden möchte, muss persönlich bei der Fremdenpolizeibehörde seines Wohnorts erscheinen. Es ist nicht möglich, einen Antrag durch einen Bevollmächtigten einzureichen - der Antragsteller muss persönlich erscheinen.
Alle erforderlichen Unterlagen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegt werden, andernfalls wird der Antrag nicht angenommen. Bei unvollständigen Anträgen informiert die Behörde den Antragsteller über die fehlenden Unterlagen, die vervollständigt werden müssen.
Benötigte Dokumente
- Ausgefülltes Antragsformular - das amtliche Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist "Antrag auf Eintragung als Unionsbürger, ENG (205,6 kB), PDF".
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass - Nachweis der Identität und der EU-Staatsbürgerschaft.
- Nachweis über den Zweck des Aufenthalts - Dabei kann es sich um einen Arbeitsvertrag, eine Studienbescheinigung, einen Nachweis über eine unternehmerische Tätigkeit oder einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel handeln.
- Nachweis der Unterkunft - Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Bestätigung des Grundstückseigentümers.
- Krankenkasse - Nachweis einer gültigen Krankenversicherung in der Slowakei.
- Verwaltungsgebühr - muss bei der Antragstellung gezahlt werden.
Bei der Anmeldung zum Aufenthalt in der Slowakei müssen EU-Bürger den Grund für ihren Aufenthalt nachweisen. Hier sind die häufigsten Gründe und wie man sie nachweisen kann:
Anstellung
Geschäft
Die Studie
Familientreffen
Finanziell unabhängige Person
Arbeitssuche
Die slowakischen Behörden verlangen von EU-Bürgern in der Regel einen Nachweis über Mittel in Höhe von mindestens das Existenzminimumdie regelmäßig aktualisiert wird. Es ist ratsam, den genauen Betrag anhand der geltenden Vorschriften zu überprüfen.
Die Unterkunft muss die Anforderungen gemäß § 62 (f) des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. über den Schutz, die Förderung und die Entwicklung der öffentlichen Gesundheit und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze und § 8 (1) der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 259/2008 Slg. über die Einzelheiten der Anforderungen an die innere Umgebung von Gebäuden und über die Mindestanforderungen an Wohnungen und Unterkunftseinrichtungen des unteren Standards erfüllen. Demnach muss die Wohnfläche einer Wohnung des unteren Standards betragen mindestens 12 m2 pro Bewohner und 6 m2 für jede weitere Persondie mit ihm in einem Haushalt lebt. Die Nutzfläche der unteren Standardwohnung muss mindestens 15 m2 betragen.
Aus dem Nachweis der Unterbringung muss hervorgehen, dass der Drittstaatsangehörige über eine Unterkunft für mindestens sechs Monate des vorübergehenden Aufenthalts verfügt; beantragt er einen vorübergehenden Aufenthalt von kürzerer Dauer, muss er nachweisen, dass eine Unterkunft für die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts bereitgestellt wurde. Im Falle der Familienzusammenführung muss der Drittstaatsangehörige nachweisen, dass er mit dem Drittstaatsangehörigen, mit dem er die Familienzusammenführung beantragt, eine gemeinsame Wohnung hat.
Genehmigungsverfahren
Die Eintragung eines Bürgers der Europäischen Union wird direkt zum Zeitpunkt der Anmeldung genehmigt, wenn der Antragsteller alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen vorlegt.
Erteilung und Ausstellung einer Aufenthaltskarte
Die Ausstellung einer Aufenthaltskarte für einen Bürger der Europäischen Union wird unmittelbar nach der Antragstellung bearbeitet. Die Karte wird dem Antragsteller je nach gewählter Dienstleistung innerhalb von 2 Tagen oder 30 Tagen zugestellt.
Verpflichtungen nach Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts
Sobald Sie sich erfolgreich als EU-Bürger registriert haben, haben Sie die folgenden Verpflichtungen:
- Melden Sie alle Änderungen - z.B. Änderung der Adresse, des Arbeitgebers oder des Familienstandes.
- Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für den Aufenthalt erfüllen - Gegebenenfalls kann ein Nachweis über die finanzielle Stabilität oder den Aufenthaltszweck verlangt werden.
- Verlängern Sie Ihren Aufenthalt pünktlich - Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in der Slowakei planen, sollten Sie sich rechtzeitig um die Dokumente kümmern, die Sie für Ihren nächsten Aufenthalt benötigen.
Erneuerung des vorübergehenden Wohnsitzes
EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in der Slowakei angemeldet haben, können ihn verlängern, wenn sie die Bedingungen weiterhin erfüllen. Das Verlängerungsverfahren ist für diejenigen wichtig, die einen langfristigen Aufenthalt in der Slowakei planen.
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags
- Unvollständige oder falsche Dokumente
- Unzureichender Nachweis des Aufenthaltszwecks
- Negative Sicherheitsüberprüfung
Die Registrierung als Bürger der Europäischen Union in der Slowakei ist einfaches Verfahrenwenn alle Bedingungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden. Eine gründliche Vorbereitung und die Kenntnis der Verfahren können den gesamten Prozess beschleunigen und vereinfachen.
Antrag auf Daueraufenthalt für einen Familienangehörigen eines Unionsbürgers
Ein Familienmitglied eines Bürgers der Europäischen Union (EU), das nicht aus der EU stammt, hat das Recht, einen Antrag auf ständiger Wohnsitz in der Slowakeiwenn er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese Art von Aufenthalt ermöglicht einen langfristigen Aufenthalt in der Slowakischen Republik mit dem Recht auf Arbeit, Gesundheitsversorgung und Sozialversicherung.Wer kann sich bewerben?
O Dauerhafter Aufenthalt eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers kann von einer Person beantragt werden, die:- Ehegatte eines EU-Bürgers
- Kind eines EU-Bürgers oder seines Ehepartners unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigt,
- die Eltern eines EU-Bürgers, wenn sie für ihren Unterhalt aufkommen,
- ein anderes Familienmitglied, das nachweisen kann, dass es von dem EU-Bürger pflegebedürftig ist.
Wie bewirbt man sich?
Der Antrag ist bei der zuständigen Dienststelle der Fremdenpolizei einzureichen. Er muss eingereicht werden:- ein gültiges Reisedokument,
- Nachweis der familiären Beziehung zu dem EU-Bürger (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.)
- Nachweis des Wohnsitzes als EU-Bürger in der Slowakei
- Nachweis einer Wohnung und finanzieller Sicherheit,
- Krankenversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Die Erstellung der für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen unterscheidet sich je nach Aufenthaltszweck.
Wir bewegen uns normal zwischen 14 und 30 Tagen. Darüber hinaus hängen alle Umstände von der Arbeitsbelastung der Büros ab, über die wir die jeweilige Maßnahme durchführen. Es hängt auch von den Behörden im Heimatland des Antragstellers ab. Die Beschaffung eines Strafregisterauszugs im Heimatland des Antragstellers dauert in der Regel am längsten.
Das Amt der Grenz- und Ausländerpolizei verfügt über eine Satzung Die Frist zur Beantwortung der Anfrage beträgt 90 Tage. Bei einem fehlerhaft eingereichten oder unvollständigen Antrag sowie etwaigen Mängeln oder Unklarheiten in den Unterlagen des Antragstellers selbst kann das Verfahren jedoch verlängert werden. In diesem Fall räumt die Behörde dem Antragsteller eine Frist zur Mängelbeseitigung ein.
Der Ausländer beantragt einen befristeten Aufenthalt zum Zwecke der persönlichen Geschäftsausübung, entweder bei der slowakischen Botschaft in Ihrem Herkunftsland oder bei einer Dienststelle der Fremdenpolizei in der Slowakischen Republikwenn er sich bereits rechtmäßig mit einem nationalen Visum D in der Slowakei aufhält.
Bei der Einreichung eines Antrags muss der Antragsteller alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen einreichen, andernfalls wird das Amt seinen Antrag nicht annehmen. Sind die Unterlagen unvollständig, erhält der Ausländer eine schriftliche Information darüber, welche Unterlagen vervollständigt werden müssen, damit der Antrag angenommen werden kann.
Zunächst muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Ausländer eine ernste Angelegenheit ist, und bevor man mit der Zusammenarbeit beginnt, muss man berücksichtigen, dass jeder Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis erhält Die Slowakei ist verpflichtet, das entsprechende Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern einzuhalten insbesondere in der Slowakei zu bleiben und sich den Zwecken zu widmen, auf deren Grundlage er seinen Aufenthaltsantrag gestellt hat.