Vorübergehender Aufenthalt – Beschäftigung

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Vorübergehender Aufenthalt - Beschäftigung

Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer

Die Globalisierung und der wachsende Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften bringen auch eine zunehmende Zahl von Ausländern mit sich, die sich dafür entscheiden, in der Slowakei zu arbeiten und zu leben. Damit diese Personen legal im Land arbeiten und leben können, ist die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erforderlich. In diesem Artikel befassen wir uns mit dem Prozess zur Erlangung dieser Genehmigung, den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, sowie mit wichtigen Informationen für Arbeitgeber und Ausländer.

Kategorien von Ausländern

Ausländer lassen sich entsprechend ihrer Rechtsstellung in drei Hauptgruppen einteilen:

– Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
– Bürger freizügigkeitsberechtigter Drittstaaten (z.B. Schweiz)
– Drittstaatsangehörige ohne Freizügigkeitsrecht

Für die erste Gruppe ist zum Zwecke der Beschäftigung keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die zweite Gruppe hat nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und auf die dritte Gruppe wird in diesem Artikel eingegangen.

Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung

Ein Ausländer von außerhalb der EU und des EWR, der in der Slowakei arbeiten möchte, benötigt zum Zweck der Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Genehmigung wird von der Slowakischen Republik über das Innenministerium der Slowakischen Republik oder die zuständige Einwanderungsbehörde ausgestellt. Der Bewerbungsprozess besteht aus mehreren Schritten:

– Der Arbeitgeber muss die freie Stelle zunächst beim Amt für Arbeit, Soziales und Familie (ÚPSVaR) bekannt geben, wo sie mindestens 15 Tage vor Einreichung der Bewerbung veröffentlicht werden muss.
– Der Ausländer muss anschließend einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei der slowakischen Konsularvertretung im Wohnsitzland oder direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde in der Slowakei stellen (sofern er bereits über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt).
– Die Bewerbung muss vollständige Unterlagen enthalten, darunter eine Bestätigung der Beschäftigungsmöglichkeit, Unterlagen zu Ausbildung und Erfahrung, eine Unterkunftsbestätigung, ein Strafregister und eine ärztliche Untersuchung.
– Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwei Jahren (mit der Möglichkeit einer Verlängerung).

Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann nur erteilt werden, wenn:

– Die freie Stelle ist nicht besetzt oder kann nicht mit einem Bürger der Slowakei oder der EU/EWR besetzt werden
– Der Ausländer hat alle Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung, Erfahrung und anderen Anforderungen für die jeweilige Stelle erfüllt
– Der Arbeitgeber sorgt für angemessene Unterbringung und Lohn mindestens in Höhe des Mindestlohns

Arbeitsbedingungen für Ausländer

Ein Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung hat in Bezug auf die Arbeitsbeziehungen die gleichen Rechte und Pflichten wie Bürger der Slowakischen Republik.

Zusammenfassung

Für Ausländer, die in der Slowakei arbeiten und leben möchten, ist der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung von entscheidender Bedeutung. Der Antragsprozess erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, dem Ausländer und den Behörden. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen und die Regeln befolgen, können Sie erfolgreich eine Genehmigung erhalten und in einem neuen Land arbeiten.

Benötigte Dokumente

Um einen Antrag einzureichen, ist es notwendig:

Wie können wir Ihnen helfen?

Beschleunigung des Prozesses

Weisen Sie den Kunden an, wo er welche Dokumente anfordern kann, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß offiziell übersetzt.

Entwicklung der Dokumentation

Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der ausländischen Polizeibehörde einreichen müssen.

Kommunikation mit dem Arbeitsamt

Während des gesamten Prozesses kommunizieren wir in Ihrem Namen mit allen notwendigen Behörden, bereiten Stellen für ISTPs vor und begleiten Sie durch den Arbeitsmarkt.

Persönliche Hilfe

Nach der Antragstellung übernehmen wir den gesamten Prozess und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der Ausländerpolizei.

Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?

Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es häufig zu Kommunikationsbarrieren kommt. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses und kommunizieren mit den Behörden.

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