Nationales Visum (Typ D)
Das nationale Visum ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, meist im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgewährung
Ein nationales Visum ist eine von der Slowakischen Republik ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, die Sie zum Aufenthalt auf dem Territorium der Slowakischen Republik berechtigt. Gleichzeitig berechtigt das nationale Visum zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten für einen Zeitraum von max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten unter den im Schengener Grenzkodex festgelegten Bedingungen.
Der Antragsteller reicht den Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums persönlich bei der Vertretung der Slowakischen Republik in seinem Land oder bei der territorial zuständigen Vertretung ein.
Für die Bewerbung erforderliche Unterlagen
Bei der Beantragung eines nationalen Visums reicht der Antragsteller Folgendes ein:grundlegende Dokumente):
- Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums auf einem offiziellen Formular;
- gültiges Reisedokument (Reisepass muss noch mindestens 90 Tage nach Ausreise aus der Slowakei gültig sein);
- ein Farbfoto im Format 3 x 3,5 cm, das das aktuelle Erscheinungsbild des Bewerbers zeigt;
- ein Dokument, das den Zweck des Aufenthalts bestätigt (z. B. ein schriftlicher Bescheid der Polizei über die Gewährung eines vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalts, eine Entscheidung über die Zulassung zum Studium an einer Sprachschule im erforderlichen Umfang, ein weiteres Dokument, das die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bestätigt). Das Visum ist zur Erfüllung der Verpflichtungen der Slowakischen Republik aus internationalen Verträgen erforderlich oder liegt im Interesse der Slowakischen Republik.
- Nachweis einer Krankenversicherung mindestens für die Gültigkeitsdauer des nationalen Visums
Wer kann ein nationales Visum beantragen?
Einem Drittstaatsangehörigen kann ein nationales Visum erteilt werden, wenn:
- 1. Dies ist im Zusammenhang mit der Gewährung eines Aufenthalts in der Slowakischen Republik erforderlich.
- 2. Er wird zum Sprachunterricht an einer Sprachschule angenommen.
- 3. Es ist notwendig, die Verpflichtungen der Slowakischen Republik aus internationalen Verträgen zu erfüllen.
Wie lange dauert es, bis eine Entscheidung über einen Visumantrag eingeht?
Über den Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums entscheidet die Repräsentanz innerhalb von 30 Tagen seit seiner Annahme.
Die Repräsentanz kann ein nationales Visum nur nach vorheriger Genehmigung des Innenministeriums der Slowakischen Republik erteilen.
Erteilung eines nationalen Visums
Das nationale Visum wird für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten, maximal einem Jahr, erteilt. Es kann ein nationales Visum erteilt werden
- für 90 Tage und zwei Einreisen, wenn es sich um die Erteilung eines nationalen Visums im Zusammenhang mit der Übernahme des gewährten Wohnsitzes oder der Einreichung eines Aufenthaltsantrags in der Slowakischen Republik handelt,
- für die Dauer des Sprachunterrichts an einer Sprachschule, spätestens bis zum 31. Juli des jeweiligen Schuljahres,
- für die erforderliche Zeit, wenn es sich um die Erteilung eines nationalen Visums für einen Familienangehörigen eines Asylbewerbers oder eines Ausländers, dem ergänzender Schutz gewährt wurde, handelt,
- für die erforderliche Zeit, wenn die Erteilung eines nationalen Visums zur Erfüllung der Verpflichtungen der Slowakischen Republik aus internationalen Verträgen oder im Interesse der Slowakischen Republik erfolgt.
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