Führerschein für Ausländer – Ausstellung/Umtausch
Sie fragen uns oft, wie und wann Sie Ihren Führerschein ändern bzw. beantragen können. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf das Straßentransportrecht und die Bedingungen für die Erteilung dieser Genehmigung.
Erteilung eines Führerscheins
Wenn Sie in Ihrem Land noch keinen Führerschein erhalten haben, ist der Besitz eines solchen erforderlich mindestens 185 Tage gültiger Aufenthalt auf dem Territorium der Slowakischen Republik. Anschließend können Sie per Gesetz die Prüfung der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe ablegen, für die Sie sich bewerben.
Eine detaillierte Aufschlüsselung und Beschreibung aller Führerscheingruppen finden Sie hier auf diesem Link.
Gemäß Straßenverkehrsgesetz § 77 Abs. 1 Buchstabe B), "Ein Führerschein wird einem Antragsteller erteilt, der am Datum des Führerscheins gilt sich im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik mindestens 185 Tage im Kalenderjahr aufhält, in dem er die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt; Sind seit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Antragsteller die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt, noch keine 185 Tage vergangen, so ist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebend, ob diese Voraussetzung im vorangegangenen Kalenderjahr erfüllt war; dies gilt nicht, wenn er mit seinem Studiendokument nachweist, dass er seit mindestens sechs Monaten auf dem Gebiet der Slowakischen Republik studiert.“
Sie können sich vor Ablauf der oben genannten 185 Tage für den Fahrschulunterricht anmelden.
Sie können die Prüfung ablegen, jedoch nur an dem Tag, an dem die gesetzliche Voraussetzung erfüllt ist.
Seit 2012 bietet das Innenministerium Tests auch auf Englisch an, Sie benötigen also keinen Dolmetscher. Allerdings ist es erforderlich, dass die Fahrschule auf Englisch durchgeführt wird. In diesem Fall müssen Sie sich an eine Fahrschule wenden, die Fahrschulunterricht auf Englisch anbietet.
Führerscheinumtausch
Der Ablauf ist praktisch derselbe, mit dem Unterschied, dass Sie beim Umtausch des Führerscheins zusätzlich einen Auszug aus der Fahrerkarte Ihres Heimatlandes einreichen müssen, der amtlich übersetzt sein muss, und dass Sie eine Prüfung der beruflichen Eignung absolvieren müssen. Sie müssen Ihren Original-Führerschein vorlegen bei der zuständigen Abteilung des Innenministeriums bei der Ausstellung eines slowakischen Führerscheins. Diese Abteilung sendet Ihr Dokument dann in Ihr Heimatland.
Freiwilliger Umtausch des Führerscheins in einem anderen EU-Land
Wenn Sie Ihren Führerschein freiwillig umtauschen möchten, müssen Sie in dem betreffenden Land wohnen und die Voraussetzungen erfüllen Bedingungen für den Erwerb eines Führerscheins (z. B. Sie haben das Mindestalter erreicht, Ihr Gesundheitszustand erlaubt es Ihnen, Auto zu fahren usw.).
Vor dem Umtausch Ihres Führerscheins kontaktieren die zuständigen Behörden die zuständigen Behörden im Land Ihres bisherigen Wohnsitzes, um sicherzustellen, dass Ihr Führerschein nicht eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist. Wenn Sie ein altes Führerscheinmodell ersetzen, erhalten Sie ein neues Standardformat (eine seit 2013 ausgegebene Plastikkarte in Kreditkartengröße mit Foto).
Obligatorischer Umtausch des Führerscheins in einem anderen EU-Land
Sie müssen Ihren Führerschein umtauschen:
- bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
- nach zwei Jahren gewöhnlichem Aufenthalt, wenn Sie einen Führerschein mit unbefristeter Gültigkeit besitzen (nur wenn dies von den nationalen Behörden des Landes, in dem Sie leben, verlangt wird)
- wenn Sie in dem Land, in dem Sie leben, ein Verkehrsdelikt begangen haben