Was erhalten Sie
- Sie erhalten eine Bestätigung der Einladung des Fremden
- Ausarbeitung des Einladungsschreibens
- Ausarbeitung von Dokumenten
- Terminreservierung
- Einreichung eines Antrags durch einen Bevollmächtigten*
Der Preis Dienstleistungen
200 EUR
+ MwSt., Verwaltungsgebühren
Der Preis der Dienstleistung kann je nach den Bedürfnissen des Kunden und den durchgeführten Aktionen variieren. Für einen genauen Preis ist eine grundlegende Analyse Ihrer Bedürfnisse erforderlich.*
- Ausrüstungszeit bis zu 15 Tage
- Entwicklung der Dokumentation
- Ausarbeitung des Einladungsschreibens
- Persönliche Assistenz in Büros*
- Einreichung eines Antrags durch einen Bevollmächtigten*
- Ohne Verwaltungsgebühren
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Überprüfung der Einladung eines Ausländers
Was ist die Einladungsüberprüfung und wozu dient sie?
Überprüfung der Einladung in die Slowakei bezieht sich auf den Prozess, durch den überprüft den Zweck und die Legitimität des Besuchs eines Ausländers in der Slowakei. Diese Maßnahme wird von der ausländischen Polizei am Wohnort des Antragstellers zur Überprüfung der Einladung durchgeführt. Dies kann Teil des Prozesses zur Erlangung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer sein, die die Slowakei für einen bestimmten Zeitraum und zu einem bestimmten Zweck besuchen möchten. wie Wandern, Familienbesuche, Geschäftstreffen, Lernen oder andere Aktivitäten.
Was ist die Überprüfung der Einladung von Ausländern?
Die Überprüfung der Einladung eines Ausländers ist ein Prozess, bei dem die Echtheit und Gültigkeit des Dokuments bestätigt wird, mit dem der Ausländer in das Hoheitsgebiet der Slowakei eingeladen wird. Dieses als „Einladung für einen Ausländer“ bezeichnete Dokument wird in der Regel an einen slowakischen Staatsbürger, eine juristische Person oder eine andere autorisierte Person ausgestellt, die auch die Verantwortung für den Aufenthalt des Ausländers in der Slowakei übernommen hat.
Die Einladung ist ein Belegdokument, das der Vertretung der Slowakischen Republik bei der Entscheidungsfindung im Verfahren zur Erteilung eines Schengen-Visums dient. Die Einladung kann durch eine Aufnahmevereinbarung (im Zusammenhang mit der Aufnahme von Ausländern zu Forschungs- und Entwicklungszwecken) ersetzt werden. Dieses Dokument ist für den Erhalt eines Schengen-Visums erforderlich.
Die Einladung wird auf einem offiziellen Formular eingereicht, das Informationen über die einladende Person, den eingeladenen Ausländer, den Zweck, zu dem der Ausländer in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik eingeladen wird, und die Verpflichtung der einladenden Person zur Übernahme aller damit verbundenen Kosten enthält Aufenthalt und Reise des eingeladenen Ausländers.
Wer kann einen Ausländer (Staatsangehöriger eines Drittlandes) in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik einladen?
- ein Staatsbürger der Slowakischen Republik mit ständigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik
- ein Ausländer mit rechtmäßigem Wohnsitz auf dem Territorium der Slowakischen Republik (Ausnahmen sind in § 19 Absatz 2 Buchstabe a/Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern geregelt)
- eine juristische Person mit Sitz im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik
Wie funktioniert der Einladungsüberprüfungsprozess?
Der Antrag auf Überprüfung der Einladung ist persönlich bei der für den Wohnort der einladenden Person zuständigen Ausländerpolizeibehörde einzureichen. Ausländische Polizeibehörde PZ entscheidet innerhalb von 15 Tagen über die Prüfung der Einladung ab Eingang der Bewerbung.
Die Bestätigung der Einladungsbestätigung ist 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Wann kann eine Einladung abgelehnt werden?
Die ausländische Polizeibehörde kann einen Antrag auf Überprüfung einer Einladung ablehnen, wenn sie einen möglichen Missbrauch der Überprüfung einer Einladung feststellt oder wenn der Verdacht einer möglichen Verletzung der Sicherheit auf dem Territorium der Slowakischen Republik besteht. In der Praxis kommt es auch zu Ablehnungen, wenn Bewerber zur Überprüfung der Einladung die Verwandtschaft zwischen der eingeladenen Person und dem Bewerber nicht zuverlässig nachweisen können. Dies ist häufig gerade dann der Fall, wenn ein Missbrauch der Einladungsüberprüfung durch eine einzelne eingeladene Person durch den Antragsteller zur Überprüfung der Einladung vorliegt.
Benötigte Dokumente
Um einen Antrag einzureichen, ist es notwendig:
- - gültiger Reisepass
- - Kontoauszug der letzten drei Monate
- - Bestätigung der Unterkunft
- - Mittel für die gesamte Aufenthaltsdauer
- - Einladungsschreiben
Wie können wir Ihnen helfen?
Beschleunigung des Prozesses
Weisen Sie den Kunden an, wo er welche Dokumente anfordern kann, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß offiziell übersetzt.
Entwicklung der Dokumentation
Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der ausländischen Polizeibehörde einreichen müssen.
Persönliche Hilfe
Nach der Antragstellung übernehmen wir den gesamten Prozess und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der Ausländerpolizei.
Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?
Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es häufig zu Kommunikationsbarrieren kommt. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses und kommunizieren mit den Behörden.