Überprüfung der Einladung

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Überprüfung der Einladung

Überprüfung der Einladung eines Ausländers ist das Verfahren zur Bestätigung der Echtheit und Gültigkeit des Dokuments, mit dem der Ausländer in das Hoheitsgebiet der Slowakei eingeladen wird. Dieses als "Einladung für einen Ausländer" bezeichnete Dokument wird in der Regel von einem slowakischen Staatsbürger, einer juristischen Person oder einer anderen befugten Einrichtung ausgestellt, die auch die Verantwortung für den Aufenthalt des Ausländers in der Slowakei übernommen hat.

Die Einladung ist ein Belegdokument, das der Vertretung der Slowakischen Republik bei der Entscheidungsfindung im Verfahren zur Erteilung eines Schengen-Visums dient. Die Einladung kann durch eine Aufnahmevereinbarung (im Zusammenhang mit der Aufnahme von Ausländern zu Forschungs- und Entwicklungszwecken) ersetzt werden. Dieses Dokument ist für den Erhalt eines Schengen-Visums erforderlich.

Die Einladung wird auf einem offiziellen Formular eingereicht, das Informationen über die einladende Person, den eingeladenen Ausländer, den Zweck, zu dem der Ausländer in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik eingeladen wird, und die Verpflichtung der einladenden Person zur Übernahme aller damit verbundenen Kosten enthält Aufenthalt und Reise des eingeladenen Ausländers.

Wer kann die Überprüfung einer Einladung beantragen?

  • ein Staatsbürger der Slowakischen Republik mit ständigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik
  • Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt auf dem Gebiet der Slowakischen Republik (Ausnahmen sind in § 19 Absatz 2 Buchstabe a/) des Gesetzes Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern geregelt)
  • eine juristische Person mit Sitz im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik

Wie der Prozess der Einladungsüberprüfung funktioniert

Der Antrag auf Überprüfung der Einladung ist persönlich bei der nach dem Wohnort der einladenden Person örtlich zuständigen Dienststelle der Fremdenpolizei zu stellen. Die Abteilung Fremdenpolizei des Polizeikorps entscheidet innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags über die Überprüfung der Einladung. Die Bescheinigung über die Überprüfung der Einladung hat eine Gültigkeit von 90 Tagen ab dem Datum ihrer Ausstellung.

Wann eine Einladung abgelehnt werden kann

Die ausländische Polizeibehörde kann einen Antrag auf Überprüfung einer Einladung ablehnen, wenn sie einen möglichen Missbrauch der Überprüfung einer Einladung feststellt oder wenn der Verdacht einer möglichen Verletzung der Sicherheit auf dem Territorium der Slowakischen Republik besteht. In der Praxis kommt es auch zu Ablehnungen, wenn Bewerber zur Überprüfung der Einladung die Verwandtschaft zwischen der eingeladenen Person und dem Bewerber nicht zuverlässig nachweisen können. Dies ist häufig gerade dann der Fall, wenn ein Missbrauch der Einladungsüberprüfung durch eine einzelne eingeladene Person durch den Antragsteller zur Überprüfung der Einladung vorliegt.

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Erforderliche Dokumente

Für die Bewerbung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

Wie können wir Ihnen helfen?

Umfassende Beratung und individuelle Betreuung

Wir beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten zur Überprüfung der Einladung. Wir analysieren die Gründe für die Einladung und erstellen das richtige Einladungsschreiben.

Erstellung und Kontrolle von Dokumenten

Wir bereiten die vollständigen Unterlagen für den Antrag auf Überprüfung der Einladung des Ausländers vor.

Kommunikation mit Behörden und Unterstützung

Wir vertreten Sie bei der Kommunikation mit der Fremdenpolizei und helfen Ihnen, Termine zu vereinbaren, Ihren Antrag einzureichen und den Status zu verfolgen.

Einreichung durch Bevollmächtigte

Wir können die Überprüfung der Einladung auf der Grundlage einer Vollmacht bequem für Sie vornehmen, ohne dass Sie die Fremdenpolizei aufsuchen müssen.

Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?

Das häufigste Problem bei der Einreichung eines Antrags sind unvollständige, fehlerhafte, falsch beglaubigte oder schlecht ins Slowakische übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, wo es oft eine Kommunikationsbarriere gibt.

Vízum.sk ist ein zuverlässiger Partner für Geschäftsleute aus dem Ausland, die erfolgreich einen befristeten Aufenthalt in der Slowakei beantragen und beibehalten möchten. Lassen Sie sich von Experten beraten und vermeiden Sie Komplikationen bei der Organisation Ihres Aufenthalts.

Wenn Sie bei der Beantragung einer befristeten Arbeitserlaubnis die Dienste von Fachleuten in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Erfolgsaussichten erheblich steigern und Zeit und Stress sparen.

Einreichen eines Antrags auf Überprüfung einer Einladung

Der Antrag auf Überprüfung der Einladung bei der Fremdenpolizei ist persönlich bei der örtlichen Dienststelle zu stellen. Der Antragsteller muss das Formular ausfüllen, das auf der Website der Polizei oder direkt in der Dienststelle erhältlich ist. Dieses Formular enthält grundlegende Informationen über die einladende Person und die eingeladene Person.

Dem Antrag sind das Original oder eine beglaubigte Kopie des Einladungsschreibens sowie persönliche Dokumente wie ein Personalausweis oder Reisepass beizufügen. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, zusätzliche Dokumente vorzulegen, die von der Fremdenpolizei verlangt werden.

Nach Einreichung des Antrags prüft die Fremdenpolizei die Einladung und ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften. Wenn alles in Ordnung ist, wird der Antragsteller über die Überprüfung informiert. Das Verfahren kann gebührenpflichtig sein. Es empfiehlt sich daher, die Höhe der Gebühren im Voraus bei der jeweiligen Zweigstelle zu erfragen.

Benötigte Dokumente

  1. Ausgefülltes Antragsformular - das amtliche Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist "Antrag auf Überprüfung der Einladung (237,7 kB) PDF".

  2. Original oder beglaubigte Kopie der Einladung von der eingeladenen Person, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss.

  3. Persönliches Dokument des Antragstellers - Personalausweis oder Reisepass (je nachdem, ob Sie Staatsbürger der Slowakischen Republik oder Ausländer sind).

  4. Nachweis des Wohnsitzes - Wenn Sie ein Ausländer sind, der bereits in der Slowakei wohnt, müssen Sie möglicherweise einen Wohnsitznachweis erbringen.

  5. Andere Dokumente - In einigen Fällen können je nach den individuellen Umständen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein (z. B. Nachweis der finanziellen Förderungswürdigkeit, Reiseplan usw.).

Genehmigungsverfahren

Die Polizei hat eine gesetzliche Frist von 15 Tagen, um über den Antrag zu entscheiden.
Erforderlichenfalls kann sie die Vervollständigung der Unterlagen verlangen, was das Verfahren verlängern kann.

Ausstellung der Überprüfung der Einladung

Wird die Überprüfung der Einladung genehmigt, muss der Antragsteller oder seine Vertretung diese persönlich bei der zuständigen Fremdenpolizeidienststelle abholen, bei der sie eingereicht wurde. Die Verwaltungsbehörde stellt dem Antragsteller ein von dem zuständigen Polizeibeamten abgestempeltes und unterzeichnetes Dokument mit der Bezeichnung "Überprüfung der Einladung" aus. 

Pflichten bei der Beantragung einer beglaubigten Einladung

Sobald eine beglaubigte Einladung ausgestellt wurde, muss sie spätestens 90 Tage nach ihrer Ausstellung verwendet werden.

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Ersuchens um Überprüfung einer Einladung

  • unzureichende finanzielle Sicherheit
  • fehlende oder falsche Dokumente
  • negative Sicherheitsüberprüfung
  • Verdacht auf Missbrauch der Einladungsprüfung

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