Unterbringung von Ausländern

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Unterbringung von Ausländern

Welche Unterkünfte für Ausländer bieten wir an und warum ist diese notwendig?

Eine der rechtlichen Grundvoraussetzungen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist die Unterbringung von Ausländern. Deshalb haben wir uns nach langjähriger Tätigkeit und den Anforderungen unserer Mandanten dazu entschlossen, die Vermittlung von Unterbringungsleistungen für Ausländer zu übernehmen.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bereits vor der Ankunft in der Slowakei eine Unterkunft für Ausländer in jedem Bezirk der Slowakischen Republik bereitzustellen und vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis selbst. Es ist die Pflicht des Aufenthaltsbewerbers, mit dem Aufenthaltsantrag auch die Unterbringung von Ausländern für mindestens zwölf Monate im Falle eines vorübergehenden Aufenthalts einzureichen. In Zusammenarbeit mit unserem Partner ist dies nach der Ankunft auf dem Territorium der Slowakischen Republik möglich Bieten Sie Ausländern eine Unterkunft genau nach Ihren Vorstellungen. Gleichzeitig können unsere Makler Ihnen auch beim Kauf einer Immobilie oder einer langfristigen Unterkunft behilflich sein.

Ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei erhalten möchte, muss eine Reihe von im Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern. Die Aufenthaltserlaubnis kann befristet, unbefristet oder langfristig sein. Für jede dieser Genehmigungsarten gibt es spezifische Anforderungen, die der Antragsteller erfüllen muss.

Wie muss ein Ausländer seine Unterbringung im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik zwecks Aufenthaltsgewährung dokumentieren?

  • durch eine eidesstattliche Erklärung eines Ausländers über den Besitz der Immobilie
  • ein Mietvertrag zwischen einem Ausländer und dem Eigentümer der Immobilie, oder Unterkunftsanbieter
  • eidesstattliche Erklärung über die Unterbringung eines Ausländers 
  • durch Bestätigung der Unterkunftseinrichtung
 

Was sind die Rahmenbedingungen der eingereichten Unterkunftsbestätigung?

Die eingereichte Unterbringung von Ausländern muss den Anforderungen einer Wohnimmobilie entsprechen, insbesondere in den Unterlagen des Katasteramtes Familienhaus oder Mehrfamilienhaus. Die Wohnfläche einer Wohnung mit geringerem Standard muss mindestens betragen 12 m2 pro Benutzer A 6 m2 für jede weitere Person, der mit ihm im Haushalt lebt. Die Nutzfläche einer Wohnung mit geringerem Standard muss mindestens 15 m2 betragen.  Die Mindestvoraussetzungen für die Ausstattung einer Wohnung mit geringerem Standard sind:

  • Anschluss an die Trinkwasserversorgung mit der technischen Möglichkeit der Installation von Geräten zum Kochen, Warmwasserbereitung, der Möglichkeit der Installation von Geräten für die persönliche Hygiene, 
  • Abwasserentsorgung mit der technischen Möglichkeit zum Einbau einer Spültoilette, 
  • technische Möglichkeit der Installation von Heizelementen zur Nahbeheizung von Wohnräumen. 
 

Wann kann die Polizei einen vorgelegten Unterkunftsnachweis ablehnen?

Eine solche Ablehnung erfolgt am häufigsten in Fällen, in denen der Antragsteller eine beim Katasteramt als Gebäude oder Büroraum registrierte Unterkunft einreicht oder das Gebäude im Auszug aus der Eigentumsurkunde überhaupt nicht registriert. Insbesondere dann, wenn davon ausgegangen wird, dass es sich bei dem eingetragenen beweglichen Gebäude um einen Wohnraum handelt. 

Wir stoßen häufig auf Unstimmigkeiten zwischen den erstellten Unterlagen und den beim Katasteramt angegebenen Fakten oder auf Belastungen oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse an der von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Unterkunft. 

Welche Unterkünfte bieten wir an?

Jede von unserem Partner bereitgestellte Unterkunft entspricht vollständig dem Ausländeraufenthaltsgesetz und den Bestimmungen des Gesundheitsministeriums gemäß § 8 Abs. 1. 1 der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 259/2008 Slg. Hierbei handelt es sich um Hostels und private Beherbergungsbetriebe, deren Wohnräume alle Standards für die Erbringung einer solchen Dienstleistung erfüllen.

Benötigte Dokumente

Für die Erteilung einer Einwilligung zur Beherbergung benötigen wir:

Wie können wir Ihnen helfen?

Beschleunigung des Prozesses

Weisen Sie den Kunden an, wo er welche Dokumente anfordern kann, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß offiziell übersetzt.

Entwicklung der Dokumentation

Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der ausländischen Polizeibehörde einreichen müssen.

Persönliche Hilfe

Nach der Antragstellung übernehmen wir den gesamten Prozess und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der Ausländerpolizei.

Warum sollten Sie sich für die Dienste von Experten entscheiden?

Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Einreichung eines Antrags konfrontiert sind, sind unvollständige, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, bei der es häufig zu Kommunikationsbarrieren kommt. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses und kommunizieren mit den Behörden.

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