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Ausländeruntersuchung - Tropenmedizinische Klinik
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Untersuchung von Ausländern auf ausländische Krankheiten zur Erlangung eines Wohnsitzes in der Slowakischen Republik
Der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakischen Republik beinhaltet verschiedene administrative und gesundheitliche Verpflichtungen, die Ausländer erfüllen müssen. Eine der wichtigen Voraussetzungen ist eine Untersuchung auf fremde Krankheiten. Durch dieses Verfahren soll sichergestellt werden, dass Ausländer kein Gesundheitsrisiko für die Einwohner der Slowakei darstellen.
Warum ist die Untersuchung auf ausländische Krankheiten wichtig?
Unter Fremdkrankheiten versteht man Infektionskrankheiten, die vor allem in tropischen und subtropischen Regionen vorkommen. Ihre Übertragung auf dem Gebiet der Slowakei kann eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Aus diesem Grund ist es für Ausländer unerlässlich, sich vor der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Welche Krankheiten werden untersucht?
Die Untersuchung auf Fremdkrankheiten konzentriert sich auf die Erkennung verschiedener Infektionskrankheiten. Zu den am häufigsten untersuchten Erkrankungen zählen:
– Tuberkulose: Eine chronische Infektionskrankheit, die die Lunge befällt und sich über die Luft ausbreiten kann.
– HIV/AIDS: Ein Virus, das das Immunsystem schwächt und die Anfälligkeit für verschiedene Infektionen und Krankheiten erhöht.
– Hepatitis B und C: Virusinfektionen der Leber, die zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen führen können.
– Malaria: Eine parasitäre Infektion, die durch Mücken übertragen wird und Fieber, Schüttelfrost und andere Symptome verursacht.
– Syphilis und andere sexuell übertragbare Infektionen: Krankheiten, die durch sexuellen Kontakt übertragen werden und schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können.
Prüfungsprozess
1. Anmeldung und Prüfungsanfrage: Ein Ausländer muss eine akkreditierte medizinische Einrichtung oder Klinik aufsuchen, die zur Durchführung von Untersuchungen auf ausländische Krankheiten berechtigt ist. Es müssen Ausweisdokumente vorgelegt und eine Untersuchung beantragt werden.
2. Ärztliche Untersuchung: Der Arzt führt eine gründliche Untersuchung durch, die eine körperliche Untersuchung und eine Befragung zur Krankengeschichte des Ausländers umfasst.
3. Labortests: Basierend auf den Ergebnissen der körperlichen Untersuchung und der Krankengeschichte werden die notwendigen Laboruntersuchungen durchgeführt. Diese Tests können Blutuntersuchungen, Röntgenaufnahmen der Lunge (bei Tuberkulose) und bei Bedarf andere spezielle Tests umfassen.
4. Ergebnisse und Zertifizierung: Nach Abschluss aller Tests wertet der Arzt die Ergebnisse aus und stellt eine Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Ausländers aus. Diese Bescheinigung ist zur Vorlage bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Pflichten eines Ausländers
Ein Ausländer ist verpflichtet:
– Alle vorgeschriebenen Prüfungen ablegen.
– Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand.
– Stellen Sie sicher, dass die Ergebnisse der Prüfungen zum Zeitpunkt der Einreichung des Aufenthaltsantrags aktuell und gültig sind.
Vorteile für die öffentliche Gesundheit
Die Untersuchung von Ausländern auf ausländische Krankheiten trägt zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei, indem sie:
– Es verringert das Risiko der Ausbreitung von Infektionskrankheiten in der Slowakei.
- Stellt sicher, dass Ausländer im Falle eines positiven Ergebnisses Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung und Behandlung haben.
– Unterstützt eine sichere und gesunde Umwelt für alle Einwohner der Slowakei.
Die Untersuchung von Ausländern auf ausländische Krankheiten ist ein wesentlicher Bestandteil des Aufenthaltsantrags in der Slowakischen Republik. Diese Maßnahme trägt zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei und stellt sicher, dass in der Slowakei ankommende Ausländer gesund sind. Die Einhaltung dieser Gesundheitsvorschriften ist nicht nur für die Ausländer selbst wichtig, sondern auch für die Sicherheit und Gesundheit der gesamten Gesellschaft.
Häufig gestellte Fragen
- Wir sind eine von der Auslandspolizei akzeptierte Einrichtung, die wir für eine bestimmte Zeit bestellen
- Alle Untersuchungen an einem Ort, bei einem Besuch und ohne unnötige Wartezeiten
- Wir untersuchen auch Kinder
- Wir erstellen den Bericht innerhalb von 5 Arbeitstagen und senden ihn auch per Post (an Ihre Privatadresse oder direkt an die von Ihnen benannte ausländische Polizeibehörde in der gesamten Slowakischen Republik).
- Es ist kein erneuter Besuch erforderlich
- Sie können mit uns auf Englisch, Russisch, Ukrainisch, Arabisch, Ungarisch, Serbisch und Spanisch kommunizieren
- Bezahlung je nach gewählter Zahlungsweise in bar oder per Terminal möglich, bei Unternehmen erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Rahmenvertrages
Die Untersuchung eines Ausländers besteht aus Anmeldung, ärztlicher Untersuchung, Probenentnahmen, Röntgenaufnahmen und eventuellen optionalen Untersuchungen und dauert maximal 30 Minuten.
Gültiger Reisepass
Stuhlprobe (ein Stuhlreagenzglas können Sie in der Apotheke kaufen, oder wir geben es Ihnen an der Rezeption)
Alles weitere klären wir vor Ort
Wir bearbeiten die Bestellung für Sie, sobald Sie für die Untersuchung bereit sind, vereinbaren wir vorzugsweise einen Besuchstermin für Sie.