Liebe Kunden,
Am 8. März 2023 ist die Volksrepublik China dem Übereinkommen zur Abschaffung des Erfordernisses einer höheren Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden (dem sogenannten Haager Übereinkommen) beigetreten. Das Abkommen zwischen China und der Slowakei wird in Kraft treten 7. November 2023.
Ab diesem Tag ist es nicht mehr erforderlich, den Behörden in der Slowakischen Republik Dokumente mit Superlegalisierung vorzulegen. Bei Dokumenten wie einer Geburtsurkunde, einer Heiratsurkunde oder einem Strafregisterauszug ist dies der Fall ein Dokument mit Apostille ist ausreichend.
Basierend auf dem oben Gesagten ab 7. November 2023Konsularabteilung der Botschaft der Volksrepublik China in der Slowakischen Republik wird die Aktivität der Superlegalisierung einstellenUnterlagen.
Um in der Slowakischen Republik und in China ausgestellte Dokumente verwenden zu können, benötigen Sie ein Zertifikat, das sogenannte Apostille. Eine Apostille ist eine Überprüfung der Echtheit eines Dokuments, d. h. eine Unterschrift und ein Stempel auf einer öffentlichen Urkunde zum Zwecke der Verwendung im Ausland. Die Ausstellung einer Apostille erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde (Behördenbeispiele sowie ein Apostillenmuster finden Sie in Anlage Nr. 1).
Die Apostille bedeutet nicht automatisch, dass das offizielle Dokument von der chinesischen Seite akzeptiert wird. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei der Stelle, die das Dokument in China annimmt, nach den spezifischen Anforderungen an Format, Inhalt, Frist, Übersetzung usw. zu erkundigen. Besorgen Sie sich die erforderlichen amtlichen Dokumente, bevor Sie die Apostillierung durchführen.
Quellen:
- Haager Konferenz – Statustabelle
[https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=41] - Botschaft der Volksrepublik China
[http://sk.china-embassy.gov.cn/slo/sgxx/xwdt/202310/t20231024_11167312.htm]