Der Beitritt Chinas zum Haager Übereinkommen

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Liebe Kunden,

Am 8. März 2023 ist die Volksrepublik China dem Übereinkommen über die Aufhebung des Erfordernisses einer höheren Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden (Haager Übereinkommen) beigetreten. Das Übereinkommen zwischen China und der Slowakei wird in Kraft treten 7. November 2023.

Von diesem Tag an ist es nicht mehr erforderlich, den Behörden in der Slowakischen Republik superlegalisierte Dokumente vorzulegen. Bei Dokumenten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Strafregisterauszügen wird die ein mit einer Apostille versehenes Dokument ist ausreichend.

Auf der Grundlage der oben genannten ab 7. November 2023Konsularabteilung der Botschaft der VR China in der Slowakei den Vollzug der Superlegalisierung auszusetzenDokumente.

Für die Verwendung von Dokumenten, die in der Slowakei und in China ausgestellt wurden, benötigen Sie eine Bescheinigung von diesem Datum, die sogenannte. Apostille. Eine Apostille ist die Beglaubigung einer Urkunde, d. h. die Unterschrift und der Stempel auf einer öffentlichen Urkunde zum Zwecke ihrer Verwendung im Ausland. Die Apostille wird von den zuständigen Behörden des Landes ausgestellt, in dem das Dokument ausgestellt wurde (siehe Anhang 1 mit Beispielen für Behörden und einem Muster für eine Apostille).

Die Apostillierung bedeutet nicht automatisch, dass ein offizielles Dokument von der chinesischen Seite akzeptiert wird.. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Apostille bei der Stelle, die das Dokument in China entgegennimmt, über die spezifischen Anforderungen an Format, Inhalt, Frist, Übersetzung usw. der erforderlichen amtlichen Dokumente zu informieren.

Quellen:

  1. Haager Konferenz - Statustabelle
    [https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=41]
  2. Botschaft der Volksrepublik China
    [http://sk.china-embassy.gov.cn/slo/sgxx/xwdt/202310/t20231024_11167312.htm]
China Haager Konvention Apostille Apostille Legalisierung

Der Beitritt Chinas zum Haager Übereinkommen

Liebe Kunden,

Am 8. März 2023 ist die Volksrepublik China dem Übereinkommen über die Aufhebung des Erfordernisses einer höheren Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden (Haager Übereinkommen) beigetreten. Das Übereinkommen zwischen China und der Slowakei wird in Kraft treten 7. November 2023.

Von diesem Tag an ist es nicht mehr erforderlich, den Behörden in der Slowakischen Republik superlegalisierte Dokumente vorzulegen. Bei Dokumenten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Strafregisterauszügen wird die ein mit einer Apostille versehenes Dokument ist ausreichend.

Auf der Grundlage der oben genannten ab 7. November 2023Konsularabteilung der Botschaft der VR China in der Slowakei den Vollzug der Superlegalisierung auszusetzenDokumente.

Für die Verwendung von Dokumenten, die in der Slowakei und in China ausgestellt wurden, benötigen Sie eine Bescheinigung von diesem Datum, die sogenannte. Apostille. Eine Apostille ist die Beglaubigung einer Urkunde, d. h. die Unterschrift und der Stempel auf einer öffentlichen Urkunde zum Zwecke ihrer Verwendung im Ausland. Die Apostille wird von den zuständigen Behörden des Landes ausgestellt, in dem das Dokument ausgestellt wurde (siehe Anhang 1 mit Beispielen für Behörden und einem Muster für eine Apostille).

Die Apostillierung bedeutet nicht automatisch, dass ein offizielles Dokument von der chinesischen Seite akzeptiert wird.. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Apostille bei der Stelle, die das Dokument in China entgegennimmt, über die spezifischen Anforderungen an Format, Inhalt, Frist, Übersetzung usw. der erforderlichen amtlichen Dokumente zu informieren.

Quellen:

  1. Haager Konferenz - Statustabelle
    [https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=41]
  2. Botschaft der Volksrepublik China
    [http://sk.china-embassy.gov.cn/slo/sgxx/xwdt/202310/t20231024_11167312.htm]
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