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Algerien ist das größte Land in Afrika. Es ist ein farbenfrohes Land, das Liebhaber von Schwimmen, Tauchen und Wassersportarten begeistern wird. Algerien beherbergt einige der am besten erhaltenen Denkmäler der Antike, die viele begeisterte Touristen anziehen.
Die Hauptstadt Algier war ein wichtiger Hafen, und der alte Teil der Stadt hat noch immer sein altes Aussehen bewahrt. Die Basilika Nôtre Dame d'Afrique ist eine interessante Sehenswürdigkeit der Stadt.
Es gibt auch die Sahara-Wüste, die erstaunliche Kameltouren und adrenalingeladene Quad-Bike-Fahrten bietet. Das M'Zab-Tal ist das Tor zu dieser Sahara-Wüste.
In Constantine, das oft als Stadt der Brücken bezeichnet wird, befindet sich die höchste und beeindruckendste aller Brücken - die Sidi M'Cid. Diese erstaunliche Verkehrsbrücke verbindet die Medina von Constantine mit dem Zentrum des Universitätsklinikums.
Für die Einreise in dieses Land ist ein Visum erforderlich. Ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Ihrer Rückkehr gültig ist, wird ebenfalls für die Reise benötigt. Er muss mindestens eine leere Doppelseite haben.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines Visums bei der Botschaft in Wien erforderlich:
Die maximale Aufenthaltsdauer bei jeder Einreise nach Algerien beträgt 90 Tage und kann in Ausnahmefällen um maximal 90 Tage verlängert werden.
Algerien kennt zwei Arten von Visa:
Die Bearbeitung eines algerischen Visums dauert in der Regel zwischen 10 und 20 Arbeitstagen.
Visagebühren:
Ein Touristenvisum wird dem Antragsteller zum Zwecke des Tourismus für maximal 90 Tage erteilt.
Über die Erteilung eines Visums entscheidet das Außenministerium der Slowakischen Republik innerhalb von 15 Tagen.
Sie können diese Art von Visum auch auf dem Hoheitsgebiet anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden. Aber nicht automatisch.
Da es sich bei diesem Visum um ein Touristen- oder Besuchsvisum handelt, ist der gesamte Erteilungsprozess vereinfacht und verfahrenstechnisch schnell.
Für Reisende sind die Visa am wenigsten restriktiv, die direkt bei der Einreise in das Land – also am Grenzübergang oder nach der Landung am Flughafen – erhältlich sind. Solche Visa haben normalerweise keine Bedingungen.
Manchmal ist ihre Ausstellung mit der Zahlung einer Verwaltungsgebühr verbunden. Diese Visa können eher als "Eintrittsgelder" oder als zusätzliche Einnahmequelle für Kommunalverwaltungen betrachtet werden.
Bei Visa, die vorab bei der zuständigen Botschaft beantragt werden müssen, ist dies eine ungleich schwierigere Angelegenheit. Ein Visumantragsteller muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter die diplomatische Vertretung des jeweiligen Staates aufsuchen, wo er/sie ein Visum beantragen wird. Da nicht alle Länder in jedem Land der Welt ihre Botschaften haben, müssen Antragsteller für Visa oft in Nachbarländer reisen oder in Länder, in denen ein bestimmtes Land eine zuständige Behörde hat, die zur Ausstellung von Visa berechtigt ist ein Visum vor der Einreise.
Touristenvisa erfordern in der Regel die Vorlage eines gekauften Reisetickets oder einer Unterkunftsreservierung oder den Nachweis einer ausreichenden finanziellen Absicherung für den Aufenthalt. Eine häufige Voraussetzung für einen Visumantrag ist die sog „Einladungsschreiben“ (auch „Voucher"), das ist eine Art Reisebegründung und wird von einem örtlichen Hotel, einem örtlichen Reisebüro oder einer Gastfamilie ausgestellt. Touristenvisa werden für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt, in der Regel bis bis 30 Tage. Touristenvisa können den Inhaber zu einer oder mehreren Ein-/Ausreisen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden wir:
ab 60 € / Person