Visum - Jordanien

Jordanien

Jordanien ist die verborgene Perle des Nahen Ostens, und das Land rühmt sich, das Heilige Land zu sein. Eines der berühmtesten Wahrzeichen ist Petra, das Symbol des Landes, das in die Liste der modernen sieben Weltwunder aufgenommen wurde.

Die Hauptstadt Amman war einst eine unbedeutende Siedlung auf ein paar Hügeln, deren glorreiche Zukunft niemand voraussah. Auf dem höchsten Hügel befindet sich die Zitadelle. Die Besonderheit dieser Zitadelle sind zwei Säulen, die Überreste des Herkules-Tempels sind.

Das Tote Meer ist ein einzigartiger Naturschauplatz, der sich ebenfalls in Jordanien befindet. Das Tote Meer wird nicht nur von Touristen, sondern auch von Menschen mit verschiedenen Krankheiten wegen seiner heilenden Wirkung aufgesucht. Die Umgebung des Toten Meeres bietet wunderschöne Landschaften und natürliche Aussichten, die für Touristen attraktiv sind.

Für die Einreise nach Jordanien werden ein Visum und ein gültiger Reisepass benötigt. Dieser muss noch mindestens 6 Monate nach Ihrer Rückkehr aus dem Land gültig sein und wir empfehlen, dass Sie mindestens eine freie Doppelseite haben. Da zwischen der Slowakei und Jordanien Visumspflicht besteht, benötigen Sie für Ihren Besuch ein Visum. Mit diesem Visum können Sie sich 30 Tage lang im Land aufhalten. Sie können die zulässige Aufenthaltsdauer auch verlängern, indem Sie bei der Einreise in einer beliebigen Polizeistation in Jordanien eine zusätzliche Gebühr entrichten.

Die Bearbeitungszeit für ein Standardvisum für Jordanien beträgt in der Regel 7 Arbeitstage.

Slowakische Staatsbürger können ein elektronisches Visum für den Jordan-Pass beantragen und sind von den Visumgebühren befreit, wenn sie beabsichtigen, mindestens drei Nächte (vier Tage) im Land zu bleiben. Der genehmigte Jordanien-Pass deckt auch die Kosten für den Besuch von mehr als 40 Sehenswürdigkeiten, Museen und Schlössern im Land. Der genehmigte Jordanien-Pass ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.

Jordanien-Pass-Gebühren:

  • 1 Besuch pro Tag - 70 JOD
  • 2 Tage Besuch - 75 JOD
  • 3 Tage Besuch - 80 JOD

Visagebühren:

3 Monate/1 Reise - 40 JOD 3 Monate/2 Fahrten - 60 JOD 6 Monate/mehrere Fahrten 120 JOD 1 Jahr/mehrere Fahrten 200 JOD 5 Jahre/mehrere Fahrten 350 JOD

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Um ein Touristenvisum zu erhalten, benötigen Sie:

Wichtig zu wissen

Zeitbegrenzt

Ein Touristenvisum wird dem Antragsteller zum Zwecke des Tourismus für maximal 90 Tage erteilt.

Schnelle Ausrüstung

Über die Erteilung eines Visums entscheidet das Außenministerium der Slowakischen Republik innerhalb von 15 Tagen.

Gültig in der EU

Sie können diese Art von Visum auch auf dem Hoheitsgebiet anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden. Aber nicht automatisch.

Vereinfachtes Visum

Da es sich bei diesem Visum um ein Touristen- oder Besuchsvisum handelt, ist der gesamte Erteilungsprozess vereinfacht und verfahrenstechnisch schnell.

Wichtige Informationen

Für Reisende sind die Visa am wenigsten restriktiv, die direkt bei der Einreise in das Land – also am Grenzübergang oder nach der Landung am Flughafen – erhältlich sind. Solche Visa haben normalerweise keine Bedingungen.

Manchmal ist ihre Ausstellung mit der Zahlung einer Verwaltungsgebühr verbunden. Diese Visa können eher als "Eintrittsgelder" oder als zusätzliche Einnahmequelle für Kommunalverwaltungen betrachtet werden.

Bei Visa, die vorab bei der zuständigen Botschaft beantragt werden müssen, ist dies eine ungleich schwierigere Angelegenheit. Ein Visumantragsteller muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter die diplomatische Vertretung des jeweiligen Staates aufsuchen, wo er/sie ein Visum beantragen wird. Da nicht alle Länder in jedem Land der Welt ihre Botschaften haben, müssen Antragsteller für Visa oft in Nachbarländer reisen oder in Länder, in denen ein bestimmtes Land eine zuständige Behörde hat, die zur Ausstellung von Visa berechtigt ist ein Visum vor der Einreise.

Touristenvisa erfordern in der Regel die Vorlage eines gekauften Reisetickets oder einer Unterkunftsreservierung oder den Nachweis einer ausreichenden finanziellen Absicherung für den Aufenthalt. Eine häufige Voraussetzung für einen Visumantrag ist die sog „Einladungsschreiben“ (auch „Voucher"), das ist eine Art Reisebegründung und wird von einem örtlichen Hotel, einem örtlichen Reisebüro oder einer Gastfamilie ausgestellt. Touristenvisa werden für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt, in der Regel bis bis 30 Tage. Touristenvisa können den Inhaber zu einer oder mehreren Ein-/Ausreisen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden wir:

  • Visum für die einmalige Einreise
  • Mehrfachvisum

Was erhalten Sie

Der Preis Dienstleistungen

ab 60 € / Person

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