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Sie werden von der lokalen Architektur mit maurischen Elementen, dem hellen Licht und dem ungewöhnlichen Geruch von Gewürzen exotisch beeindruckt sein. Die Besucher werden von der weißen Sandküste angezogen.
Nebul ist eine Stadt mit 70.000 Einwohnern in einer der fruchtbarsten Gegenden Tunesiens. Sie ist eine der wichtigsten Städte Tunesiens. Sie ist vor allem für die Herstellung von feinen Stickereien, Parfüms und vor allem Töpferwaren bekannt geworden.
Die drittgrößte Stadt Tunesiens liegt rund um einen belebten Fischerei- und Handelshafen - die Stadt Sousse. Hier gibt es viele Sehenswürdigkeiten, darunter die selten erhaltenen Katakomben und ein archäologisches Museum. Der natürliche Reichtum der Umgebung, die ausgezeichnete Küche, das Kulturprogramm und die attraktiven Strände haben Sousse zu einem internationalen Badeort gemacht.
Bürger der Slowakischen Republik benötigen für die Einreise nach Tunesien kein Visum. Ein Visum ist nur erforderlich, wenn es sich nicht um einen organisierten Aufenthalt handelt und die Aufenthaltsdauer 90 Tage überschreitet. Es muss eine Einreisekarte ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 90 aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt mehr als 6 Monate in Tunesien aufzuhalten, müssen Sie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Anforderungen für ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Tunesien:
Visagebühren:
Ein Touristenvisum wird dem Antragsteller zum Zwecke des Tourismus für maximal 90 Tage erteilt.
Über die Erteilung eines Visums entscheidet das Außenministerium der Slowakischen Republik innerhalb von 15 Tagen.
Sie können diese Art von Visum auch auf dem Hoheitsgebiet anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden. Aber nicht automatisch.
Da es sich bei diesem Visum um ein Touristen- oder Besuchsvisum handelt, ist der gesamte Erteilungsprozess vereinfacht und verfahrenstechnisch schnell.
Für Reisende sind die Visa am wenigsten restriktiv, die direkt bei der Einreise in das Land – also am Grenzübergang oder nach der Landung am Flughafen – erhältlich sind. Solche Visa haben normalerweise keine Bedingungen.
Manchmal ist ihre Ausstellung mit der Zahlung einer Verwaltungsgebühr verbunden. Diese Visa können eher als "Eintrittsgelder" oder als zusätzliche Einnahmequelle für Kommunalverwaltungen betrachtet werden.
Bei Visa, die vorab bei der zuständigen Botschaft beantragt werden müssen, ist dies eine ungleich schwierigere Angelegenheit. Ein Visumantragsteller muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter die diplomatische Vertretung des jeweiligen Staates aufsuchen, wo er/sie ein Visum beantragen wird. Da nicht alle Länder in jedem Land der Welt ihre Botschaften haben, müssen Antragsteller für Visa oft in Nachbarländer reisen oder in Länder, in denen ein bestimmtes Land eine zuständige Behörde hat, die zur Ausstellung von Visa berechtigt ist ein Visum vor der Einreise.
Touristenvisa erfordern in der Regel die Vorlage eines gekauften Reisetickets oder einer Unterkunftsreservierung oder den Nachweis einer ausreichenden finanziellen Absicherung für den Aufenthalt. Eine häufige Voraussetzung für einen Visumantrag ist die sog „Einladungsschreiben“ (auch „Voucher"), das ist eine Art Reisebegründung und wird von einem örtlichen Hotel, einem örtlichen Reisebüro oder einer Gastfamilie ausgestellt. Touristenvisa werden für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt, in der Regel bis bis 30 Tage. Touristenvisa können den Inhaber zu einer oder mehreren Ein-/Ausreisen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden wir:
ab 60 € / Person