Schließung von OCP PZ-Standorten

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Liebe Kunden, 
wir bringen Ihnen einen aktualisierten Artikel über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Schließung der Ausländerpolizei. Lesen Sie diesen Artikel regelmäßig, um die neuesten Informationen zu erhalten.

Aktualisiert am 06.10.2023:

Das Amt für Grenz- und Fremdenpolizei des Präsidiums des Polizeikorps verlängert die Betriebsbeschränkung aller Standorte der Fremdenpolizeiabteilungen des Polizeikorps bis zum 15. Oktober 2023. Dies ist auf die anhaltende Notwendigkeit zurückzuführen, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Zunahme der illegalen Migration auf dem Gebiet der Slowakischen Republik und der Wiederaufnahme der Grenzkontrollen mit Ungarn zu bewältigen.

Die Polizei wird in einer Woche eine Überprüfung des weiteren Betriebs der Standorte ankündigen.


In diesem Zusammenhang werden jedoch die folgenden Gruppen von Ausländern weiterhin im OCP PZ bearbeitet:

  1. Schüler, die ihr erstes Jahr an einer weiterführenden Schule oder Universität beginnen und bereits über das Buchungssystem angemeldet sind,
  2. Antragsteller für nationale Visa im Interesse der Slowakischen Republik, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
  3. Antragsteller für einen befristeten Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik, die über das Reservierungssystem gebucht wurden,
  4. Antragsteller, die eine vorübergehende Zuflucht in der Slowakischen Republik suchen.

Andere Bewerber können untergebracht werden, wenn sie bereits über das Reservierungssystem gebucht sind und eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Grenz- und Fremdenpolizeidirektion des Präsidiums der PZ beantragen für Ausrüstung und objektive Gründe für ihr Handeln haben. Beispielsweise können die folgenden Personengruppen betroffen sein:

  • ausländische Staatsangehörige, die einen neuen Aufenthaltstitel benötigen,
  • Ausländer, deren D-Visum zum Zeitpunkt der Aufstallungsbeschränkungen abläuft, im Zusammenhang mit ihrem Antrag auf Aufenthalt in der Slowakischen Republik,
  • Personen, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik aufhalten, auf der Grundlage der Bestimmungen des § 131j(2) des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Krisensituation, sind bis zum 15. Oktober 2023 gebucht und müssen einen Aufenthalt beantragen,
  • Fälle von Familienzusammenführung für Personen, die bereits eine Befreiung erhalten haben,
  • in anderen Fällen, in denen es objektive Gründe dafür gibt.

 

Aktualisiert am 28.09.2023:

Das Amt für Grenz- und Fremdenpolizei des Polizeipräsidiums verlängert die Einschränkung des Betriebs aller Standorte der Fremdenpolizeiabteilungen der Polizei bis zum 8. Oktober 2023 aufgrund der anhaltenden Notwendigkeit, Aufgaben im Zusammenhang mit dem enormen Anstieg der illegalen Migration auf dem Gebiet der Slowakischen Republik zu erfüllen.

In diesem Zusammenhang werden jedoch die folgenden Gruppen von Ausländern weiterhin im OCP PZ bearbeitet:

  1. Schüler, die ihr erstes Jahr an einer weiterführenden Schule oder Universität beginnen und bereits über das Buchungssystem gebucht haben,
  2. Antragsteller für nationale Visa im Interesse der Slowakischen Republik, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
  3. Antragsteller, die eine vorübergehende Zuflucht in der Slowakischen Republik suchen.

Die folgenden Personenkategorien werden weiterhin vom Büro der Grenz- und Fremdenpolizei des Polizeikorpspräsidiums betreut wird um eine weitere Kategorie erweitert, über:

- Antragsteller auf befristeten Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik und bereits über das Buchungssystem gebucht sind.

Büro der Grenz- und Fremdenpolizei des Präsidiums des Polizeikorps macht auf die Bestimmung aufmerksam § 131k (1) des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern "Die Gültigkeit des Aufenthalts wird automatisch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Aufhebung der Notsituation im Zusammenhang mit dem Massenzustrom von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik aufgrund des bewaffneten Konflikts im Hoheitsgebiet der Ukraine verlängert". Im Zusammenhang mit dieser Bestimmung möchten wir die Ausländer bitten, mit der Beantragung einer Verlängerung des befristeten Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik zu warten. Gleichzeitig bitten wir die Ausländer, sich in dieser Situation in Geduld zu üben und die Grenz- und Fremdenpolizeidirektionen des Polizeipräsidiums nicht mit Anträgen auf Ausnahmeregelungen zu belasten, wenn dies nicht wirklich notwendig ist.

Wir möchten Sie insbesondere darauf aufmerksam machen, dass aufgrund von Bauarbeiten in der Ausländerpolizeiabteilung der Polizeidirektion Ruzomberok diese Abteilung wird am 2. bis 4. Oktober 2023 stattfinden vollständig geschlossen. Personengruppen, für die Ausnahmen für die Bearbeitung gelten und die für Termine an diesen Tagen gebucht sind, werden nur am 5. und 6. Oktober 2023 bearbeitet, und es ist notwendig, die Direktion der Grenz- und Fremdenpolizei des Präsidiums des Polizeikorps Banská bystrica per E-Mail zu kontaktieren (rcpbb@minv.sk) für einen alternativen Termin.

Ursprünglicher Bericht:

Vom 11. bis zum 30. September 2023 wird das Amt für Grenz- und Fremdenpolizei des Präsidiums des Polizeikorps die Arbeitsplätze aller Abteilungen der Fremdenpolizei des Polizeikorps schließen, da die Notwendigkeit besteht, Aufgaben im Zusammenhang mit dem enormen Anstieg der illegalen Migration auf dem Gebiet der Slowakischen Republik zu erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird das OCP PZ jedoch weiterhin folgende Aufgaben wahrnehmen die folgenden Gruppen von Ausländern:

  • Schüler, die ihr erstes Jahr an einer weiterführenden Schule oder Universität beginnen und bereits über das Buchungssystem gebucht haben,
  • Antragsteller für nationale Visa im Interesse der Slowakischen Republik, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
  • Antragsteller, die im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik vorübergehend Zuflucht suchen.

Alle anderen Ausländer, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind und für die besondere Gründe vorliegen, die die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines neuen Aufenthaltstitels erforderlich machen, können per E-Mail bei der zuständigen Direktion der Grenz- und Einwanderungspolizei folgende Anträge stellen Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Einreichung des Antrags. Andernfalls müssen sie sich über das Online-Buchungssystem für neue Termine erneut anmelden. Es ist nicht nötig, die ursprünglichen Termine separat zu stornieren, dies geschieht automatisch.

Hinweis

Möglicherweise Ablauf des Aufenthalts während der geplanten Schließung der Dienststellen der Auslandspolizei PZ ist kein Grund zur Sorgeda nach der Vorschrift § 131k (1) des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern die Gültigkeit des Aufenthalts wird automatisch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Aufhebung der Notlage im Zusammenhang mit dem Massenzustrom von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik aufgrund des bewaffneten Konflikts im Hoheitsgebiet der Ukraine verlängert.  

Sollte die irreguläre Migration nach dem 30. September 2023 nicht zurückgehen, werden wir die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über weitere Maßnahmen informieren.

Wir werden den Bericht auf dem neuesten Stand halten.

Quelle: https://www.minv.sk/?tlacove-spravy-2&sprava=strankove-pracoviska-cudzineckej-policie-od-11-do-30-septembra-budu-poskytovat-sluzby-v-obmedzenom-rezime

Schließung von OCP PZ-Standorten

Schließung von OCP PZ-Standorten

Liebe Kunden, 
wir bringen Ihnen einen aktualisierten Artikel über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Schließung der Ausländerpolizei. Lesen Sie diesen Artikel regelmäßig, um die neuesten Informationen zu erhalten.

Aktualisiert am 06.10.2023:

Das Amt für Grenz- und Fremdenpolizei des Präsidiums des Polizeikorps verlängert die Betriebsbeschränkung aller Standorte der Fremdenpolizeiabteilungen des Polizeikorps bis zum 15. Oktober 2023. Dies ist auf die anhaltende Notwendigkeit zurückzuführen, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Zunahme der illegalen Migration auf dem Gebiet der Slowakischen Republik und der Wiederaufnahme der Grenzkontrollen mit Ungarn zu bewältigen.

Die Polizei wird in einer Woche eine Überprüfung des weiteren Betriebs der Standorte ankündigen.


In diesem Zusammenhang werden jedoch die folgenden Gruppen von Ausländern weiterhin im OCP PZ bearbeitet:

  1. Schüler, die ihr erstes Jahr an einer weiterführenden Schule oder Universität beginnen und bereits über das Buchungssystem angemeldet sind,
  2. Antragsteller für nationale Visa im Interesse der Slowakischen Republik, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
  3. Antragsteller für einen befristeten Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik, die über das Reservierungssystem gebucht wurden,
  4. Antragsteller, die eine vorübergehende Zuflucht in der Slowakischen Republik suchen.

Andere Bewerber können untergebracht werden, wenn sie bereits über das Reservierungssystem gebucht sind und eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Grenz- und Fremdenpolizeidirektion des Präsidiums der PZ beantragen für Ausrüstung und objektive Gründe für ihr Handeln haben. Beispielsweise können die folgenden Personengruppen betroffen sein:

  • ausländische Staatsangehörige, die einen neuen Aufenthaltstitel benötigen,
  • Ausländer, deren D-Visum zum Zeitpunkt der Aufstallungsbeschränkungen abläuft, im Zusammenhang mit ihrem Antrag auf Aufenthalt in der Slowakischen Republik,
  • Personen, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik aufhalten, auf der Grundlage der Bestimmungen des § 131j(2) des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Krisensituation, sind bis zum 15. Oktober 2023 gebucht und müssen einen Aufenthalt beantragen,
  • Fälle von Familienzusammenführung für Personen, die bereits eine Befreiung erhalten haben,
  • in anderen Fällen, in denen es objektive Gründe dafür gibt.

 

Aktualisiert am 28.09.2023:

Das Amt für Grenz- und Fremdenpolizei des Polizeipräsidiums verlängert die Einschränkung des Betriebs aller Standorte der Fremdenpolizeiabteilungen der Polizei bis zum 8. Oktober 2023 aufgrund der anhaltenden Notwendigkeit, Aufgaben im Zusammenhang mit dem enormen Anstieg der illegalen Migration auf dem Gebiet der Slowakischen Republik zu erfüllen.

In diesem Zusammenhang werden jedoch die folgenden Gruppen von Ausländern weiterhin im OCP PZ bearbeitet:

  1. Schüler, die ihr erstes Jahr an einer weiterführenden Schule oder Universität beginnen und bereits über das Buchungssystem gebucht haben,
  2. Antragsteller für nationale Visa im Interesse der Slowakischen Republik, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
  3. Antragsteller, die eine vorübergehende Zuflucht in der Slowakischen Republik suchen.

Die folgenden Personenkategorien werden weiterhin vom Büro der Grenz- und Fremdenpolizei des Polizeikorpspräsidiums betreut wird um eine weitere Kategorie erweitert, über:

 Antragsteller auf befristeten Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik und bereits über das Buchungssystem gebucht sind.

Büro der Grenz- und Fremdenpolizei des Präsidiums des Polizeikorps macht auf die Bestimmung aufmerksam § 131k (1) des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern "Die Gültigkeit des Aufenthalts wird automatisch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Aufhebung der Notsituation im Zusammenhang mit dem Massenzustrom von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik aufgrund des bewaffneten Konflikts im Hoheitsgebiet der Ukraine verlängert". Im Zusammenhang mit dieser Bestimmung möchten wir die Ausländer bitten, mit der Beantragung einer Verlängerung des befristeten Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik zu warten. Gleichzeitig bitten wir die Ausländer, sich in dieser Situation in Geduld zu üben und die Grenz- und Fremdenpolizeidirektionen des Polizeipräsidiums nicht mit Anträgen auf Ausnahmeregelungen zu belasten, wenn dies nicht wirklich notwendig ist.

Wir möchten Sie insbesondere darauf aufmerksam machen, dass aufgrund von Bauarbeiten in der Ausländerpolizeiabteilung der Polizeidirektion Ruzomberok diese Abteilung wird am 2. bis 4. Oktober 2023 stattfinden vollständig geschlossen. Personengruppen, für die Ausnahmen für die Bearbeitung gelten und die für Termine an diesen Tagen gebucht sind, werden nur am 5. und 6. Oktober 2023 bearbeitet, und es ist notwendig, die Direktion der Grenz- und Fremdenpolizei des Präsidiums des Polizeikorps Banská bystrica per E-Mail zu kontaktieren (rcpbb@minv.sk) für einen alternativen Termin.

Ursprünglicher Bericht:

Vom 11. bis zum 30. September 2023 wird das Amt für Grenz- und Fremdenpolizei des Präsidiums des Polizeikorps die Arbeitsplätze aller Abteilungen der Fremdenpolizei des Polizeikorps schließen, da die Notwendigkeit besteht, Aufgaben im Zusammenhang mit dem enormen Anstieg der illegalen Migration auf dem Gebiet der Slowakischen Republik zu erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird das OCP PZ jedoch weiterhin folgende Aufgaben wahrnehmen die folgenden Gruppen von Ausländern:

  • Schüler, die ihr erstes Jahr an einer weiterführenden Schule oder Universität beginnen und bereits über das Buchungssystem gebucht haben,
  • Antragsteller für nationale Visa im Interesse der Slowakischen Republik, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind,
  • Antragsteller, die im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik vorübergehend Zuflucht suchen.

Alle anderen Ausländer, die bereits über das Reservierungssystem gebucht sind und für die besondere Gründe vorliegen, die die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines neuen Aufenthaltstitels erforderlich machen, können per E-Mail bei der zuständigen Direktion der Grenz- und Einwanderungspolizei folgende Anträge stellen Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Einreichung des Antrags. Andernfalls müssen sie sich über das Online-Buchungssystem für neue Termine erneut anmelden. Es ist nicht nötig, die ursprünglichen Termine separat zu stornieren, dies geschieht automatisch.

Hinweis

Möglicherweise Ablauf des Aufenthalts während der geplanten Schließung der Dienststellen der Auslandspolizei PZ ist kein Grund zur Sorgeda nach der Vorschrift § 131k (1) des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern die Gültigkeit des Aufenthalts wird automatisch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Aufhebung der Notlage im Zusammenhang mit dem Massenzustrom von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik aufgrund des bewaffneten Konflikts im Hoheitsgebiet der Ukraine verlängert.  

Sollte die irreguläre Migration nach dem 30. September 2023 nicht zurückgehen, werden wir die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über weitere Maßnahmen informieren.

Wir werden den Bericht auf dem neuesten Stand halten.

Quelle: https://www.minv.sk/?tlacove-spravy-2&sprava=strankove-pracoviska-cudzineckej-policie-od-11-do-30-septembra-budu-poskytovat-sluzby-v-obmedzenom-rezime

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